Was ist die elektronische Patientenakte?
Eine für Alles: Die ePA kommt, und sie wird ein Kernstück in der Digitalisierung des Gesundheitswesens sein. Was Sie als Versicherter von ihr erwarten dürfen, sehen Sie in unserem Erklärvideo.
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Es gibt so viele Medikamente
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da verliert man schon mal den Überblick.
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Wer kennt das nicht?
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Wir müssen ja auch wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt
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und lassen uns furchtbar gerne untersuchen.
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Häufig müssen wir dann auch noch zu verschiedenen
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Ärzten und werden doppelt und dreifach untersucht.
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Und natürlich arbeiten wir uns bereitwillig
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durch den ganzen Papierkram.
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Dabei könnte es doch so viel einfacher sein.
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Mit der elektronischen Patientenakte,
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bekannt unter dem Kürzel „ePA".
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Die ePA können wir ganz einfach
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über unsere Krankenkasse beantragen.
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Sie ist der persönliche digitale Speicherort
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für unsere Gesundheitsdaten.
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Wie ein Tresor, für den nur wir den Schlüssel haben
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und entscheiden können, welche Daten
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wir hineinlegen und teilen möchten.
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In der ePA können Ärzte mit unserer Freigabe
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Diagnosen, Befunde oder Medikationspläne für uns ablegen.
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Und in Zukunft sind noch viele weitere Funktionen geplant,
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2022 unter anderem der Impfpass und der Mutterpass.
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Sollte nun ein Arzt unsere Befunde oder Dokumente benötigen,
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braucht er erst den passenden Schlüssel,
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also eine explizite Freigabe von uns.
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Wir müssen jetzt natürlich nicht immer einen
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Tresor mit uns herumschleppen
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sondern können unsere Daten
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ganz bequem online und digital übertragen.
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Unnötige Arztbesuche gehören damit der Vergangenheit an.
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Das macht uns das Leben so viel einfacher und
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entlastet gleichzeitig die Akteure im Gesundheitssystem.
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Wir behalten immer den Überblick
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über unsere Gesundheitsdaten und haben so auch
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unseren Medikationsplan schnell zur Hand.
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Mit der ePA verhindern wir Doppeluntersuchungen
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und sparen uns und den Ärzten damit viel Zeit
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und kostbare Nerven.
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Die elektronische Patientenakte – verfügbar ab 2021
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bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.