Datenaustausch in der Pflegeversicherung ab 01.07.2025 , Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit – diese und weitere aktuelle Themen im neuen E-Magazin.
Praxisorientierte Informationen, um das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden zu steigern und Gesundheit langfristig in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Wir informieren Sie über Neuerungen im eAU-Abrufverfahren, die bereits ab Januar 2025 gelten.
Anküdigung: Digitales Verfahren „Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung“ (kurz: DaBPV)
Ab 2024 gibt es die Möglichkeit der elektronischen Antrags- und Ausstellung für Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Zum Jahreswechsel 2024 gibt es Änderungen in der Meldung der Elternzeit. Lesen Sie hier mehr dazu.