Finanziell abgesichert mit Krankengeld
Sie bekommen von uns Krankengeld, wenn Sie längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Wir beraten Sie ausführlich über Beginn, Höhe und Dauer der Krankengeldzahlung.
Ab wann gibt es Krankengeld?
Sind Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel Lohn oder Gehalt bis zu 6 Wochen lang weiter. Dies gilt übrigens auch für Arbeitslosengeldbezieher: Hier zahlt die Agentur für Arbeit die Leistungen weiter. Gehen Sie einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) nach, besteht grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld (z.B. Arbeitslosengeldbezieher) erhalten Sie anschließend von uns das steuerfreie Krankengeld.
Vorlage der Krankmeldung
Wenn Sie nicht arbeiten gehen können und einen Arzt aufsuchen, erhalten Sie eine Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung). Diese besteht aus 3 Teilen:
- Die 1. Ausfertigung ist für uns. Hierauf ist die verschlüsselte Diagnose aufgeführt. Sie können die Krankmeldung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale bei uns einreichen.
- Der 2. Durchschlag der Bescheinigung ist für Ihren Arbeitgeber bestimmt. Hier ist die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgeführt sowie der Name Ihres Arztes und Ihre Versichertendaten (Vorname, Name, Adresse etc.).
- Die 3. Version ist für Ihre Unterlagen bestimmt
News zur eAU
Seit dem 01.10.2021 werden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Vertragsärzten und –Zahnärzten an uns digital übermittelt. Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Übermittlung der eAU durch die behandelnden Ärzte an die Krankenkassen ausschließlich digital. Sie erhalten einen Papierausdruck für ihren Arbeitgeber und für sich. Die Weitergabe des Ausdrucks an den Arbeitgeber bleibt bislang weiterhin Aufgabe der Versicherten.
Wenn dem Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekannt ist, dass die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist, erhalten Sie eine papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für Krankenkasse, Versicherter und Arbeitgeber). Die Ausfertigung für die Krankenkasse kann vom bisher bekannten Formular etwas abweichen. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Nutzen Sie dafür auch Ihre Online-Filiale.
Ab 01.01.2023 ist die digitale Übermittlung der Bescheinigungen für den Arbeitgeber geplant. Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen erfolgt durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Bitte beachten Sie, trotz elektronischer Übermittlung sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Krankschreibung über Video-Sprechstunde
Krankmeldungen können auch im Rahmen einer medizinischen Sprechstunde per Video ausgestellt werden. Erstbescheinigungen werden dabei längstens 7 Kalendertage ausgestellt, für die Folgebescheinigung ist der persönliche Kontakt zum Arzt notwendig. Andersherum dürfen Folgebescheinigungen per Video-Sprechstunde ausgestellt werden, wenn die Erstfeststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einer persönlichen ärztlichen Untersuchung beruht.
Bedingung für dieses Vorgehen ist, dass Sie als Patient schon vorher in der Vertragspraxis in Behandlung waren - dort also persönlich bekannt sind. Kommt der Arzt zur Einschätzung, dass eine Begutachtung via Video nicht ausreichend ist, so ist die persönliche Vorstellung zur richtigen Behandlung notwendig. Ein Anspruch auf Fernbehandlung gibt es nicht. Der persönliche Arztbesuch soll Standard sein – auch, weil die Diagnose im persönlichen Gespräch genauer ist. Das Ausstellen einer Krankmeldung auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ist nicht zulässig.
Viele Ärzte bieten mittlerweile Video-Sprechstunden an. Bitte klären Sie zuerst mit der Praxis Ihres Arztes, ob sie Sprechstunden auch online abhält. Dann folgt die Terminvereinbarung. Dabei werden Sie auch zum Thema Datenschutz aufgeklärt und erhalten Informationen, wie die Video-Sprechstunde genau abläuft. Neben einer stabilen Internetverbindung brauchen Sie lediglich Computer, Tablet oder Smartphone mit Internet-Browser sowie Mikrofon und Kamera. Die Installation einer Software ist in der Regel nicht notwendig.
Die Kosten für Video-Sprechstunden übernehmen wir für Sie. Voraussetzung ist – wie auch beim Besuch einer Praxis vor Ort –, dass der Arzt eine Kassenzulassung hat.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt bis zu 70 % Ihres bisherigen Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts. Einmal-Zahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, können sich positiv auf die Höhe des Krankengeldes auswirken. Das Höchstkrankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und beträgt pro Kalendertag 116,38 € für das Jahr 2023.
Beitragszahlung zur Sozialversicherung
Sie bleiben während des Bezugs von Krankengeld beitragsfrei zur Krankenversicherung versichert. Beiträge sind aus dem Krankengeld grundsätzlich weiterhin zur gesetzlichen Renten-, Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen. Wir übernehmen dabei den Teil, den sonst Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt.
Unser Service
Für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen von Leistungen anderer Sozialversicherungsträger (beispielsweise Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung). Die Erklärung zur Prüfung des Anspruchs auf Krankengeld können Sie auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale abgeben.
Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.
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