• Vorversicherung & Antrag

Vorversicherung & Antrag

Allgemeines zur Pflegeversicherung

Vorversicherungszeit

Damit Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen können müssen Sie bereits eine Zeit lang pflegeversichert sein. Die Vorversicherungszeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre innerhalb von 10 Jahren vor der Antragstellung. Es gilt sowohl die eigene Versicherung als auch die Familienversicherung. Für Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.

Haben Sie die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt, beginnen die Leistungen, sobald die Vorversicherungszeit erfüllt wird.

Wir beraten Sie, wann eventuell ein neuer Antrag gestellt werden kann.

Antrag stellen

Damit wir die Leistungen der Pflegeversicherung umgehend erbringen können, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.

Das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen müssen Sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Diese werden im Rahmen der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. So ist sichergestellt, dass Ihr Hilfebedarf individuell und sorgfältig ermittelt wird.

Die Leistungen gewähren wir ab Antragstellung, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt.

Alle Anträge finden Sie hier

Kontakt und Beratung zum Thema Pflege

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