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Neues SV-Meldeportal

Neues SV-Meldeportal freigeschaltet

In Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern stellen die Krankenkassen seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach § 95a
SGB IV wurde die Rechtgrundlage für eine (neue) Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern geschaffen. Diese neue Ausfüllhilfe, das „SV-Meldeportal“, hat die bisherige
Ausfüllhilfe sv.net nun abgelöst. In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net jedoch ohne Einschränkungen weiter genutzt werden.

Kosten

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
 

Betrieb des SV-Meldeportals – Aktuelle Information

Das SV-Meldeportal läuft aus technischer Sicht sehr stabil. Nach der erfolgreichen Registrierung können alle Nutzer ihre Meldungen problemlos mit den Datenstellen der Sozialversicherung austauschen.

Anwender loben insbesondere die neuen Funktionen wie die lückenlose Datenvorhaltung und Datennutzung durch den neuen Online-Datenspeicher, die Mandantenfähigkeit zur einfachen Verwaltung von mehreren Betriebsstäten oder Mandanten sowie das responsive Design, das den Zugriff auf das SV-Meldeportal von jedem Endgerät unterstützt.
 

sv.net wird mit starken Einschränkungen verzögert abgeschaltet

Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs der überwiegenden Anzahl von sv.net Anwendern auf das SV-Meldeportal haben die Träger der sv.net Anwendung kurzfristig beschlossen, die Anwendung nicht wie geplant am 29.02.2024 abzuschalten.

Schnelles Handeln ist nun gefordert

Alle sv.net Anwender, die weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen, sollten sich nun schnell für das SV-Meldeportal registrieren.

1. sv.net ist nur noch kurze Zeit erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.

2. Bis dahin kann sv.net zwar noch eingeschränkt genutzt werden, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung.

3. Nur registrierte Anwender können mit sv.net/standard noch schnell Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen bekanntlich manuell erfasst werden.

4. Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mittels dem SV-Meldeportal abgerufen werden.

5. Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.

6. Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden. Wie überbrücken Arbeitgeber die Zwischenzeit, wenn die Anwendung sv.net abgeschaltet wird?

Weitere Informationen

Die Webpräsenz https://sv-meldeportal. de bietet umfassende Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals an. Video-Anleitungen, Dokumentationen und ein Fragen & Anworten-Katalog erleichtern den Umstieg. Die ITSG hat aktuell auf ihrer Homepage itsg.de die Einschränkungen für die sv.net Nutzung veröffentlicht.

 

 

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