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Leistungen für pflegende Angehörige

Unterstützung der Pflegeperson

Wer ist "Pflegeperson"?

Pflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Die Pflegetätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden. Bei der Pflegetätigkeit durch Familienangehörige ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
  • Gleiches gilt für die Pflegetätigkeit sonstiger Personen, wenn die finanzielle Anerkennung nicht das gezahlte Pflegegeld übersteigt.
  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung ausgeübt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegetätigkeit im Haushalt des Pflegebedürftigen, der Pflegeperson oder einer 3. Person erfolgt.

Wenn Sie für Pflegebedürftige die Betreuung zu Hause übernehmen, werden Sie in besonderer Weise abgesichert. Damit wird die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich gefördert und Ihr hoher persönlicher Einsatz der Pflegepersonen anerkannt. Zu den Leistungen der Pflegekasse zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch die soziale Absicherung der Pflegeperson in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Möglichkeiten der Unterstützung

Pflegeberatung

Pflegebedürftige können eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch unseren Pflegeberater erhalten. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein. Bei Bedarf koordiniert der Pflegeberater die Organisation der notwendigen Leistungen. Auf diesem Weg erhält jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Vereinbaren Sie einen Termin zur Pflegeberatung! Wir informieren Sie individuell - am Telefon, im persönlichen Gespräch in einer unserer Geschäftsstellen und auch bei Ihnen zu Hause. Unseren Pflegeberater Hermann Praunstein (examinierter Krankenpfleger) erreichen Sie telefonisch unter 0851 213733-2054.

Pflegekurse

Oftmals ist die Pflegetätigkeit für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende mit körperlichen und seelischen Belastungen verbunden. Zu Ihrer Entlastung und zur Verbesserung der Pflegesituation bieten wir deshalb Pflegekurse an. In diesen Kursen werden Kenntnisse vermittelt und vertieft, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung notwendig und hilfreich sind. Dazu gehören beispielsweise auch

  • Abbau von Versagensängsten
  • Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen untereinander
  • Beratung über Pflegehilfsmittel oder Rehabilitationsleistungen

Die Kurse sollen helfen, seelische und körperliche Belastung zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Schulung kann auf Wunsch auch beim Pflegebedürftigen zuhause stattfinden. Dies kann sinnvoll sein, um den Gebrauch von Hilfsmitteln zu erlernen oder Ratschläge für bestimmte Pflegetätigkeiten zu erhalten.

Die Teilnahme an den Pflegekursen ist für Sie unentgeltlich.

Pflegestützpunkte

Sie können sich kostenlos in einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Dort werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Sie erhalten eine umfassende und unabhängige und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Sie bekommen Auskunft zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten
  • Es erfolgt eine Koordinierung und Vernetzung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote. Diese können einen medizinischen, pflegerischen oder sozialen Charakter beinhalten. Dies schließt auch die Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen ein.

Wir helfen Ihnen gern bei der Suche nach einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Pflegezeit - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen ist es oft schwierig eine gute Balance zwischen Pflege, Familie und Beruf zu finden. Oft müssen sie ihren Beruf ganz aufgeben. Doch es muss beides möglich sein: Zeit für die Pflege in der Familie und Zeit für den Beruf. Das ist wichtig für die Pflegebedürftigen und für die Angehörigen.

Beschäftigte erhalten mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um Angehörige zu pflegen und doch berufstätig zu bleiben.

In der 10-tägigen Auszeit, die Beschäftigte bei einem akuten Pflegefall in der Familie nehmen können, gibt es eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld. Es besteht weiter Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten. Hinzu kommt der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Insgesamt können Beschäftigte ihre Arbeitszeit 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um nahe Angehörige zuhause zu pflegen. Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts besteht während der Freistellungen ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Der Arbeitgeber darf von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Freistellungsbeginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung beziehungsweise der Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz grundsätzlich nicht kündigen.

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Zu den Leistungen der Pflegekasse zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch die soziale Absicherung der Pflegeperson in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Gern senden wir Ihnen hierzu eine ausführliche Informationsbroschüre.

Anforderung Informationsbroschüre soziale Absicherung der Pflegeperson

Übersicht Pflegeunterstützungsgeld / Pflegezeit / Familienpflegezeit

Pflegeunterstützungsgeld Pflegezeit Familienpflegezeit
Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt: Wenn Sie eine Zeit lang ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen möchten: Wenn 6 Monate nicht ausreichen:
kurzzeitige Auszeit bis 10 Arbeitstage für den Akutfall zur Organisation oder Sicherstellung der Pflege bis 6 Monate Pflegezeit (vollständige oder teilweise Freistellung) für die häusliche Pflege und für die Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen nahen Angehörigen bis 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase bis 24 Monate Familienpflegezeit (teilweise Freistellung) für die häusliche Pflege und für die Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen nahen Angehörigen
Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung) zinsloses Darlehen zinsloses Darlehen
ohne Ankündigungsfrist Ankündigungsfrist 10 Tage Ankündigungsfrist 8 Wochen
unabhängig von der Betriebsgröße Nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten (ohne zur Berufsbildung Beschäftigte)

Kontakt und Beratung zum Thema Pflege

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern!