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Wenn Sie einen Nebenjob ausüben, benötigt Ihr Arbeitgeber immer eine aktuelle
Immatrikulationsbescheinigung.

Komplett sozialversicherungsfrei sind Studenten, die

  • eine „geringfügige Beschäftigung" (Mini-Job) ausüben, in der sie nicht mehr als 450,00 € monatlich verdienen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei ohne Bedeutung.
  • eine „kurzfristige Beschäftigung" aufnehmen, in der sie längstens zwei Monate (50 Arbeitstage) im Kalenderjahr tätig sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle.

Sonderregelungen

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Sie sind neben Ihrem Studium beschäftigt, jedoch mehr als „geringfügig" bzw. „kurzfristig"? Dann sind Sie trotzdem versicherungsfrei, wenn Sie

  • nur in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt hier keine Rolle.
  • während der Vorlesungszeit eine Beschäftigung ausüben und die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht überschritten wird.
  • während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt sind aber überwiegend an Wochenenden oder in den Abend- / Nachtstunden arbeiten.

Das sind die "normalen" Regelungen für beschäftigte Studenten. Daneben gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen und Besonderheiten. Am besten Sie besuchen uns oder rufen uns an – wir beraten Sie ganz individuell.

Rentenversicherung

In der Rentenversicherung ist man nur versicherungsfrei, wenn

  • das monatliche Entgelt nicht mehr als 450,00 € beträgt oder
  • die Beschäftigung innerhalb eines Jahres auf längstens 2 Monate begrenzt ist.

Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Aufnahme eines Studiums

Diese Beschäftigungen sind grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb nicht als berufsmäßig anzusehen. Wenn die Grenzen für eine „kurzfristige Beschäftigung" nicht überschritten werden, sind Sie daher versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Ihr Einkommen Auswirkungen auf die beitragsfreie Familienversicherung haben kann. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreie Beschäftigungen können dazu führen, dass Ihr Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung endet, weil die monatliche Einkommensgrenze überschritten wird. Diese liegt 2013 monatlich bei 385,00 € bzw. 450,00 € bei geringfügigen Beschäftigungen.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen. Oder schreiben Sie uns per Kontaktformular. Auf Wunsch beraten wir Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause. Wir sind Ihnen bei allen Formalitäten behilflich. Die Information Ihres Arbeitgebers, der Hochschule etc. übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

 

Ihr Ansprechpartner

Tatjana Koroll
Versicherungsservice / Beiträge (Team Privatkunden)
Hauptverwaltung Friedrichshafen
Tel. 07541 77-3989 - Fax: 07541 77-3739


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