• Finanzielle Absicherung – Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

Finanziell abgesichert mit Krankengeld

Sie bekommen von uns Krankengeld, wenn Sie längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Wir beraten Sie ausführlich über Beginn, Höhe und Dauer der Krankengeldzahlung. 

Ab wann gibt es Krankengeld?

Sind Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel Lohn oder Gehalt bis zu 6 Wochen lang weiter. Dies gilt übrigens auch für Arbeitslosengeldbezieher: Hier zahlt die Agentur für Arbeit die Leistungen weiter. Gehen Sie einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) nach, besteht grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld (z.B. Arbeitslosengeldbezieher) erhalten Sie anschließend von uns das steuerfreie Krankengeld.

Vorlage der Krankmeldung 

Wenn Sie nicht arbeiten gehen können und einen Arzt aufsuchen, erhalten Sie eine Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung). Die Krankmeldung wird in der Regel digital an uns übermittelt. Die Arztpraxis leitet die elektronische Krankmeldung (eAU) an uns weiter. Seit dem 01.01.2023 wird die eAU sowohl von Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern genutzt. Die eAU ersetzt die Krankmeldung in Papierform. Liegt eine technische Störung vor oder stellt Ihnen der Arzt die Ausfertigung für die Krankenkasse weiter in Papierformat aus, so reichen Sie uns die Bescheinigung bequem über die Online-Filiale als Nachweis ein. Diese besteht aus 3 Teilen:

  • Die 1. Ausfertigung ist für uns. Hierauf ist die verschlüsselte Diagnose aufgeführt. Sie können die Krankmeldung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale bei uns einreichen.
  • Der 2. Durchschlag der Bescheinigung ist für Ihren Arbeitgeber bestimmt. Hier ist die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgeführt sowie der Name Ihres Arztes und Ihre Versichertendaten (Vorname, Name, Adresse etc.).
  • Die 3. Version ist für Ihre Unterlagen bestimmt
Krankschreibung telefonisch oder über Video-Sprechstunde

Seit dem 7. Dezember 2023 können Ärzte wieder per Telefon eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Dies gilt nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind. Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und gilt erstmal für 5 Tage. Danach müssen Sie in die Praxis kommen. Voraussetzung ist zudem, dass die Praxis keine Videosprechstunde anbietet.

Krankmeldungen können auch im Rahmen einer medizinischen Sprechstunde per Video ausgestellt werden. Erstbescheinigungen werden dabei längstens 7 Kalendertage ausgestellt, für die Folgebescheinigung ist der persönliche Kontakt zum Arzt notwendig. Andersherum dürfen Folgebescheinigungen per Video-Sprechstunde ausgestellt werden, wenn die Erstfeststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einer persönlichen ärztlichen Untersuchung beruht.

Bedingung für dieses Vorgehen ist, dass Sie als Patient schon vorher in der Vertragspraxis in Behandlung waren - dort also persönlich bekannt sind. Kommt der Arzt zur Einschätzung, dass eine Begutachtung via Video nicht ausreichend ist, so ist die persönliche Vorstellung zur richtigen Behandlung notwendig. Ein Anspruch auf Fernbehandlung gibt es nicht. Der persönliche Arztbesuch soll Standard sein – auch, weil die Diagnose im persönlichen Gespräch genauer ist. Das Ausstellen einer Krankmeldung auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ist nicht zulässig.

Viele Ärzte bieten mittlerweile Video-Sprechstunden an. Bitte klären Sie zuerst mit der Praxis Ihres Arztes, ob sie Sprechstunden auch online abhält. Dann folgt die Terminvereinbarung. Dabei werden Sie auch zum Thema Datenschutz aufgeklärt und erhalten Informationen, wie die Video-Sprechstunde genau abläuft. Neben einer stabilen Internetverbindung brauchen Sie lediglich Computer, Tablet oder Smartphone mit Internet-Browser sowie Mikrofon und Kamera. Die Installation einer Software ist in der Regel nicht notwendig. 

Die Kosten für Video-Sprechstunden übernehmen wir für Sie. Voraussetzung ist – wie auch beim Besuch einer Praxis vor Ort –, dass der Arzt eine Kassenzulassung hat. 

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt bis zu 70 % Ihres bisherigen Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts. Einmal-Zahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, können sich positiv auf die Höhe des Krankengeldes auswirken. Das Höchstkrankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und beträgt pro Kalendertag 120,75 € für das Jahr 2024.

Beitragszahlung zur Sozialversicherung

Sie bleiben während des Bezugs von Krankengeld beitragsfrei zur Krankenversicherung versichert. Beiträge sind aus dem Krankengeld grundsätzlich weiterhin zur gesetzlichen Renten-, Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen. Wir übernehmen dabei den Teil, den sonst Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt.

Unser Service

Für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen von Leistungen anderer Sozialversicherungsträger (beispielsweise Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung). Die Erklärung zur Prüfung des Anspruchs auf Krankengeld können Sie auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale abgeben. 

Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

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