• Zahnärztliche Behandlung – Zähne und Zahnersatz
    Angst vorm
    Zahnarzt?
    Kein Grund sich
    zu verstecken!

Rund um den Zahn

Beim Zahnarzt

Oft wird der Weg zum Zahnarzt gescheut, doch leider ist er manchmal nicht zu vermeiden. Wir sorgen dafür, dass es weniger weh tut - auch für Ihren Geldbeutel!

Mehr zur Zahnbehandlung

Kieferorthopädie

Viele Kinder leiden unter einer Fehlstellung der Zähne. Häufig ist eine Korrektur unproblematisch und hilfreich: Fehlstellungen der Zähne beeinflussen auch das Kauen, Sprechen, Beißen oder Atmen. Und außerdem: Mit geraden Zähnen lächelt es sich auch schöner!

Erfahren Sie mehr zur Kieferorthopädie

Zahn-Behandlung im Ausland

Zahn-Tourismus ist in aller Munde. Ein Grund dafür ist die erhoffte Kostenersparnis beim Zahnersatz, beispielsweise in Ungarn oder Tschechien. Wir beraten Sie, was Sie bei der Auslands-Behandlung beachten müssen.

Mehr zur Zahn-Auslands-Behandlung

Für ein strahlendes Lächeln

Zahngesundheit ist wichtig. Nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern auch für die Gesundheit des ganzen Körpers. Wir unterstützen Sie – von der Vorsorge bis zum Zahnersatz!

Kieferorthopädie

Wir übernehmen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei bestimmten Indikationsgruppen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Kieferorthopäde vorab einen Behandlungsplan aufstellt. Dieser muss vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden. Die Behandlung muss vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden.

80 % der Kosten werden sofort mit uns abgerechnet. Die restlichen 20 % werden Ihnen mit jeder Quartalsabrechnung vom Kieferorthopäden in Rechnung gestellt. Diesen Anteil erstatten wir Ihnen gern nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung.

Haben Sie 2 Kinder, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind, bezahlen wir für das 2. Kind von Anfang an 90 % der Kosten. Die restlichen 10 % erhalten Sie dann ebenfalls nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von uns zurück.

Zahnärztliche Behandlung

Oft wird der Weg zum Zahnarzt gescheut, doch leider ist er manchmal nicht zu vermeiden. Wir sorgen dafür, dass es weniger weh tut – auch für Ihren Geldbeutel.

Unser Leistungsangebot

Die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Wurzel- sowie Parodontose-Behandlung sind in unserem Leistungs-Spektrum enthalten. Bitte legen Sie beim Zahnarzt-Besuch einfach Ihre Versichertenkarte vor.

Füllungen sind kein Zahnersatz und müssen bei uns nicht vorab beantragt werden. Wir übernehmen die Kosten der Versorgung mit Zahnfüllungen aus Kunststoff, Zement oder Amalgam. Der Anspruch auf Kunststoff-Füllungen ist auf den Frontzahnbereich beschränkt. Bei dahinter liegenden Zähnen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zement- oder Amalgam-Füllungen. Wenn Sie sich für eine hochwertigere Füllung entscheiden und hierfür Mehrkosten (Privatleistungen) entstehen, dürfen wir diese nicht übernehmen.

Sie benötigen eine zahnärztliche Zweitmeinung? Kein Problem – wir beraten Sie gern persönlich zu allen Fragen rund um Ihren Zahnarzt-Besuch!

Zahnarzt in Ihrer Nähe finden 


Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

Zusatzversicherung finden

Zahn-Behandlung im Ausland

Zahn-Tourismus ist in aller Munde. Ein Grund dafür ist die erhoffte Kostenersparnis beim Zahnersatz, beispielsweise in Ungarn oder Tschechien.

Sie können Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union (EU) in Anspruch nehmen. Patienten erhoffen sich durch eine Behandlung im Ausland Kosten-Ersparnisse bei Zahnersatz-Behandlungen. Worauf Sie im Einzelnen achten müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Ablauf der Kostenerstattung

Bitte setzen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Behandlung mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie, wie eine Erstattung der Kosten der Zahn-Behandlung reibungslos möglich ist.

Eine Versorgung mit Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, der vor der Behandlung bei uns zur Genehmigung und Berechnung des Festzuschusses eingereicht werden muss. Diese Bedingung ist auch bei einer Zahnersatzversorgung in einem EU-Mitgliedsstaat zu erfüllen!

Bei einem Zahnarzt-Besuch im EU-Ausland erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst begleichen. Wir erstatten die Kosten für Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Und das bis zu der Höhe, die wir für die gleiche Behandlung im Inland übernehmen würden.

Notfall-Versorgung

Wie Sie bei einer akuten Zahn-Behandlung abgesichert sind, erfahren Sie auf unserer Seite Erkrankung im Ausland.

Zahnersatz

Trotz guter Zahnhygiene und regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen kann es sein, dass ein Zahn kaputt geht und deswegen Zahnersatz benötigt wird. Wir beteiligen uns an den Kosten und beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Bezuschussung!

Höhe der Bezuschussung

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz übernehmen wir in Höhe der vorgesehenen Festzuschüsse. Der Zuschuss erhöht sich um 10 %, wenn Ihre Zähne gepflegt sind und Sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Behandlung 1-mal jährlich (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedes Kalenderhalbjahres) an der Zahnvorsorgeuntersuchung teilgenommen haben. Er erhöht sich um weitere 5 %, wenn Sie während der letzten 10 Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedes Kalenderhalbjahres) beim Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung waren.

Damit Sie kein Geld verschenken,  ist es wichtig, dass Sie sich die zahnärztlichen Vorsorge-Untersuchungen mindestens 1-mal jährlich in Ihr Bonusheft eintragen lassen.

Beantragung des Zuschusses

Ihr Zahnarzt erstellt für die geplante Behandlung einen Heil- und Kostenplan. Bitte senden Sie uns diesen zusammen mit Ihrem Bonusheft zu. Wir ermitteln dann die Höhe Ihres Festzuschusses für die Behandlung. Sollten Sie eine andere Behandlung als die Regelversorgung wünschen, erhalten Sie auch dann einen Zuschuss in der gleichen Höhe. Die Mehrkosten übernehmen Sie. Diese können Sie gegebenenfalls bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung zur Kostenerstattung einreichen.

Bei Versicherten mit sehr geringem Einkommen ist es möglich, dass wir höhere Kosten für den Zahnersatz übernehmen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit uns in Verbindung.

Wir beraten Sie gern persönlich. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie eine zahnärztliche Zweitmeinung wünschen!

Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

Zusatzversicherung finden

Zahn-Gesundheit ist wichtig. Nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern auch für die Gesundheit des ganzen Körpers. Deshalb übernehmen wir für Sie und Ihre Familie Leistungen zur Zahn-Vorsorge.

Zahn-Vorsorge bei Erwachsenen

Sie können einmal pro Halbjahr die Kontroll-Untersuchung beim Zahnarzt nutzen. Zwischen den Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen. Einmal pro Jahr übernehmen wir die Zahnstein-Entfernung, alle 2 Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI). Für den Besuch beim Vertragszahnarzt Ihrer Wahl legen Sie einfach die Versichertenkarte vor und geben Ihr Bonusheft ab: Lassen Sie sich Ihre Vorsorge-Untersuchungen dort dokumentieren. Sollten Sie Zahnersatz benötigen, zahlt sich die regelmäßige Vorsorge auch finanziell für Sie aus.

Denken Sie auch an den Gesundheits-Bonus Ihrer BKK ZF & Partner. Hier werden Sie schon jetzt für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt.

Das wird bei der Zahn-Vorsorge gemacht:

  • Die Kontroll-Untersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleisch-Taschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge.
  • Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleisch-Entzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalte-Apparates entwickeln (Parodontitis).
  • Bei der Erstellung des Parodontalen Screening-Index misst der Zahnarzt die Zahnfleisch-Taschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

Sollten Sie zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung wünschen, belohnen wir diese in Ihrem Gesundheits-Bonus

Zahn-Vorsorge bei Kindern

Mit der Zahnpflege und -vorsorge kann nicht früh genug begonnen werden. Schon im Alter von 2 Jahren ist das Milchgebiss anfällig für Karies. Auch die Folge-Zähne können sich am besten in einem gesunden Umfeld entwickeln. So vermeiden Sie eventuell teure Folgekosten für Zahnersatz oder Korrekturen der Zahnstellung durch Zahnspangen.

Bei Kindern zwischen dem 6. und 72. Lebensmonat übernehmen wir die Kosten für bis zu 6 zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen. Diese dienen der Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Außerdem werden die Kosten für die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelz-Härtung vom 34. bis zum 72. Lebensmonat bei Vorliegen eines hohen Kariesrisikos übernommen.

Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr ist pro Kalender-Halbjahr eine Untersuchung zur Verhütung von Zahn- und Parodontal-Erkrankungen kostenfrei. Dazu kommt die lokale Fluoridierung der Zähne und die Versiegelung in den Molaren (den hinteren Backenzähnen) mit aushärtenden Kunststoffen.

Ab 12 Jahren kann die Zahn-Vorsorge Ihres Kindes im Bonusheft dokumentiert werden. Denn regelmäßige Vorsorge zahlt sich auch finanziell aus, wenn später einmal Zahnersatz benötigt wird.

Kulante Regelung bei der Zahn-Vorsorge im Jahr 2020

Die regelmäßige Vorsorge ist wichtig und erhöht den Bonus beim Zahnersatz. Der Gesetzgeber hat für 2020 gefordert, so wenig wie möglich Kontakt zu Dritten in der Pandemie zu haben. Wir entscheiden zu Ihrem Vorteil. Wenn Sie auf den Zahnarzt-Besuch verzichtet haben, heißt das für Sie: der Zahn-Bonus gilt bei einer Lücke für das Jahr 2020 in Zukunft als erfüllt.

BKK ZF & Partner Kontakt und Beratung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern!