• Frau trinkt frisch gemixten Fruchtsaft

Gesundheitsvorsorge

Vorsorge für Kleine

In der Kindheit werden die Weichen für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden gestellt. Deswegen übernehmen wir eine Vielzahl von Vorsorgeleistungen für Ihre Kleinen.

Alles zur Kinder-Gesundheit

Vorsorge für Große

Frühzeitig erkannt können viele Erkrankungen effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden. Nutzen Sie unsere breite Palette an Vorsorge-Untersuchungen für Ihre Gesundheit!

Vorsorge-Untersuchung finden

Gesundheitsbonus

Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.

Jetzt Prämie abstauben

Unser Angebot für Ihre Gesundheit: Vorsorge-Untersuchungen & Früherkennung

Nutzen Sie die Chance, vorbeugend etwas gegen Krankheiten zu unternehmen! Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Vorsorge-Leistungen und Maßnahmen zur Früherkennung. Auch unser Angebot an Präventions-Kursen hilft Ihnen, gesund zu bleiben.

Gesundheitsbonus ab 01.01.2024

Wir verbessern und vereinfachen den Vorsorge- & Gesundheitsbonus.

Ab 01.01.2024 erhalten Sie im neuen Gesundheitsbonus 10 € für jede Maßnahme – kein Limit und Erstattung als Geldprämie. Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir belohnen Sie für die Teilnahme an Vorsorge-Untersuchungen und für Ihre gesunden Aktivitäten. Mit einer Treueprämie nach 3 Jahren der Teilnahme. 

Gesundheitsbonus - Kinder & Jugendliche bis 17 Jahre

Für welche Maßnahmen gibt es unseren Gesundheitsbonus?

  • Vollständige Inanspruchnahme aller Kinder- und Jugend-Untersuchungen im Kalenderjahr (ergibt einen Bonus-Punkt)
  • Zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchung vom 3. bis zum 5. Lebensjahr
  • Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen ab dem 6. Lebensjahr (2x jährlich = 1 Bonus-Punkt)
  • Eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • Empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)
  • Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen zur Entwicklungsförderung bis zum 2. Lebensjahr (Babyschwimmen)
  • Eltern-Kind-Turnen bis zum 6. Lebensjahr
  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen ab dem 6. Lebensjahr
  • Sportlicher Leistungsnachweis (Mitglied in einem Sportverein / zertifizierten Fitness-Studio)
  • Sportabzeichen (z. B. Leistungsabzeichen des Deutschen Sportbundes)
  • Sport- / Wettkampf-Veranstaltung
  • Rückbildungsgymnastik (von Bonus-Teilnehmerin selbst durchgeführt)
Gesundheitsbonus - ab 18 Jahre

Für welche Maßnahmen gibt es unseren Gesundheitsbonus?

  • Ärztliche Gesundheits-Untersuchungen einschließlich Beratung / Überprüfung des Impfstatus
  • Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen (Gebärmutterhals / Darm / Haut / Prostata etc.)
  • Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen (1x jährlich = 1 Bonus-Punkt)
  • Eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • Empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)
  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen
  • Sportlicher Leistungsnachweis wie z. B. Mitglied im Fitness-Studio, Sportverein sowie Betriebs- und Hochschulsportgruppe
  • Teilnahme an einer Wettkampf-Veranstaltung (z. B. Firmenlauf, Marathon)
  • Sportabzeichen (z. B. Leistungsabzeichen des Deutschen Sportbundes)
  • Rückbildungsgymnastik
Wie erhalten Sie Ihren Gesundheitsbonus?

Sie erhalten den Bonus nach Übermittelung Ihres Bonus-Nachweises per Überweisung.

Wie nehmen Sie am Bonus teil?
  • Alle Versicherten benötigen einen eigenen Bonus-Nachweis samt Teilnahmeerklärung.
  • Laden Sie für sich und ggf. für Ihre Angehörigen jeweils einen Bonus-Nachweis herunter:
    onlinefiliale.bkk-zf-partner.de oder fordern Sie diesen telefonisch oder per E-Mail bei uns an.
  • Lassen Sie sich die Vorsorge- / Gesundheitsaktivitäten auf dem entsprechenden Bonus-Nachweis einzeln bestätigen. Sie können die Aktivitäten entweder auf dem Bonus-Nachweis abstempeln lassen oder uns einen separaten Nachweis (z. B. Kopie Impfbuch, Mitgliedsbescheinigung Fitness-Studio) beifügen. 
  • Laden Sie den Bonus-Nachweis mit der ausgefüllten Teilnahme-Erklärung in der Online-Filiale hoch oder senden Sie ihn uns auf dem Postweg zu. Der Bonus-Nachweis muss bis spätestens 31.12. des Folgejahres bei uns eingehen.

Ihr Vorsorge- & Gesundheits-Bonus - bis 31.12.2023

Jedes Mitglied und alle mitversicherten Angehörigen erhalten für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten einen Bonus von uns. Es gibt einen Bonus für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre und einen Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre. Zur Erhöhung Ihres Bonus ergänzen Sie die Vorsorge-Untersuchungen mit Gesundheitskursen, einem Body-Maß-Index (BMI) im Normalbereich oder Ausdauersport.

Bonus-Höhe

Der neue Bonus setzt sich aus 2 Teilen zusammen: dem Vorsorge-Bonus und dem Gesundheits-Bonus. Sowohl der Vorsorge-Bonus als auch der Gesundheits-Bonus kann einzeln durchgeführt werden. Es gibt daher 2 verschiedene Bonus-Berechnungen.

  • Vorsorge-Bonus - in der Höhe unbegrenzt: Ein Bonus-Anspruch besteht ab einer durchgeführten Vorsorge in Höhe von 10 €. Der Bonus-Anspruch erhöht sich für jede weitere Vorsorge um jeweils 5 €.
  • Gesundheits-Bonus - in der Höhe begrenzt auf 15 € Geld-Prämie bzw. 30 € Zuschuss: Ein Bonus-Anspruch besteht ab 2 erfüllten Punkten in Höhe von 10 €. Der Bonus-Anspruch erhöht sich für einen weiteren erfüllten Punkt um 5 €.

Bonus-Varianten

Wählen Sie aus 2 Varianten:

  • Variante 1: Bonus als Geld-Prämie per Überweisung
  • oder Variante 2: Bonus als Zuschuss, in doppelter Höhe wie die Geld-Prämie, für selbst bezahlte Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen
Bonus für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre

Vorsorge-Bonus
Für welche Vorsorge-Untersuchungen gibt es einen Bonus?

  • vollständige Inanspruchnahme aller Kinder- und Jugend-Untersuchungen im Kalenderjahr (ergibt einen Bonus-Punkt)
  • zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchung ab dem 3. Lebensjahr
  • eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)

Gesundheits-Bonus
Für welches gesundheitsbewusste Verhalten gibt es einen Bonus?

  • regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen zur Entwicklungsförderung bis 3 Jahre (Babyschwimmen)
  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen ab 6 Jahre
  • Ausdauersport in einem Sportverein / zertifizierten Fitness-Studio oder Sport- bzw. Schwimm-Abzeichen
  • Body-Maß-Index im Normalbereich

Alle gesetzlichen Kindervorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V..

Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre

Vorsorge-Bonus
Für welche Vorsorge-Untersuchungen gibt es einen Bonus?

  • Jugend-Untersuchung J2
  • ärztliche Gesundheits-Untersuchungen, einschließlich Beratung und einer Überprüfung des Impfstatus
  • Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen (Gebärmutterhals / Darm / Haut / Prostata etc.)
  • zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen (2x jährlich / ab 18 Jahre 1x jährlich ergibt einen Bonus-Punkt)
  • eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)

Alle gesetzlichen Vorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Gesundheits-Bonus
Für welches gesundheitsbewusste Verhalten gibt es einen Bonus?

  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen
  • Ausdauersport in einem Sportverein / zertifizierten Fitness-Studio, einer Betriebs- / Hochschul-Sportgruppe oder Sport- / Schwimm-Abzeichen
  • Body-Maß-Index im Normalbereich
  • eine zusätzliche selbst bezahlte Hautkrebsvorsorge-Untersuchung
Beispiele für Kinder-Bonus und Erwachsenen-Bonus

Kinder-Bonus für Leni, geboren im Januar 2021
Bis Dezember 2021 werden die im ersten Lebensjahr vorgesehenen Kinderuntersuchungen (U1 bis U6) vollständig durchgeführt (ergibt einen Bonus-Punkt) und 4 Schutz-Impfungen (ergeben jeweils einen Bonus-Punkt) gegeben.
Das ergibt als Vorsorge-Bonus 1 x 10 €  plus 4 x 5 € = 30 € Geld-Prämie oder 60 € Zuschuss. Zusätzlich werden Babyschwimmen und ein Body-Maß-Index im Normalbereich nachgewiesen. Das ergibt als Gesundheits-Bonus 10 € Geld-Prämie oder 20 € Zuschuss.
Somit beträgt der Bonus für Leni 40 € Geld-Prämie oder 80 € Zuschuss (z. B. für Maßnahmen zur Entwicklungsförderung für Kleinkinder bis 3 Jahre o.ä.).

Erwachsenen-Bonus für Anna, 35 Jahre, Bankangestellte und Mutter der kleinen Leni
Bis Dezember 2021 werden diverse Gesundheits- und Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen (Check-up, Gebärmutterhals-, Brust- und Haut-Krebs, Zahnvorsorge), eine Grippeschutz-Impfung und eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Das ergibt als Vorsorge-Bonus 1 x 10 € plus 6 x 5 € = 40 € Geld-Prämie oder 80 € Zuschuss. Zusätzlich werden ein zertifizierter Yoga-Kurs, die aktive Mitgliedschaft in einem Sportstudio und ein Body-Maß-Index im Normalbereich nachgewiesen.
Das ergibt als Gesundheits-Bonus 15 € Geld-Prämie oder 30 € Zuschuss.
Somit beträgt der Bonus für Anna 55 € Geld-Prämie oder 110 € Zuschuss (für professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen uvm.).

Wann erhalten Sie den jeweiligen Bonus?

Sowohl der Vorsorge-Bonus als auch der Gesundheits-Bonus können jederzeit während des jeweiligen Kalenderjahres eingelöst werden, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Bonus nachgewiesen werden. Reichen Sie Ihren Bonus-Nachweis und Ihre Rechnung(en) bis 31.12. des Folgejahres bei uns ein.

Welche Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen werden bezuschusst?

Wählen Sie beim Vorsorge-Bonus und / oder beim Gesundheits-Bonus die Variante „Zuschuss“, dann können Sie uns Ihre Rechnungen für ausgewählte Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen, die Sie selbst bezahlt haben, einreichen. Diesen Rechnungs-Zuschuss erhalten Sie für Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden dürfen. Dazu gehören u.a. Brillengläser / Kontaktlinsen / professionelle Zahnreinigung / Fitness-Tracker / PSA-Test / Glaukom-Untersuchung uvm.
Es werden höchstens die mit der Rechnung nachgewiesenen Kosten übernommen bzw. nur bis zur Höhe des erreichten Bonus-Betrags bezuschusst. Alle zuschussfähigen Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen haben wir für Sie aufgelistet:

Zur Zuschuss-Liste

Wie können Sie und Ihre Familie am Bonus-Programm teilnehmen?
  • Alle Teilnehmer*innen benötigen einen eigenen Bonus-Nachweis mit der Teilnahme-Erklärung.
  • Laden Sie für sich und Ihre Angehörigen je einen Bonus-Nachweis in Ihrer Online-Filiale herunter oder fordern Sie diese telefonisch oder per E-Mail bei uns an. 
  • Lassen Sie sich die Vorsorge- / Gesundheits-Aktivitäten auf dem entsprechenden Bonus- Nachweis einzeln bestätigen.
  • Wählen Sie auf dem Bonus-Nachweis jeweils die gewünschte Bonus-Variante Geld-Prämie oder Zuschuss.
  • Laden Sie die Bonus-Nachweise mit der ausgefüllten Teilnahme-Erklärung in der Online-Filiale hoch oder senden Sie uns diese auf dem Postweg zu.
Beendigung der Bonus-Programme

Wir behalten uns vor, die Bonus-Programme unter Einhaltung einer bestimmten First, für den Fall einer gesetzlichen Änderung und wegen eines Beschlusses unseres Verwaltungsrats anzupassen oder einzustellen. Änderungen oder die Beendigung der Bonus-Programme werden Ihnen in geeigneter Form bekannt gegeben. Bei der Einstellung der Bonus-Programme können bis zur Einstellung gesammelte Bonus-Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Einstellung der Bonus-Programme eingelöst werden. 

Änderung der Bedingungen

Wir können die Teilnahme-Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden Ihnen in geeigneter Form bekanntgegeben.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der hier enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Geltung. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die Ihrem Zweck möglichst nahe kommt. 

Wir beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um das Bonus-Programm.
Rufen Sie uns an: 07541 3908-3908.

Impfungen

Impfungen verhindern viele Infektionskrankheiten. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Schutz durch den „kleinen Pieks“ zu Hause und auch für Ihre Urlaubsreise. Das ist nicht alles: Sie erhalten von uns zudem für jede dieser Impfungen einen Gesundheits-Bonus. Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich Ihren Bonus!

Empfohlene Impfungen für Urlaubsreisen

Für alle von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen für Ihr Reiseland erstatten wir bis 250 € jährlich. Die Malaria-Prophylaxe wird mit 50 %, maximal 25 € bezuschusst. Bitte reichen Sie zur Erstattung eine spezifizierte Rechnung mit Rezept ein und geben Sie an, in welches Land Sie reisen. Beantragen Sie die Erstattung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.

Empfohlene Impfungen im Inland

Nicht nur für Einzelpersonen, auch für die Allgemeinheit sind Impfungen wichtig: Je mehr Menschen sich gegen eine Erkrankung impfen lassen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man Krankheitserreger eindämmen oder sogar ausrotten kann. Impfungen gehören zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Für alle von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen im Inland übernehmen wir bei Vorliegen der Voraussetzungen in der nachfolgenden Tabelle 100 % der Impfkosten.

Zum STIKO-Impfkalender

Folgende Schutzimpfungen können kostenfrei über die Versichertenkarte abgerechnet werden:
 
Impfung Empfehlung
Diphtherie Generell empfohlen. Impfbeginn ab dem Alter von 2 Monaten.
FSME (Zecken) Empfohlen für Personen, die sich in Risikogebieten aufhalten.
Grippe (Influenza) Empfohlen für alle über 60-Jährigen sowie in jedem Alter bei besonderer Gefährdung. (Die BKK ZF & Partner übernimmt die Impfung für alle Personen, unabhängig vom Alter.)
Haemophilus influenzae b Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 2 Monaten.
Hepatitis A Empfohlen für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel bei Erkrankungen der Leber).
Hepatitis B Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 2 Monaten und bestimmte Personengruppen (zum Beispiel bei Erkrankungen der Leber).
Herpes Zoster Für Erwachsene ab 60 Jahren. Sonder-Regelung für Personen ab 50 Jahren mit speziellen Grunderkrankungen. Aktuell bestehen beim Impfstoff Lieferengpässe, auf die wir leider keinen Einfluss haben.
HPV* Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren ist die Impfung gegen Humane Papillomaviren (Auslöser von Gebärmutterhalskrebs) ein wichtiges Thema. Die STIKO betont, dass die Impfserie vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein sollte. Die Impfkosten werden von uns übernommen, wenn die Impfung im Alter von 9 bis 14 Jahren erfolgt. Nachholimpfungen müssen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d. h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) durchgeführt werden.
Keuchhusten (Pertussis) Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 2 Monaten und für bestimmte Personen, zum Beispiel Frauen mit Kinderwunsch, wenn kein Impfschutz vorliegt. Einmalige Impfung für alle Erwachsene in Kombination mit der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Impfung.
Kinderlähmung (Poliomyelitis) Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 2 Monaten. Empfehlung für alle Personen mit fehlender Grundimmunisierung sowie alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung.
Masern Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 11 Monaten. *
Meningokokken C Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 12 Monaten sowie gesundheitlich gefährdete Personen.
Mumps Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 11 Monaten.
Pneumokokken Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 2 Monaten sowie für Personen über 60 Jahre und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung.
Röteln Empfohlen für Kinder ab dem Alter von 11 Monaten sowie für Frauen mit Kinderwunsch.
Rotaviren Die Impfung ist ab der 6. Lebenswoche anwendbar.
Tetanus Generell empfohlen. Impfbeginn ab dem Alter von 2 Monaten.
Tollwut Empfohlen für Personen, die einer besonderen Tollwut-Exposition ausgesetzt sind.
Windpocken (Varizellen) Empfohlen für Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten, für ungeimpfte 9- bis 17-Jährige ohne Varizellen-Vorerkrankung sowie bestimmte Personen, zum Beispiel Frauen mit Kinderwunsch ohne Immunschutz gegen Windpocken.

* Neue Mehrleistung zur HPV-Impfung seit 2022: Wir erstatten 100 % der Kosten, bis 250 €, wenn die Impfserie bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr vollständig durchgeführt wurde. Hierfür sind 3 Impfungen erforderlich.

Durch das Masernschutzgesetz müssen seit dem 01.03.2020 bestimmte Personengruppen einen Masernschutz nachweisen. Dies sind u. a.:

  • Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden. Dies gilt auch für Personen, die bereits 4 Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.
  • Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind.
  • Kinder, die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen.

Für Kinder, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, gilt eine Nachweisfrist bis 31.07.2021.

Individuelle Gesundheits-Leistungen

Bei fast jedem Arztbesuch werden Patienten Zusatz-Leistungen angeboten, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Macht das Sinn oder ist das reine Geldverschwendung?

Individuelle Gesundheits-Leistungen, kurz "IGeL" genannt, sind vom Patienten gewünschte Leistungen, die von Krankenkassen nicht abdeckt werden können. Das deutsche Krankenversicherungssystem ist eines der besten in der ganzen Welt. Leistungen, die medizinisch notwendig sind, werden einfach gegen Vorlage der Versichertenkarte abgerechnet. Wer diesen umfassenden Schutz durch zusätzliche, sogenannte IGeL ergänzen möchte, bezahlt diese bei seinem Arzt selbst. Eine genaue definierte Liste der privat zu zahlenden ärztlichen Zusatz-Leistungen gibt es nicht.

Wir empfehlen Ihnen, den Arzt um größtmögliche Aufklärung über die geplante Behandlung sowie deren Kosten zu bitten. Es gibt sinnvolle und unnötige IGeL. Manche bringen auch ein hohes Untersuchungsrisiko oder ein zweifelhaftes Ergebnis mit sich.

Fundierte Bewertungen zu Individuellen Gesundheits-Leistungen finden Sie im kostenlose Service "IGeLMonitor"

Jetzt Bewertungen zu IGeL lesen

Kinder-Gesundheit

Die ersten Lebensjahre eines Menschen sind besonders wichtig für die gesundheitliche Entwicklung. In der Kindheit werden die Weichen für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden gestellt. Deswegen übernehmen wir eine Vielzahl von Vorsorge-Leistungen für Ihre Kleinen.

Vorsorge-Reihe U1 bis J2

Gemeinsam mit Ärzten haben wir ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder und Jugendliche entwickelt, das sie von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr begleitet. Es gibt 11 ärztliche Untersuchungen (U1 bis U9, J1). Mit der U7a im 34. bis 36. Lebensmonat ist bereits vor einigen Jahren eine Untersuchung neu dazugekommen, die eine „Lücke“ in der Untersuchungsreihe zwischen dem 2. und dem 4. Geburtstag schließt. Wir übernehmen die Kosten für die Untersuchungen

  • U10 (zwischen 7 und 8 Jahren)
  • U11 (zwischen 9 und 10 Jahren) 
  • J2 (zwischen 16 und 17 Jahren)

bis je 50 €, sofern sie nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Zudem bieten wir Ihnen als speziellen Service unseren kostenfreien Erinnerungsservice an.

Alle gesetzlichen Kindervorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V..

Ihre Kindervorsorge ist bares Geld wert! Wir belohnen Sie mit Ihrem Gesundheits-Bonus.           

Link-Tipp: Zahnvorsorge

Premium Programm "BKK Starke Kids"

Regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen für Kinder sind wichtig, denn sie können dabei helfen, Fehlentwicklungen zu verhindern. Mit unserem kostenfreien Vorsorgeprogramm „BKK Starke Kids“ wollen wir die gesunde Entwicklung Ihres Kindes tatkräftig unterstützen. In Ergänzung zu den gesetzlichen Vorsorge-Untersuchungen bietet „BKK Starke Kids“ erweiterte Leistungen für Kinder bis 17 Jahre an. 

Zusätzlich gibt es das Gesundheitscoaching für Kinder mit chronischen Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten. Verschiedene telemedizinische Angebote bieten zusätzliche Vorteile: Sie ersparen sich und Ihrem Kind lange Wege zu fachärztlichen Spezialisten und erhebliche Wartezeiten auf Facharzt-Termine. Alle Leistungen, vom Babycheck bis hin zum Depressions-Screening für Jugendliche, finden Sie auf unserer Seite BKK STARKE KIDS

Gesundheitsprogramme für Kindergärten & Schulen

Immer mehr Studien belegen, dass Kinder sich in ihrem Alltag zu wenig bewegen und dass Kinder zunehmend mit den Folgen einer ungesunden Lebensweise wie Übergewicht zu kämpfen haben. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, dem möglichst früh entgegenzuwirken und den Kindern spielerisch zu vermitteln, was eine gesunde Lebensweise bedeutet. Kindergarten und Schule eignen sich dafür hervorragend, da hier sehr viele Kinder aus allen sozialen Schichten erreicht werden können.

Haben Sie schon Ideen, wie Sie die Gesundheit in Ihrer Einrichtung fördern können, und brauchen Unterstützung bei der Umsetzung? Wir helfen Ihnen gern dabei, die Bedingungen für die Kinder und deren Betreuer gesundheitsfördernd zu gestalten und auch die Eltern mit ins Boot zu holen. Sie möchten die Gesundheit in Ihrer Einrichtung aktiv fördern, wissen aber nicht so recht wie? Wir beraten Sie und entwickeln mit Ihnen zusammen ein Konzept, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Natürlich unterstützen wir Sie nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Umsetzung Ihres Projekts.

Projekt „Fit von klein auf"

Bei diesem Projekt übernehmen wir eine 1- bis 2-jährige Patenschaft für Ihre Einrichtung. Sie bekommen einen Gesundheitskoffer, in dem folgende Module enthalten sind:

  • Bewegung
  • Entspannung
  • Ernährung
  • gesunder Arbeitsplatz Kita
  • mein Körper
  • starke Kinder

Der Koffer enthält für die Gesundheitsthemen Anregungen für den Alltag und verschiedene Ideen für Highlights. Eine große Handpuppe unterstützt die spielerische Art der Vermittlung. Die Erzieher / Lehrer bekommen eine 2-stündige Schulung und können dadurch die Gesundheit in Ihrer Kita aktiv fördern.

Wir unterstützen Sie:

  • mit Ideen für den Alltag 
  • bei der Planung und Durchführung von Aktionen 
  • mit kindgerechten Materialien
  • langfristig und nachhaltig durch eine Schulung der Erzieher für das Programm
  • bei der Einbindung der Eltern z. B. durch die Organisation von themenspezifischen Elternabenden

Link-Tipp: BKK-Programm "Fit von Klein auf"

Projekt „ECHT DABEI"

Gesund groß werden im digitalen Zeitalter. Wir leben in einer digitalen Welt. Daher müssen Kinder lernen, mit Medien umzugehen, um Erfolg in der Schule und später im Beruf zu haben. Ein hoher Medienkonsum kann Gefahren wie Computerspielsucht, geringe soziale Kompetenz und Schulprobleme mit sich bringen. Viele Eltern sind verunsichert, wie viel Zeit ihre Kinder an Fernseher, Computer, Smartphone und Co. verbringen. Hier gilt es, sinnvolle Grenzen zu setzen und den Kindern einen angemessenen Umgang mit Medien beizubringen.

Das Projekt „ECHT DABEI” macht den Kindern Monitor freie echte Zeit wieder schmackhaft. Es soll zeigen, dass das wirkliche Leben nicht vor Bildschirmen abläuft. Kinder lernen Kompetenzen für das reale Leben. Es wird eine gute Basis für eine selbstbestimmte und verantwortungsbewusste spätere Mediennutzung gelegt.

Eltern 

  • werden über die Gefahren von Medien aufgeklärt,
  • erhalten professionelle Beratung zu einem sicheren, altersgerechten Medienumgang,
  • bekommen praktische Tipps, wie sie durch die Installation von Zeitbegrenzungs- und Filtersoftware ihr Kind schützen können.

Wie sieht es in Ihrer Einrichtung aus? Hören Sie von Eltern, dass die Kinder zu Hause wieder mehr miteinander spielen sollten, anstatt ihre Zeit vor Bildschirmen zu verbringen? Dann kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gern!

Wir unterstützen Sie mit: 

  • Fortbildungen für Erziehende und Lehrkräfte 
  • Medienpädagogische Elternabende 
  • Kinderschutz konkret 
  • Theaterstück „Tivi Tivi“

Weitere Infos zu „ECHT DABEI" und zum Theaterstück finden Sie unter www.echt-dabei.de und www.radelrutsch.de

Bei Fragen oder Interesse zu „Fit von klein auf" oder „ECHT DABEI" wenden Sie sich gern an unsere kompetenten Ansprechpartner:

Gesundheitsmanagement

Otto-Lilienthal-Straße 10
88046 Friedrichshafen

Telefon: 07541 3908-1022
Telefax: 07541 3908-221020

Kurse & Reisen für Ihre Gesundheit

Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun? Dann nehmen Sie an unseren vielseitigen Gesundheits-Angeboten teil! Ob Gesundheitskurs oder Gesundheitsreise: Wir unterstützen Sie jedes Jahr mit 200 €! Unser Zuschuss für Ihre Fitness.

Gesundheitskurse

Wir übernehmen für qualifizierte Gesundheitskurse in der Nähe Ihres Wohnortes 100 % der Kosten – bis 200 € pro Kalenderjahr. Pro Kalenderjahr können entweder 2 Gesundheitskurse (wohnortnahe Präventions-Angebote) oder eine Gesundheitsreise (wohnortfernes Präventions-Angebot) bezuschusst werden. Diese Angebote müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die Kurse in der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.

Die Kurse werden nach erfolgreicher Durchführung (mindestens 80 % Kursteilnahme) und Vorlage der Teilnahmebescheinigung erstattet. Beantragen Sie die Erstattung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.

Sie suchen einen Gesundheitskurs vor Ort? Für jede Region gibt es ein passendes Angebot.

Jetzt Gesundheitskurs in Ihrer Nähe

Gesundheitskurse Ihrer BKK ZF & Partner

Prävention über die Deutsche Rentenversicherung: RV Fit

Unabhängig von unseren Gesundheitsangeboten haben Berufstätige die Möglichkeit, Leistung zur Prävention auch durch die Deutsche Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website RV Fit der Deutschen Rentenversicherung.

Gesundheitsreisen

Haben Sie schon einmal einen aktiven Gesundheitsurlaub ausprobiert? Nutzen Sie unsere vielseitigen Angebote! Von Tirol bis zur Nordsee stehen viele wunderschöne Reiseziele zur Auswahl.

Entscheiden Sie außerdem, ob Sie alleine, mit Freunden oder mit der ganzen Familie reisen möchten. Wählen Sie aus zwischen Basis- und vielen Spezialprogrammen: zum Beispiel für Familien, Ernährung oder Rückengesundheit. Auch die Dauer Ihrer Reise bestimmen Sie selbst. Sie erhalten von uns einen Zuschuss bis 200 € für Ihre Gesundheitsreise.

Wählen Sie aus unseren Angeboten:

GesundPlus - ab 01.01.2024

Kostenübernahme bis 100 € jährlich für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen, z. B.

Zahnbehandlung
  • Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
  • Fissuren-Versiegelung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • erweiterte kieferorthopädische Behandlung, z. B. Versiegelung von Glattflächen, Retainer
Hilfsmittel
  • Antiallergie-Zwischenbezüge
  • Sehhilfen bei sportlichen Aktivitäten
  • Hilfsmittel zur Durchführung von Lichttherapie 
Sportmedizinische Untersuchungen

und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung 

Vorsorge-Untersuchungen
  • jährliches Hautkrebsscreening (inklusive Auflichtmikroskopie)
  • Glaukom-Vorsorge
  • Brustkrebsuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Menschen 
  • optische Kohärenztomographie (OCT)
  • Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)
  • Gesundheitsuntersuchung vor Vollendung des 35. Lebensjahres
  • Knochendichtemessung bei einer Vertragspraxis
  • Darmkrebs-Früherkennungs-Untersuchung von 30 bis 70 Jahre (entweder mit der Koloskopie im Abstand von 10 Jahren oder mit dem immunologischen fäkalen Okkultbluttest im Abstand von 2 Jahren) 
  • Antikörpertest (Titer-Bestimmungs-Test)
Alternative Heilmethoden
  • Shiatsu-Massage
  • sonstige Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen durch zugelassene ärztliche / physiotherapeutische Fachkräfte 

Vorsorge-Kuren

Um gesund zu bleiben, kann es sinnvoll sein, eine Vorsorge-Kur in Anspruch zu nehmen. Diese werden in anerkannten Kurorten erbracht, da spezielle Angebote wie Heilquellen, ein Reiz- oder Hochgebirgsklima und eine kurärztliche Behandlung ein wichtiger Teil der Behandlung sind.

Ihr Arzt kann eine solche Maßnahme verordnen. Er entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und ob die Kur ambulant oder stationär durchgeführt werden soll. Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Vorsorgeleistung ist, dass die ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft wurden.

Ambulante Vorsorge-Kuren (Badekuren)

Für ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Badeorten in Deutschland übernehmen wir die vertraglichen Kosten für den Badearzt und die Kosten für die verordneten Heilmittel-Anwendungen (beispielsweise für Bäder und Massagen). Diese Kosten werden direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Zudem übernehmen wir einen Zuschuss für sonstigen Kosten (beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten) bis 16 € täglich, bei chronisch kranken Kleinkindern bis 25 € täglich.

Stationäre Vorsorge-Kuren

Für stationäre Vorsorgeleistungen übernehmen wir für Sie die kompletten Kosten (beispielsweise für Behandlung, Unterkunft, Verpflegung) in einer Vertrags-Vorsorgeeinrichtung.

Mutter / Vater & Kind-Kuren

Alle Informationen sind auf der Sonderseite zu Mutter / Vater & Kind-Kuren  zusammengestellt. Natürlich beraten wir Sie auch gern persönlich!

Für Kuren sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.

Zur Übersicht für Zuzahlungen

Frühzeitig erkannt können viele Erkrankungen effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden. Nutzen Sie unsere breite Palette an Vorsorge-Untersuchungen für Ihre Gesundheit!

Gesundheits-Check-up

Alle Versicherten ab 18 Jahren sollten dieses spezielle Angebot annehmen. Zwischen 18 und 34 Jahren haben Sie Anspruch auf eine einmalige Vorsorge-Untersuchung. Eine 2. Untersuchung ist ab 35 Jahren vorgesehen. Danach übernehmen wir alle 3 Jahre die Kosten.

Erster Schwerpunkt Ihrer großen Vorsorge-Untersuchung stellt das Vorgespräch dar. Sie berichten von Ihrem Gesundheitszustand und sprechen über Ihre Lebens- und Ernährungsgewohnheiten. Zudem prüft der Arzt Ihren Impfstatus.

Die körperliche Untersuchung umfasst folgendes:

  • Herz- und Kreislaufwerte werden gemessen, um Bluthochdruck und die damit verbundenen Risiken unter anderem für einen Infarkt, Schlaganfall oder Nierenversagen zu erkennen
  • die Lunge und das Herz wird abgehört
  • der Bauchraum wird abgetastet
  • die Haut, das Nervensystem, die Sinnesorgane und der Bewegungsapparat werden kontrolliert

Im Labor werden folgende Werte überprüft:

  • Blutprobe: diese gibt Aufschluss über Cholesterin- und Blutzuckerwerte. Unter 35 Jahren erfolgt die Blutuntersuchung nur bei einem entsprechenden Risikoprofil (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck)
  • Urinprobe: Hinweise auf Nieren- und Blasenerkrankungen oder Diabetes lassen sich ablesen (ab 35 Jahren möglich)

Ab dem 01.10.2021 haben Sie im Rahmen dieses Check-ups einmalig den Anspruch auf ein Hepatitis-B und Hepatitis-C-Screening.

Im abschließenden Gespräch erklärt Ihr Arzt, was die Untersuchungs- und Testergebnisse für Sie bedeuten. Er berät Sie gezielt was Sie selbst tun können, um gesund zu bleiben. Bei Verdacht oder Diagnose einer Krankheit folgen weiterführende Untersuchungen oder eine entsprechende Behandlung. Sie zahlen weder die Untersuchung noch die ärztliche Beratung. Lassen Sie sich diese Vorsorge-Untersuchung in der Praxis im Bonus-Nachweis abstempeln. Sie sichern sich damit zusätzlich Ihre Bonus-Prämie.

Wir unterstützen Sie gern bei der Suche von ärztlich empfohlenen Maßnahmen wie beispielsweise Kurse zur Bewegung und Stressbewältigung. Oder schauen Sie selbst nach Kurs-Angeboten:

Zu Ihren Gesundheitskursen

Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

Zusatzversicherung finden

Krebsvorsorge

Viele Krebserkrankungen entwickeln sich unbemerkt über einen längeren Zeitraum. Was Sie nicht sehen oder bemerken, können Ärzte aufspüren. Denn jede Krankheit hinterlässt Spuren im Körper. Die Untersuchung dauert oft nur wenige Minuten. Und je früher Krankheiten entdeckt werden, desto höher die Heilungschancen. Die Krebsvorsorge-Untersuchungen können Sie nach Vorlage der Versichertenkarte beim Arzt zuzahlungsfrei in Anspruch nehmen.

Link-Tipp: Bundesministerium für Gesundheit - Früherkennung  
Krebsinformationsdienst
Den Krebsinformationsdienst erreichen Sie auch telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 – 420 30 40 jeden Tag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Haut-Screening

Der Begriff „Screening“ bezeichnet eine Früherkennungs-Untersuchung. Das Haut-Screening soll Frühstadien und Vorstufen bösartiger Erkrankungen der Haut entdecken und über Risiken aufklären. Rechtzeitig erkannt ist Hautkrebs in fast allen Fällen heilbar. Daher ist es wichtig, die Haut regelmäßig auf Veränderungen und auffällige Stellen untersuchen zu lassen. Damit Sie gar nicht erst erkranken, sollen Vorstufen erkannt und behandelt werden. Außerdem sollen Menschen, die ein erhöhtes Risiko für eine Hautkrebs-Erkrankung haben, Empfehlungen zur Vorbeugung erhalten.

Das Screening kann auch in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung (Check up) durchgeführt werden und umfasst:

  • gezielte Anamnese mit Fragen nach Veränderung und Beschwerden
  • visuelle Inspektion der Haut

Die Dokumentation der Muttermale mittels Foto oder Video ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte fragen Sie beim Arzt vor der Untersuchung nach, ob dieser die Leistung über die Versichertenkarte abrechnet. Wenn eine Privatrechnung erfolgt, ist eine Kostenerstattung nicht möglich.

Die Kosten für das ärztliche Haut-Screening übernehmen wir für alle Versicherten ab 35 Jahre alle 2 Jahre (gesetzliche Leistung). Wenn Sie die Untersuchung jedes Jahr in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie gern Gesund-Plus.

Link-Tipp hautkrebs-screening.de         

Haut-ScreeningPLUS ab dem 15. Lebensjahr

Wir möchten mehr für Sie tun und übernehmen schon ab 15 Jahren die Kosten für die regelmäßige Untersuchung Ihrer Haut (1 x alle 2 Jahre).

So nehmen Sie teil: Wenden Sie sich an den Hautarzt Ihres Vertrauens und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorsorge Ihres größten Organs: Ihrer Haut! Wenn Ihr Arzt am Programm nicht teilnimmt, rufen Sie uns gern an. Wir finden für Sie teilnehmende Ärzte in Ihrer Umgebung.         

Früherkennung für Frauen

Junge Frauen können sich bereits ab 20 Jahren jährlich auf Gebärmutterhalskrebs untersuchen lassen. Ab 30 Jahren kann auch die Brustuntersuchung jedes Jahr in Anspruch genommen werden.

Mit dem Mammografie-Screening soll die Früherkennung und damit die Überlebenschancen bei Brustkrebs verbessert werden. Wir übernehmen für Sie diese Kosten, damit Sie sich sicher fühlen können. Die Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich an Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Alle 2 Jahre werden alle weiblichen Versicherten dieser Altersgruppe von der Zentralen Stelle für Mammographie-Screening zu einer Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) eingeladen. Zudem steht eine kostenfreie Info-Hotline (0800-0006872) zur Verfügung. Den Untersuchungen liegen strenge Qualitätsanforderungen zugrunde. Zum Screening werden nur Ärzte zugelassen, die ein hohes Maß an Erfahrung nachweisen können.

Dazu kommt ab 50 Jahren eine Früherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs. Wir informieren Sie zu gegebenen Zeit schriftlich über die Möglichkeiten der Darmkrebsfrüherkennung. Wenn Sie keine weiteren Einladungen mehr wünschen, teilen Sie uns das bitte per Post mit. Frauen können ab dem Alter von 55 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) machen lassen. Die zweite Darmspiegelung wird frühestens 10 Jahre nach der ersten angeboten, sofern bei der ersten Darmspiegelung keine Auffälligkeiten gefunden wurden. Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen zwischen 50 und 54 einmal im Jahr und nach dem 55. Geburtstag alle 2 Jahre einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl machen.

Früherkennung für Männer

Ab 45 Jahren können Männer jährlich eine Prostata- und Genitaluntersuchung und eine Tastuntersuchung der Lymphknoten durchführen lassen. Dazu kommt ab 50 Jahre eine jährliche Früherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs. Wir informieren Sie schriftlich über die Möglichkeiten der Darmkrebs-Früherkennung. Wenn Sie keine weiteren Einladungen mehr wünschen, teilen Sie uns das bitte per Post mit. Männer können ab dem Alter von 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) machen lassen. Die zweite Darmspiegelung wird frühestens 10 Jahre nach der ersten angeboten, sofern bei der ersten Darmspiegelung keine Auffälligkeiten gefunden wurden. Alternativ zur Darmspiegelung können Männer zwischen 50 und 54 einmal im Jahr und nach dem 55. Geburtstag alle 2 Jahre einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl machen.

Einmalig kann ab 65 Jahren eine Früherkennungs-Untersuchung auf Bauchaorten-Aneurysmen genutzt werden. Diese beinhaltet eine Ultraschall-Untersuchung der Bauchschlagader.

Alle gesetzlichen Vorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Link-Tipp:    Zahnvorsorge
                    Kinder-Vorsorge
                    Prämie für Ihre Vorsorge

Zahn-Gesundheit ist wichtig. Nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern auch für die Gesundheit des ganzen Körpers. Deshalb übernehmen wir für Sie und Ihre Familie Leistungen zur Zahn-Vorsorge.

Zahn-Vorsorge bei Erwachsenen

Sie können einmal pro Halbjahr die Kontroll-Untersuchung beim Zahnarzt nutzen. Zwischen den Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen. Einmal pro Jahr übernehmen wir die Zahnstein-Entfernung, alle 2 Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI). Für den Besuch beim Vertragszahnarzt Ihrer Wahl legen Sie einfach die Versichertenkarte vor und geben Ihr Bonusheft ab: Lassen Sie sich Ihre Vorsorge-Untersuchungen dort dokumentieren. Sollten Sie Zahnersatz benötigen, zahlt sich die regelmäßige Vorsorge auch finanziell für Sie aus.

Denken Sie auch an den Gesundheits-Bonus Ihrer BKK ZF & Partner. Hier werden Sie schon jetzt für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt.

Das wird bei der Zahn-Vorsorge gemacht:

  • Die Kontroll-Untersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleisch-Taschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge.
  • Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleisch-Entzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalte-Apparates entwickeln (Parodontitis).
  • Bei der Erstellung des Parodontalen Screening-Index misst der Zahnarzt die Zahnfleisch-Taschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

Sollten Sie zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung wünschen, belohnen wir diese in Ihrem Gesundheits-Bonus

Zahn-Vorsorge bei Kindern

Mit der Zahnpflege und -vorsorge kann nicht früh genug begonnen werden. Schon im Alter von 2 Jahren ist das Milchgebiss anfällig für Karies. Auch die Folge-Zähne können sich am besten in einem gesunden Umfeld entwickeln. So vermeiden Sie eventuell teure Folgekosten für Zahnersatz oder Korrekturen der Zahnstellung durch Zahnspangen.

Bei Kindern zwischen dem 6. und 72. Lebensmonat übernehmen wir die Kosten für bis zu 6 zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen. Diese dienen der Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Außerdem werden die Kosten für die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelz-Härtung vom 34. bis zum 72. Lebensmonat bei Vorliegen eines hohen Kariesrisikos übernommen.

Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr ist pro Kalender-Halbjahr eine Untersuchung zur Verhütung von Zahn- und Parodontal-Erkrankungen kostenfrei. Dazu kommt die lokale Fluoridierung der Zähne und die Versiegelung in den Molaren (den hinteren Backenzähnen) mit aushärtenden Kunststoffen.

Ab 12 Jahren kann die Zahn-Vorsorge Ihres Kindes im Bonusheft dokumentiert werden. Denn regelmäßige Vorsorge zahlt sich auch finanziell aus, wenn später einmal Zahnersatz benötigt wird.

Kulante Regelung bei der Zahn-Vorsorge im Jahr 2020

Die regelmäßige Vorsorge ist wichtig und erhöht den Bonus beim Zahnersatz. Der Gesetzgeber hat für 2020 gefordert, so wenig wie möglich Kontakt zu Dritten in der Pandemie zu haben. Wir entscheiden zu Ihrem Vorteil. Wenn Sie auf den Zahnarzt-Besuch verzichtet haben, heißt das für Sie: der Zahn-Bonus gilt bei einer Lücke für das Jahr 2020 in Zukunft als erfüllt.

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