Krankenhaus-Behandlung
Wenn eine Erkrankung nicht ambulant behandelt werden kann, geht es manchmal nicht anders: Sie müssen ins Krankenhaus, um spezielle Untersuchungen oder eine Operation durchführen zu lassen – wir übernehmen für Ihre stationäre Behandlung die Kosten.
Ambulante Operationen
Viele Operationen können ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Sie müssen nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Behandlung wieder nach Hause. Wir unterstützen ambulantes Operieren – damit Sie schnell wieder auf den Beinen sind!
Fahrkosten
Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn Sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können in Ausnahmefällen erstattet werden.
Gut umsorgt im Krankenhaus
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, gibt es einiges zu planen: Die Hin- und Rückfahrt, die Betreuung der Kinder zu Hause und auch die anschließende Versorgung und Weiterbehandlung. Wir unterstützen Sie mit umfangreichen Leistungen rund um Ihren Krankenhaus-Aufenthalt. Auch dann, wenn Sie Ihr Kind begleiten!
Ambulante Operationen
Viele Operationen können ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Sie müssen also nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Behandlung wieder nach Hause. Wir unterstützen ambulante Operationen – damit Sie schnell wieder auf den Beinen sind!
Wir übernehmen die Kosten beispielsweise für
- ambulante Venen-Operationen: Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen schonenden Katheter-Verfahren wie Laser und Radiowelle.
- ambulante Mandel-Operationen: Lasertonsillotomie für Kinder
Wir beraten Sie gern persönlich über die Voraussetzungen zur Kostenübernahme aller ambulanten Operationen. Fragen Sie uns auch nach Vertragsärzte in Ihrer Nähe!
Leistung & Versorgung
Otto-Lilienthal-Straße 10
88046 Friedrichshafen
Telefon: 07541 3908-8131
Telefax: 07541 3908-1191
Anschluss-Reha
Nach einer Krankenhaus-Behandlung kann es erforderlich sein, dass Sie zur weiteren Genesung eine Anschluss-Rehabilitation benötigen. Diese Maßnahme erfolgt unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhaus-Aufenthalt oder spätestens 2 Wochen danach.
Soll bei Beschäftigten die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, so erbringen vorrangig die Rentenversicherungsträger die Leistung. Wir können in diesem Fall keine Kosten übernehmen, helfen aber gerne, wenn es um den Antrag geht.
Meistens kümmert sich der Sozialdienst im Krankenhaus in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt um die Beantragung der Reha.
Wenn wir die Kosten übernehmen, sieht der Gesetzgeber eine gesetzliche Zuzahlung vor.
Zur Übersicht für Zuzahlungen
Fahrkosten
Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn Sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können in Ausnahmefällen erstattet werden.
Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär) bezahlen wir Ihre Fahr- und andere Reisekosten, wenn wir Kostenträger dieser Maßnahme sind.
Bitte setzen Sie sich nach Möglichkeit vor der Fahrt mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten können.
Für Fahrkosten sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.
Häusliche Krankenpflege
Es kann vorkommen, dass man beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt noch auf Hilfe angewiesen ist – sei es beim Waschen und Anziehen, bei der Medikamentengabe oder beim Einkaufen. Dann stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Wir übernehmen für eine bestimmte Zeit die Kosten für geeignete Pflegekräfte (beispielsweise Sozialstationen) zusätzlich zu den Kosten der ärztlichen Behandlung. Voraussetzung ist, dass die Pflege erforderlich ist, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden beziehungsweise abzukürzen oder um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege muss Ihr Arzt bescheinigen. Es darf keine andere Person in Ihrem Haushalt leben, die eine solche Pflege übernehmen kann.
Für die häusliche Krankenpflege sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.
Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall gut versorgt sind, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe.
Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?
Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 12 Jahren (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) nicht sichergestellt werden kann, aufgrund
- stationärer Krankenhausbehandlung
- medizinischer Vorsorgeleistungen oder Reha
Darüber hinaus erhalten Sie auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen
- einer schweren Krankheit
- einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung
nicht möglich ist. Auch bei Schwangerschafts-Beschwerden und Entbindung übernehmen wir die Kosten, wenn noch kein Kind im Haushalt lebt!
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Welche Kosten werden übernommen?
Wir beraten Sie gern über die Höhe der möglichen Erstattungssätze bei Verdienstausfall oder die Kostenübernahme für Dienstleister (beispielsweise Sozialstation). Der Antrag auf Kostenübernahme oder Erstattung soll nach Möglichkeit vor Beginn der Haushaltshilfe gestellt werden. Wichtig ist, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns eingereicht wird. Fordern Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung bei Bedarf gern bei uns an.
zum Kontakt-Formular
Für die Haushaltshilfe sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.
Hospiz- & Palliativ-Versorgung
Wir leisten Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung von schwerstkranken Patienten.
Versorgung in stationären Hospizen
Bei der Betreuung eines Patienten in einem Hospiz (Einrichtung für schwerstkranke und sterbende Menschen) zahlen wir einen Zuschuss. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Palliativ-Versorgung
Diese Leistung ist für schwerstkranke und sterbende Menschen da. Um den Betroffenen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen zu Hause zu ermöglichen, werden sogenannte Palliativ-Care-Teams gebildet. Ärzte und pflegerisches Personal sollen dabei helfen, dass Betroffene und Angehörige Unterstützung in dieser schwierigen Situation erhalten.
Stationäre Krankenhaus-Behandlung
Wenn eine Erkrankung nicht ambulant behandelt werden kann, geht es manchmal nicht anders: Sie müssen ins Krankenhaus, um spezielle Untersuchungen oder eine Operation durchführen zu lassen. Wir übernehmen für Ihre stationäre Krankenhaus-Behandlung die Kosten.
Ihr Arzt stellt zuerst eine Krankenhaus-Einweisung aus. Im Krankenhaus legen Sie diese zusammen mit Ihrer Versichertenkarte vor. Die Kosten werden dann direkt mit uns abgerechnet.
Freie Krankenhauswahl
Die Entscheidung, welche Klinik für Ihre Behandlung geeignet ist, wird von Ihrem behandelnden Arzt getroffen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, das Krankenhaus frei zu wählen. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für ein Vertrags-Krankenhaus in Ihrer Nähe übernommen werden. Sie suchen ein Krankenhaus in einer bestimmten Region oder nach bestimmten Spezialgebieten? Mit dem „BKK-Klinik-Finder" bieten wir Ihnen eine komfortable und umfassende Klinik-Suchmaschine an. Kosten für eine Privatklinik dürfen nicht übernommen werden.
Begleitung für Kinder (Rooming-in)
Für Kinder ist ein Krankenhaus-Aufenthalt eine große seelische Belastung. Daher übernehmen wir die Kosten für eine Begleitperson grundsätzlich bei Kindern bis 9 Jahre. Bei älteren Kindern prüfen wir die Notwendigkeit individuell.
Zusatz-Leistungen
Wenn Sie zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Einbett-Zimmer oder Chefarzt-Behandlung in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherung a. G.
Zusatzversicherung finden
Für die stationäre Behandlung sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.