• Glückliche Familie sitzt auf einer Treppe

Familien

Familienversicherung

Bei uns sind Ihre Familien-Angehörigen in der Regel beitragsfrei mitversichert. Das bedeutet: Durch Ihren Beitrag sorgen Sie nicht nur für Ihren eigenen Kranken-Versicherungsschutz, sondern auch für den Ihrer Familie. Und das ohne Extrakosten, sofern kein eigener, vorrangiger Versicherungsschutz besteht.

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Mehrleistungs-Paket bei Schwangerschaft

Risiken oder Krankheiten von Mutter und Baby rechtzeitig zu erkennen, ist vor allem während der Schwangerschaft wichtig. Deswegen unterstützen wir werdende Mütter mit unserem umfangreichen Mehrleistungs-Paket im Wert von 300 €.

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Kinder-Gesundheit

Die ersten Lebensjahre eines Menschen sind besonders wichtig für die gesundheitliche Entwicklung. In der Kindheit werden die Weichen für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden gestellt. Deswegen übernehmen wir eine Vielzahl von Vorsorge-Leistungen für Ihre Kleinen.

Alles zur Kinder-Gesundheit

Vorteile für Familien

Ihr wichtigstes Ziel ist es, dass es Ihrer Familie gut geht. Wir unterstützen Sie dabei. Schon während der Schwangerschaft bieten wir besondere Leistungen an. Damit alle von Anfang an bestens versorgt sind!

Für eine gesunde Lebensweise

  • Gesundheitsbonus: Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.

Für Familien

Für besondere Behandlungen

Wichtige Infos für Familien

Familien-Versicherung

Bei uns sind Ihre Familienangehörigen in der Regel beitragsfrei mitversichert. Das bedeutet: Durch Ihren Beitrag sorgen Sie nicht nur für Ihren eigenen Krankenversicherungsschutz, sondern auch für den Ihrer Familienangehörigen. Und das ohne Extrakosten, sofern kein eigener, vorrangiger Versicherungsschutz besteht.

Familienangehörige
  • Ehepartner, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • leibliche und adoptierte Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze
  • Stiefkinder und Enkel, für deren Unterhalt Sie überwiegend aufkommen oder die im gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen
Ehe- / Lebenspartner

Eine kostenfreie Familien-Versicherung ist möglich, wenn der die Ehe- / Lebenspartner keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausübt, nicht als Arbeitnehmer versichert ist, das Gesamteinkommen regelmäßig
weniger als 505,00 € (2024) beträgt oder bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 538,00 € verdient.

Kinder

Für Kinder gilt diese Regelung bis zum 23. Lebensjahr (wenn sie nicht erwerbstätig sind) oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer, beruflicher Ausbildung oder in einem Studium befinden. Eventuell wird die Familien-Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst beziehungsweise um Zeiten sogenannter „Freiwilligendienste“ verlängert.

Keine Altersgrenze gibt es für behinderte Menschen, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind noch Anspruch auf eine kostenfreie Familien-Versicherung hatte. 

Einkommen

Für die Familien-Versicherung darf das Einkommen der Familienangehörigen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Liegen zum Beispiel Zinseinkünfte oder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit vor, dürfen diese in 2024 monatlich 505,00 € (Gesamteinkommen) nicht übersteigen. Für Familienangehörige, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, beträgt das zulässige Gesamteinkommen monatlich 538,00 €. Werden diese Grenzen überschritten, so endet damit die kostenfreie Familien-Versicherung. Daher ist es wichtig, uns jede Einkommensveränderung zeitnah mitzuteilen.

Bei Kindern, deren Mutter oder Vater nicht gesetzlich versichert ist, sowie bei Stief- und Enkelkindern sind weitere Voraussetzungen zu prüfen.

Wenn Ihr Ehe- / Lebenspartner privat versichert ist, kommt eine beitragsfreie Familienversicherung für gemeinsame Kinder nur infrage, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen des Ehe- / Lebenspartners nicht mehr als 5.775,00 € (2024) beträgt oder Ihr Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- / Lebenspartners. Alternativ wären für Ihr/e Kind/er eine freiwillige Versicherung bei uns möglich.

Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)

Wenn Sie während dem FSJ ein Entgelt erhalten, werden Sie pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe. Erhalten Sie kein Entgelt, dann bleiben Sie beitragsfrei familienversichert, sofern Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Liegen die Voraussetzungen für eine kostenfreie Familien-Versicherung nicht vor, beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten Ihrer Versicherung bei uns. Rufen Sie uns an, besuchen Sie uns oder schreiben Sie uns per Kontaktformular. Wir sind Ihnen bei allen Formalitäten behilflich.

Endet die Familien-Versicherung (z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung), kann sich der bisher familienversicherte Angehörige selbst bei der BKK ZF & Partner versichern. Nähere Informationen erfahren Sie unter Mitglied werden.

Fragebogen zur Familien-Versicherung

Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, die kostenfreie Familien-Versicherung einmal jährlich zu überprüfen. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung. Um Ihnen die Rückmeldung so einfach wie möglich zu machen, können Sie den Bogen jetzt online ausfüllen. Das spart Zeit, Papier und Porto.

Wenn die Prüfung für Ihre Angehörigen an der Zeit ist, erhalten Sie von uns einen Brief mit Ihrem persönlichen Zugangs-Schlüssel (Einmal-Kennwort). Bitte füllen Sie dann den Online-Fragebogen innerhalb der nächsten 10 Tage aus. Ihre Antwort benötigen wir auch, wenn sich keine Änderungen ergeben.

Wenn Sie einen Antrag auf Familien-Versicherung für Ihr Kind oder Ihren Partner stellen möchten, dann füllen Sie diesen aus und senden den Antrag unterschrieben im Original an uns zurück.
Noch einfacher stellen Sie den Antrag in Ihrer Online-Filiale.

Zur Online-Filiale

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der folgenden Seite: familien-wegweiser.de

Gesundheitsbonus ab 01.01.2024

Wir verbessern und vereinfachen den Vorsorge- & Gesundheitsbonus.

Ab 01.01.2024 erhalten Sie im neuen Gesundheitsbonus 10 € für jede Maßnahme – kein Limit und Erstattung als Geldprämie. Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir belohnen Sie für die Teilnahme an Vorsorge-Untersuchungen und für Ihre gesunden Aktivitäten. Mit einer Treueprämie nach 3 Jahren der Teilnahme. 

Gesundheitsbonus - Kinder & Jugendliche bis 17 Jahre

Für welche Maßnahmen gibt es unseren Gesundheitsbonus?

  • Vollständige Inanspruchnahme aller Kinder- und Jugend-Untersuchungen im Kalenderjahr (ergibt einen Bonus-Punkt)
  • Zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchung vom 3. bis zum 5. Lebensjahr
  • Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen ab dem 6. Lebensjahr (2x jährlich = 1 Bonus-Punkt)
  • Eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • Empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)
  • Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen zur Entwicklungsförderung bis zum 2. Lebensjahr (Babyschwimmen)
  • Eltern-Kind-Turnen bis zum 6. Lebensjahr
  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen ab dem 6. Lebensjahr
  • Sportlicher Leistungsnachweis (Mitglied in einem Sportverein / zertifizierten Fitness-Studio)
  • Sportabzeichen (z. B. Leistungsabzeichen des Deutschen Sportbundes)
  • Sport- / Wettkampf-Veranstaltung
  • Rückbildungsgymnastik (von Bonus-Teilnehmerin selbst durchgeführt)
Gesundheitsbonus - ab 18 Jahre

Für welche Maßnahmen gibt es unseren Gesundheitsbonus?

  • Ärztliche Gesundheits-Untersuchungen einschließlich Beratung / Überprüfung des Impfstatus
  • Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen (Gebärmutterhals / Darm / Haut / Prostata etc.)
  • Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen (1x jährlich = 1 Bonus-Punkt)
  • Eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • Empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)
  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen
  • Sportlicher Leistungsnachweis wie z. B. Mitglied im Fitness-Studio, Sportverein sowie Betriebs- oder Hochschulsportgruppe
  • Teilnahme an einer Wettkampf-Veranstaltung (z. B. Firmenlauf, Marathon)
  • Sportabzeichen (z. B. Leistungsabzeichen des Deutschen Sportbundes)
  • Rückbildungsgymnastik
Wie erhalten Sie Ihren Gesundheitsbonus?

Sie erhalten den Bonus nach Übermittelung Ihres Bonus-Nachweises per Überweisung.

Wie nehmen Sie am Bonus teil?
  • Alle Versicherten benötigen einen eigenen Bonus-Nachweis samt Teilnahmeerklärung.
  • Laden Sie für sich und ggf. für Ihre Angehörigen jeweils einen Bonus-Nachweis herunter:
    onlinefiliale.bkk-zf-partner.de oder fordern Sie diesen telefonisch oder per E-Mail bei uns an.
  • Lassen Sie sich die Vorsorge- / Gesundheitsaktivitäten auf dem entsprechenden Bonus-Nachweis einzeln bestätigen. Sie können die Aktivitäten entweder auf dem Bonus-Nachweis abstempeln lassen oder uns einen separaten Nachweis (z. B. Kopie Impfbuch, Mitgliedsbescheinigung Fitness-Studio) beifügen. 
  • Laden Sie den Bonus-Nachweis mit der ausgefüllten Teilnahme-Erklärung in der Online-Filiale hoch oder senden Sie ihn uns auf dem Postweg zu. Der Bonus-Nachweis muss bis spätestens 31.12. des Folgejahres bei uns eingehen.

Ihr Vorsorge- & Gesundheits-Bonus - bis 31.12.2023

Jedes Mitglied und alle mitversicherten Angehörigen erhalten für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten einen Bonus von uns. Es gibt einen Bonus für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre und einen Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre. Zur Erhöhung Ihres Bonus ergänzen Sie die Vorsorge-Untersuchungen mit Gesundheitskursen, einem Body-Maß-Index (BMI) im Normalbereich oder Ausdauersport.

Bonus-Höhe

Der neue Bonus setzt sich aus 2 Teilen zusammen: dem Vorsorge-Bonus und dem Gesundheits-Bonus. Sowohl der Vorsorge-Bonus als auch der Gesundheits-Bonus kann einzeln durchgeführt werden. Es gibt daher 2 verschiedene Bonus-Berechnungen.

  • Vorsorge-Bonus - in der Höhe unbegrenzt: Ein Bonus-Anspruch besteht ab einer durchgeführten Vorsorge in Höhe von 10 €. Der Bonus-Anspruch erhöht sich für jede weitere Vorsorge um jeweils 5 €.
  • Gesundheits-Bonus - in der Höhe begrenzt auf 15 € Geld-Prämie bzw. 30 € Zuschuss: Ein Bonus-Anspruch besteht ab 2 erfüllten Punkten in Höhe von 10 €. Der Bonus-Anspruch erhöht sich für einen weiteren erfüllten Punkt um 5 €.

Bonus-Varianten

Wählen Sie aus 2 Varianten:

  • Variante 1: Bonus als Geld-Prämie per Überweisung
  • oder Variante 2: Bonus als Zuschuss, in doppelter Höhe wie die Geld-Prämie, für selbst bezahlte Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen
Bonus für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre

Vorsorge-Bonus
Für welche Vorsorge-Untersuchungen gibt es einen Bonus?

  • vollständige Inanspruchnahme aller Kinder- und Jugend-Untersuchungen im Kalenderjahr (ergibt einen Bonus-Punkt)
  • zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchung ab dem 3. Lebensjahr
  • eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)

Gesundheits-Bonus
Für welches gesundheitsbewusste Verhalten gibt es einen Bonus?

  • regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen zur Entwicklungsförderung bis 3 Jahre (Babyschwimmen)
  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen ab 6 Jahre
  • Ausdauersport in einem Sportverein / zertifizierten Fitness-Studio oder Sport- bzw. Schwimm-Abzeichen
  • Body-Maß-Index im Normalbereich

Alle gesetzlichen Kindervorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V..

Bonus für Erwachsene ab 16 Jahre

Vorsorge-Bonus
Für welche Vorsorge-Untersuchungen gibt es einen Bonus?

  • Jugend-Untersuchung J2
  • ärztliche Gesundheits-Untersuchungen, einschließlich Beratung und einer Überprüfung des Impfstatus
  • Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen (Gebärmutterhals / Darm / Haut / Prostata etc.)
  • zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen (2x jährlich / ab 18 Jahre 1x jährlich ergibt einen Bonus-Punkt)
  • eine professionelle Zahnreinigung im Kalenderjahr
  • empfohlene Schutzimpfungen in Deutschland und für Urlaubsreisen ins Ausland (Mehrfach-Impfungen ergeben einen Bonus-Punkt)

Alle gesetzlichen Vorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Gesundheits-Bonus
Für welches gesundheitsbewusste Verhalten gibt es einen Bonus?

  • Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen / -reisen
  • Ausdauersport in einem Sportverein / zertifizierten Fitness-Studio, einer Betriebs- / Hochschul-Sportgruppe oder Sport- / Schwimm-Abzeichen
  • Body-Maß-Index im Normalbereich
  • eine zusätzliche selbst bezahlte Hautkrebsvorsorge-Untersuchung
Beispiele für Kinder-Bonus und Erwachsenen-Bonus

Kinder-Bonus für Leni, geboren im Januar 2021
Bis Dezember 2021 werden die im ersten Lebensjahr vorgesehenen Kinderuntersuchungen (U1 bis U6) vollständig durchgeführt (ergibt einen Bonus-Punkt) und 4 Schutz-Impfungen (ergeben jeweils einen Bonus-Punkt) gegeben.
Das ergibt als Vorsorge-Bonus 1 x 10 €  plus 4 x 5 € = 30 € Geld-Prämie oder 60 € Zuschuss. Zusätzlich werden Babyschwimmen und ein Body-Maß-Index im Normalbereich nachgewiesen. Das ergibt als Gesundheits-Bonus 10 € Geld-Prämie oder 20 € Zuschuss.
Somit beträgt der Bonus für Leni 40 € Geld-Prämie oder 80 € Zuschuss (z. B. für Maßnahmen zur Entwicklungsförderung für Kleinkinder bis 3 Jahre o.ä.).

Erwachsenen-Bonus für Anna, 35 Jahre, Bankangestellte und Mutter der kleinen Leni
Bis Dezember 2021 werden diverse Gesundheits- und Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen (Check-up, Gebärmutterhals-, Brust- und Haut-Krebs, Zahnvorsorge), eine Grippeschutz-Impfung und eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Das ergibt als Vorsorge-Bonus 1 x 10 € plus 6 x 5 € = 40 € Geld-Prämie oder 80 € Zuschuss. Zusätzlich werden ein zertifizierter Yoga-Kurs, die aktive Mitgliedschaft in einem Sportstudio und ein Body-Maß-Index im Normalbereich nachgewiesen.
Das ergibt als Gesundheits-Bonus 15 € Geld-Prämie oder 30 € Zuschuss.
Somit beträgt der Bonus für Anna 55 € Geld-Prämie oder 110 € Zuschuss (für professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen uvm.).

Wann erhalten Sie den jeweiligen Bonus?

Sowohl der Vorsorge-Bonus als auch der Gesundheits-Bonus können jederzeit während des jeweiligen Kalenderjahres eingelöst werden, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Bonus nachgewiesen werden. Reichen Sie Ihren Bonus-Nachweis und Ihre Rechnung(en) bis 31.12. des Folgejahres bei uns ein.

Welche Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen werden bezuschusst?

Wählen Sie beim Vorsorge-Bonus und / oder beim Gesundheits-Bonus die Variante „Zuschuss“, dann können Sie uns Ihre Rechnungen für ausgewählte Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen, die Sie selbst bezahlt haben, einreichen. Diesen Rechnungs-Zuschuss erhalten Sie für Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden dürfen. Dazu gehören u.a. Brillengläser / Kontaktlinsen / professionelle Zahnreinigung / Fitness-Tracker / PSA-Test / Glaukom-Untersuchung uvm.
Es werden höchstens die mit der Rechnung nachgewiesenen Kosten übernommen bzw. nur bis zur Höhe des erreichten Bonus-Betrags bezuschusst. Alle zuschussfähigen Vorsorge- und Gesundheits-Leistungen haben wir für Sie aufgelistet:

Zur Zuschuss-Liste

Wie können Sie und Ihre Familie am Bonus-Programm teilnehmen?
  • Alle Teilnehmer*innen benötigen einen eigenen Bonus-Nachweis mit der Teilnahme-Erklärung.
  • Laden Sie für sich und Ihre Angehörigen je einen Bonus-Nachweis in Ihrer Online-Filiale herunter oder fordern Sie diese telefonisch oder per E-Mail bei uns an. 
  • Lassen Sie sich die Vorsorge- / Gesundheits-Aktivitäten auf dem entsprechenden Bonus- Nachweis einzeln bestätigen.
  • Wählen Sie auf dem Bonus-Nachweis jeweils die gewünschte Bonus-Variante Geld-Prämie oder Zuschuss.
  • Laden Sie die Bonus-Nachweise mit der ausgefüllten Teilnahme-Erklärung in der Online-Filiale hoch oder senden Sie uns diese auf dem Postweg zu.
Beendigung der Bonus-Programme

Wir behalten uns vor, die Bonus-Programme unter Einhaltung einer bestimmten First, für den Fall einer gesetzlichen Änderung und wegen eines Beschlusses unseres Verwaltungsrats anzupassen oder einzustellen. Änderungen oder die Beendigung der Bonus-Programme werden Ihnen in geeigneter Form bekannt gegeben. Bei der Einstellung der Bonus-Programme können bis zur Einstellung gesammelte Bonus-Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Einstellung der Bonus-Programme eingelöst werden. 

Änderung der Bedingungen

Wir können die Teilnahme-Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden Ihnen in geeigneter Form bekanntgegeben.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der hier enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Geltung. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die Ihrem Zweck möglichst nahe kommt. 

Wir beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um das Bonus-Programm.
Rufen Sie uns an: 07541 3908-3908.

Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall gut versorgt sind, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe.

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?

Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 12 Jahren (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) nicht sichergestellt werden kann, aufgrund 

  • stationärer Krankenhausbehandlung 
  • medizinischer Vorsorgeleistungen oder Reha

Darüber hinaus erhalten Sie auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen

  • einer schweren Krankheit 
  • einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung

nicht möglich ist. Auch bei Schwangerschafts-Beschwerden und Entbindung übernehmen wir die Kosten, wenn noch kein Kind im Haushalt lebt!

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Wir beraten Sie gern über die Höhe der möglichen Erstattungssätze bei Verdienstausfall oder die Kostenübernahme für Dienstleister (beispielsweise Sozialstation). Der Antrag auf Kostenübernahme oder Erstattung soll nach Möglichkeit vor Beginn der Haushaltshilfe gestellt werden. Wichtig ist, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns eingereicht wird. Fordern Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung bei Bedarf gern bei uns an.

zum Kontakt-Formular

Für die Haushaltshilfe sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.

Kieferorthopädie

Wir übernehmen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei bestimmten Indikationsgruppen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Kieferorthopäde vorab einen Behandlungsplan aufstellt. Dieser muss vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden. Die Behandlung muss vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden.

80 % der Kosten werden sofort mit uns abgerechnet. Die restlichen 20 % werden Ihnen mit jeder Quartalsabrechnung vom Kieferorthopäden in Rechnung gestellt. Diesen Anteil erstatten wir Ihnen gern nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung.

Haben Sie 2 Kinder, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind, bezahlen wir für das 2. Kind von Anfang an 90 % der Kosten. Die restlichen 10 % erhalten Sie dann ebenfalls nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von uns zurück.

Kinder-Gesundheit

Die ersten Lebensjahre eines Menschen sind besonders wichtig für die gesundheitliche Entwicklung. In der Kindheit werden die Weichen für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden gestellt. Deswegen übernehmen wir eine Vielzahl von Vorsorge-Leistungen für Ihre Kleinen.

Vorsorge-Reihe U1 bis J2

Gemeinsam mit Ärzten haben wir ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder und Jugendliche entwickelt, das sie von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr begleitet. Es gibt 11 ärztliche Untersuchungen (U1 bis U9, J1). Mit der U7a im 34. bis 36. Lebensmonat ist bereits vor einigen Jahren eine Untersuchung neu dazugekommen, die eine „Lücke“ in der Untersuchungsreihe zwischen dem 2. und dem 4. Geburtstag schließt. Wir übernehmen die Kosten für die Untersuchungen

  • U10 (zwischen 7 und 8 Jahren)
  • U11 (zwischen 9 und 10 Jahren) 
  • J2 (zwischen 16 und 17 Jahren)

bis je 50 €, sofern sie nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Zudem bieten wir Ihnen als speziellen Service unseren kostenfreien Erinnerungsservice an.

Alle gesetzlichen Kindervorsorge-Untersuchungen auf einen Blick finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V..

Ihre Kindervorsorge ist bares Geld wert! Wir belohnen Sie mit Ihrem Gesundheits-Bonus.           

Link-Tipp: Zahnvorsorge

Premium Programm "BKK Starke Kids"

Regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen für Kinder sind wichtig, denn sie können dabei helfen, Fehlentwicklungen zu verhindern. Mit unserem kostenfreien Vorsorgeprogramm „BKK Starke Kids“ wollen wir die gesunde Entwicklung Ihres Kindes tatkräftig unterstützen. In Ergänzung zu den gesetzlichen Vorsorge-Untersuchungen bietet „BKK Starke Kids“ erweiterte Leistungen für Kinder bis 17 Jahre an. 

Zusätzlich gibt es das Gesundheitscoaching für Kinder mit chronischen Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten. Verschiedene telemedizinische Angebote bieten zusätzliche Vorteile: Sie ersparen sich und Ihrem Kind lange Wege zu fachärztlichen Spezialisten und erhebliche Wartezeiten auf Facharzt-Termine. Alle Leistungen, vom Babycheck bis hin zum Depressions-Screening für Jugendliche, finden Sie auf unserer Seite BKK STARKE KIDS

Gesundheitsprogramme für Kindergärten & Schulen

Immer mehr Studien belegen, dass Kinder sich in ihrem Alltag zu wenig bewegen und dass Kinder zunehmend mit den Folgen einer ungesunden Lebensweise wie Übergewicht zu kämpfen haben. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, dem möglichst früh entgegenzuwirken und den Kindern spielerisch zu vermitteln, was eine gesunde Lebensweise bedeutet. Kindergarten und Schule eignen sich dafür hervorragend, da hier sehr viele Kinder aus allen sozialen Schichten erreicht werden können.

Haben Sie schon Ideen, wie Sie die Gesundheit in Ihrer Einrichtung fördern können, und brauchen Unterstützung bei der Umsetzung? Wir helfen Ihnen gern dabei, die Bedingungen für die Kinder und deren Betreuer gesundheitsfördernd zu gestalten und auch die Eltern mit ins Boot zu holen. Sie möchten die Gesundheit in Ihrer Einrichtung aktiv fördern, wissen aber nicht so recht wie? Wir beraten Sie und entwickeln mit Ihnen zusammen ein Konzept, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Natürlich unterstützen wir Sie nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Umsetzung Ihres Projekts.

Projekt „Fit von klein auf"

Bei diesem Projekt übernehmen wir eine 1- bis 2-jährige Patenschaft für Ihre Einrichtung. Sie bekommen einen Gesundheitskoffer, in dem folgende Module enthalten sind:

  • Bewegung
  • Entspannung
  • Ernährung
  • gesunder Arbeitsplatz Kita
  • mein Körper
  • starke Kinder

Der Koffer enthält für die Gesundheitsthemen Anregungen für den Alltag und verschiedene Ideen für Highlights. Eine große Handpuppe unterstützt die spielerische Art der Vermittlung. Die Erzieher / Lehrer bekommen eine 2-stündige Schulung und können dadurch die Gesundheit in Ihrer Kita aktiv fördern.

Wir unterstützen Sie:

  • mit Ideen für den Alltag 
  • bei der Planung und Durchführung von Aktionen 
  • mit kindgerechten Materialien
  • langfristig und nachhaltig durch eine Schulung der Erzieher für das Programm
  • bei der Einbindung der Eltern z. B. durch die Organisation von themenspezifischen Elternabenden

Link-Tipp: BKK-Programm "Fit von Klein auf"

Projekt „ECHT DABEI"

Gesund groß werden im digitalen Zeitalter. Wir leben in einer digitalen Welt. Daher müssen Kinder lernen, mit Medien umzugehen, um Erfolg in der Schule und später im Beruf zu haben. Ein hoher Medienkonsum kann Gefahren wie Computerspielsucht, geringe soziale Kompetenz und Schulprobleme mit sich bringen. Viele Eltern sind verunsichert, wie viel Zeit ihre Kinder an Fernseher, Computer, Smartphone und Co. verbringen. Hier gilt es, sinnvolle Grenzen zu setzen und den Kindern einen angemessenen Umgang mit Medien beizubringen.

Das Projekt „ECHT DABEI” macht den Kindern Monitor freie echte Zeit wieder schmackhaft. Es soll zeigen, dass das wirkliche Leben nicht vor Bildschirmen abläuft. Kinder lernen Kompetenzen für das reale Leben. Es wird eine gute Basis für eine selbstbestimmte und verantwortungsbewusste spätere Mediennutzung gelegt.

Eltern 

  • werden über die Gefahren von Medien aufgeklärt,
  • erhalten professionelle Beratung zu einem sicheren, altersgerechten Medienumgang,
  • bekommen praktische Tipps, wie sie durch die Installation von Zeitbegrenzungs- und Filtersoftware ihr Kind schützen können.

Wie sieht es in Ihrer Einrichtung aus? Hören Sie von Eltern, dass die Kinder zu Hause wieder mehr miteinander spielen sollten, anstatt ihre Zeit vor Bildschirmen zu verbringen? Dann kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gern!

Wir unterstützen Sie mit: 

  • Fortbildungen für Erziehende und Lehrkräfte 
  • Medienpädagogische Elternabende 
  • Kinderschutz konkret 
  • Theaterstück „Tivi Tivi“

Weitere Infos zu „ECHT DABEI" und zum Theaterstück finden Sie unter www.echt-dabei.de und www.radelrutsch.de

Bei Fragen oder Interesse zu „Fit von klein auf" oder „ECHT DABEI" wenden Sie sich gern an unsere kompetenten Ansprechpartner:

Kinder-Krankengeld

Wenn Kinder krank sind, benötigen sie die Fürsorge ihrer Eltern in besonderem Maß. Das lässt sich nicht immer mit dem Beruf vereinbaren. Wir unterstützen Sie mit Kinder-Krankengeld, denn die Genesung Ihrer Kleinen steht an erster Stelle.

Antragstellung

Wenn Ihr Kind, um das Sie sich kümmern müssen, gesetzlich krankenversichert und unter 12 Jahren alt ist, bekommen Sie von uns Kinder-Krankengeld. Für die Dauer der Krankengeld-Zahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt weiter, zum Beispiel weil der Tarifvertrag das so regelt, erhalten Sie Kinder-Krankengeld von uns. Wenn Sie sich in einer Berufsausbildung befinden, ist Ihr Arbeitgeber jedoch immer verpflichtet, Ihre Ausbildungsvergütung in dieser Zeit weiterzuzahlen. Für Zeiten der Entgeltzahlung oder Zahlung der Ausbildungsvergütung durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie kein Kinder-Krankengeld ausgezahlt.
Ihr Arzt stellt eine Bescheinigung für den Bezug von Kinder-Krankengeld aus. Hierauf befindet sich auf der Rückseite im unteren Teil der entsprechende Antrag. Diesen senden Sie uns bitte ausgefüllt zu. Eine Kopie davon schicken Sie an Ihren Arbeitgeber. Wir setzen uns dann mit ihm in Verbindung, um weitere Informationen zur Berechnung des Kinder-Krankengeldes zu erhalten.

Den Antrag können Sie auch schnell und einfach in Ihrer Online-Filiale stellen.

Zur Online-Filiale

Dauer & Höhe der Zahlung

Voraussetzung ist, dass niemand sonst im Haushalt Ihr Kind betreuen kann. Regulär stehen Ihnen 10 Arbeitstage pro Kind und Elternteil für diese Leistung zur Verfügung, ab 3 Kindern insgesamt bis 25 Arbeitstage jährlich. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage pro Kind, ab 3 Kindern bis insgesamt 50 Arbeitstage jährlich. Wir zahlen Kinder-Krankengeld in Höhe von 90 % Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sollten Sie in den vergangenen 12 Kalendermonaten vor dem Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes Einmalzahlungen erhalten haben, überweisen wir Ihnen 100 % des ausgefallenen Nettoverdienstes. Das Höchstkrankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und beträgt pro Kalendertag 120,75 € im Jahr 2024.

Erhöhung des Anspruchs vom 05.01.2021 bis 31.12.2023 aufgrund der Pandemie

Elternpaare haben je Elternteil und Kind Anspruch auf 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für höchstens 65 Arbeitstage je Elternteil.
Alleinerziehende haben je Kind Anspruch auf 60 Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für höchstens 130 Arbeitstage.

Erhöhung des Anspruchs im Kalenderjahr 2024 und 2025

Die Corona-Sonderregeln enden zum 31.12.2023. Ab dem 01.01.2024 greift damit der reguläre Anspruch. Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist jedoch vorgesehen, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erhöht wird. Danach können Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Arbeitstage pro Kind beziehen (statt 10 Arbeitstage); bei mehreren Kindern insgesamt bis 35 Arbeitstage (statt 25 Arbeitstage). Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Arbeitstage (statt 20 Arbeitstage); bei mehreren Kindern bis ingesamt 70 Arbeitstage (statt 50 Arbeitstage).

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden. Der Gesetzesentwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz hat noch nicht alle Etappen durchlaufen. Den aktuellen Umsetzungsstand können Sie auch auf der Seite des Deutschen Bundestages mitverfolgen.

Noch nicht bei uns versichert?

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu einem sehr fairen Preis. Mitglied werden ist ganz einfach:

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Natürlich beraten wir Sie auch persönlich. Anruf oder E-Mail genügt!

Ihre Familie ist noch nicht bei uns versichert?

Genießen Sie gemeinsam unseren Rundumschutz und empfehlen Sie Ihrer Familie eine Mitgliedschaft bei der BKK ZF & Partner.

Ihre Vorteile:

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