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BKK ZF & Partner - Wählen Sie den richtigen Partner für Ihre Gesundheit

Mit über 90 Jahren Erfahrung gehört die BKK ZF & Partner zu den etablierten Krankenkassen in Deutschland und verfügt über ein umfangreiches Wissen, was Sie für den Schutz Ihrer Gesundheit wirklich brauchen.

Seit 2003 ist die ehemalige Betriebskrankenkasse des ZF-Konzerns geöffnet und Sie können fast bundesweit (außer Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg -Vorpommern) die BKK ZF & Partner als Ihre Krankenkasse wählen.  

Ansprechpartner vor Ort

„Wir wollen da sein, wo auch unsere Kunden sind.“  Nach diesem Selbstverständnis sind wir persönlich für Sie da in:

Bietigheim, Brandenburg, Eitorf, Friedrichshafen, Koblenz, Passau, Saarbrücken, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Sigmaringendorf und Weingarten.

Schutz Ihrer Familie

Gerne sind wir der Partner für Ihre Gesundheit – und das auch für Ihre Familie. Sie haben den vollen Leistungsanspruch vom ersten Tag an – ohne Zusatzkosten. Dieser Grundsatz gilt auch für die Pflegeversicherung der BKK ZF & Partner.

  • Familienangehörige sind unter anderem beitragsfrei mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen über 375 € haben (für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze bei 400 €)
  • Kinder sind unter anderem beitragsfrei mitversichert:
    • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
    • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei  Schul- oder Berufsausbildung oder Ableistung eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Dienstes

Kosten der Krankenversicherung

Seit Januar 2009 gibt es den Gesundheitsfonds und mit ihm einen politisch festgelegten, für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden, Beitragssatz. Dieser beträgt ab 2011 15,5 Prozent. Diese Beitragsgelder stehen aber der BKK ZF & Partner nicht zur Verfügung, sondern fließen in den Gesundheitsfonds. Von dort erhalten wir staatlich festgelegte pauschale Zuweisungen, die die Ausgaben decken müssen. Die BKK ZF & Partner erhebt seit der Einführung des Gesundheitsfonds - und auch im Jahr 2012 - keinen Zusatzbeitrag.

Wahlrecht und Mitgliedschaft

85.000 Menschen vertrauen bereits den Schutz ihrer Gesundheit der BKK ZF & Partner an. Auch Sie können mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats Mitglied dieser starken Versichertengemeinschaft werden, wenn Sie bei Ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate* versichert sind, diese Mitgliedschaft schriftlich gekündigt haben und zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Azubis)
  • Studierende
  • Rentenbezieher
  • Selbstständige
  • Ehepartner und Kinder von Mitgliedern der BKK ZF & Partner.

Wenn Ihre jetzige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, können Sie (*auch ohne 18-monatige Mitgliedschaft) sofort die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen und zur BKK ZF & Partner wechseln. 

Wir freuen uns auf Sie. 

 

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