Finanziell abgesichert mit Krankengeld
Sie bekommen von uns Krankengeld, wenn Sie längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Wir beraten Sie ausführlich über Beginn, Höhe und Dauer der Krankengeldzahlung.
Ab wann gibt es Krankengeld?
Sind Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel Lohn oder Gehalt bis zu 6 Wochen lang weiter. Dies gilt übrigens auch für Arbeitslosengeldbezieher: Hier zahlt die Agentur für Arbeit die Leistungen weiter. Gehen Sie einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) nach, besteht grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld (z.B. Arbeitslosengeldbezieher) erhalten Sie anschließend von uns das steuerfreie Krankengeld.
Vorlage der Krankmeldung
Ihre Arztpraxis übermittelt der ###BKKNAME### Ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Wir brauchen keinen weiteren Nachweis von Ihnen. Erhalten Sie dennoch einen Nachweis zur Vorlage bei der Krankenkasse in Papierform, reichen Sie uns diesen bitte ein. Nutzen Sie dafür am bequemsten Ihre Online-Filiale.
Krankschreibung telefonisch oder über Video-Sprechstunde
Ärzte können Ihre Arbeitsunfähigkeit per Telefon feststellen. Dies gilt nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind. Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und gilt erstmal für 5 Tage. Danach müssen Sie in die Praxis kommen. Voraussetzung ist zudem, dass die Praxis keine Videosprechstunde anbietet.
Krankmeldungen können auch im Rahmen einer medizinischen Sprechstunde per Video ausgestellt werden. Erstbescheinigungen werden dabei längstens 7 Kalendertage ausgestellt, für die Folgebescheinigung ist der persönliche Kontakt zum Arzt notwendig. Andersherum dürfen Folgebescheinigungen per Video-Sprechstunde ausgestellt werden, wenn die Erstfeststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einer persönlichen ärztlichen Untersuchung beruht.
Bedingung für dieses Vorgehen ist, dass Sie als Patient schon vorher in der Vertragspraxis in Behandlung waren - dort also persönlich bekannt sind. Kommt der Arzt zur Einschätzung, dass eine Begutachtung via Video nicht ausreichend ist, so ist die persönliche Vorstellung zur richtigen Behandlung notwendig. Ein Anspruch auf Fernbehandlung gibt es nicht. Der persönliche Arztbesuch soll Standard sein – auch, weil die Diagnose im persönlichen Gespräch genauer ist. Das Ausstellen einer Krankmeldung auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ist nicht zulässig.
Die Kosten für Video-Sprechstunden übernehmen wir für Sie. Voraussetzung ist – wie auch beim Besuch einer Praxis vor Ort –, dass der Arzt eine Kassenzulassung hat.
Weitere Informationen zu ärztlichen Behandlung finden Sie hier.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt bis zu 70 % Ihres bisherigen Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts. Einmal-Zahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, können sich positiv auf die Höhe des Krankengeldes auswirken. Das Höchstkrankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und beträgt pro Kalendertag 128,63 € für das Jahr 2025.
Beitragszahlung zur Sozialversicherung
Sie bleiben während des Bezugs von Krankengeld beitragsfrei zur Krankenversicherung versichert. Beiträge sind aus dem Krankengeld grundsätzlich weiterhin zur gesetzlichen Renten-, Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen. Wir übernehmen dabei den Teil, den sonst Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt.
Unser Service
Für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung. Natürlich unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen von Leistungen anderer Sozialversicherungsträger (beispielsweise Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung). Die Erklärung zur Prüfung des Anspruchs auf Krankengeld können Sie auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale abgeben.
Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.
Zusatzversicherung finden
Link-Tipp: Kinder-Krankengeld