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Selbstständige

Versicherung für Selbstständige

Wir haben den passenden Versicherungs-Schutz für Selbstständige & Freiberufler – egal ob Sie Existenzgründer oder langjähriger Profi sind. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten müssen.

Mehr Versicherungsinfos für Selbstständige

 

Beiträge für Selbstständige

Als Selbstständiger müssen Sie gut rechnen und wirtschaften können. Mit unseren günstigen Beitragssätzen kommen Sie bestimmt zum richtigen Ergebnis.

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Vorteile der gesetzlichen Kranken-Versicherung

Die Vorteile der gesetzlichen Kranken-Versicherung können Sie auch als Selbstständiger nutzen. Wir bieten Ihnen eine attraktive freiwillige Versicherung mit vollem Leistungs- und Service-Angebot.

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Vorteile für Selbstständige

Krank zu sein, können sich Selbstständige kaum leisten. Nutzen Sie deshalb unsere Angebote zur Vorsorge und einer gesunden Lebensweise. Ihr finanzieller Vorteil: großzügige Geldprämien und ein günstiger Beitragssatz.

Geldprämien

  • Gesundheitsbonus: Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.

Für eine gesunde Lebensweise

Für besondere Behandlungen

Wichtige Infos für Selbstständige

Beiträge für Selbstständige

Als Selbstständiger müssen Sie gut rechnen und wirtschaften können. Mit unseren günstigen Beitragssätzen kommen Sie bestimmt zum richtigen Ergebnis. 

Ihren Beitrag errechnen wir anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Gesamteinkommens. Als beitragspflichtiges monatliches Einkommen setzen wir höchstens 5.175,00 € pro Monat an. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Mindestens setzen wir die sogenannte „Mindestbemessungsgrundlage" an. Im Jahr 2024 sind das 1.178,33 € pro Monat. 

  Antrag auf freiwillige Versicherung

Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 2024

Mindestbeitrag Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 1.178,33 €
  • Beitragssatz: 15,69 %
  • Monatlicher Beitrag: 184,88 €

Mindestbeitrag Pflegeversicherung:

  • Bemessung aus: 1.178,33 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 40,06 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 47,13 €

Höchstbeitrag Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 5.175,00 €
  • Beitragssatz: 15,69 %
  • Monatlicher Beitrag: 811,96 €

Höchstbeitrag Pflegeversicherung:

  • Bemessung aus: 5.175,00 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 175,96 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 207,00 €

Selbstständige mit Krankengeldanspruch 2024

Mindestbeitrag Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 1.178,33 €
  • Beitragssatz: 16,29 %
  • Monatlicher Beitrag: 191,95 €

Mindestbeitrag Pflegeversicherung:

  • Bemessung aus: 1.178,33 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 40,06 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 47,13 €

Höchstbeitrag Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 5.175,00 €
  • Beitragssatz: 16,29 %
  • Monatlicher Beitrag: 843,01 €

Höchstbeitrag Pflegeversicherung:

  • Bemessung aus: 5.175,00 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 175,96 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 207,00 €

Ihr besonderer Service

Damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und aktuell informiert sind, haben Sie einen direkten Draht zu uns

  • Geschäfts- und Service-Stellen mit kompetentem Fachpersonal
  • kein Callcenter – individuelle persönliche Beratung durch qualifizierte Mitarbeiter
  • Mitgliedermagazin – viermal jährlich inklusive Informationen zu unseren Mehrleistungen

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Versicherung für Selbstständige

Wir haben den passenden Versicherungsschutz für Selbstständige & Freiberufler – egal ob Sie Existenzgründer oder schon langjähriger Profi sind. Wir erklären Ihnen, was Sie als Selbstständiger beachten müssen.

Hauptberuflich oder nebenberuflich Selbstständig?

Ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind, hängt von mehreren Kriterien ab, beispielsweise:

• Wie viel Zeit nimmt Ihre selbstständige Tätigkeit in Anspruch?

• Welche wirtschaftliche Bedeutung hat diese für Sie?

• Üben Sie eine weitere Beschäftigung aus?

Wie berechnet sich Ihr Beitrag?

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen sich nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen. Es gibt sowohl eine Mindest- als auch eine Höchstgrenze der zur Beitragsberechnung heranzuziehenden Einkünfte.

 Zu den aktuellen Beitragssätzen

Welche Einkünfte sind für die Beitragsberechnung zu berücksichtigen?

Grundsätzlich werden zur Beitragsberechnung alle Einkünfte herangezogen, mit deren Hilfe Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten (Gesamteinkommen): das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, aber auch Miet-, Zins- oder sonstige Einkünfte. Als Nachweis dient der letzte, Ihnen vorliegende Einkommensteuerbescheid.

Sie sind hauptberuflich selbstständig?

Dann errechnen sich Ihre Beiträge aus dem Gesamteinkommen. Sie haben die Wahl (auf Antrag) zwischen dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (ohne Anspruch auf Krankengeld) oder dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche / 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit). Die Versicherung kann ab dem Folgemonat der Antragstellung (formlos) umgestellt werden. Berücksichtigen Sie, dass der daraus entstehende Krankengeldanspruch bestehende Arbeitsunfähigkeiten nicht berücksichtigt. In beiden Fällen kommt noch der kassenindividuelle Beitragssatz von 1,69 % hinzu. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,40 %. Versicherte, die älter als 23 Jahre und kinderlos sind, zahlen einen Zuschlag von 0,60 %. Sie zahlen monatlich Beiträge aus mindestens 1.178,33 €. Beiträge werden monatlich maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 € erhoben. Verzichten Sie auf einen Einkommensnachweis, wird grundsätzlich der Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnet.

Für die Beitragsberechnung ist jeweils der aktuellste vorliegende Einkommensteuerbescheid maßgeblich. Ab dem 01.01.2018 werden die Beiträge aus diesem lediglich vorläufig berechnet. Liegt der Einkommensteuerbescheid für das maßgebliche Jahr vor (erstmals für 2018), erfolgt die Berechnung anhand der tatsächlichen Werte. Dies kann ähnlich wie bei einer Nebenkostenabrechnung zu einer Nachberechnung oder Beitragserstattung führen. Diese gesetzliche Neuregelung ist im Vergleich zum früheren Verfahren deutlich einfacher, transparenter und gerechter.

Ist Ihr Gewinn um mehr als ein Viertel der bisherigen Höhe eingebrochen, ist eine Reduzierung Ihres Beitrages grundsätzlich möglich. Hierfür reichen Sie uns einen aktuellen Vorauszahlungsbescheid für Ihre Einkommenssteuer ein, aus dem Ihr Gewinneinbruch ersichtlich ist, und den kurzen schriftlichen Antrag (formlos). Der neue Beitrag gilt dann ab dem Folgemonat (unter Vorbehalt) und kann erst mit dem endgültigen Einkommensteuerbescheid dieses Jahres festgesetzt werden.

Sie machen sich hauptberuflich selbstständig?

Mit Beginn einer hauptberuflichen Selbstständigkeit werden Sie versicherungsfrei. Damit eine freiwillige Versicherung bei uns besteht, benötigen wir von Ihnen einen Antrag auf freiwillige Versicherung und Ihre Gewerbeanmeldung. Die Beiträge werden aus Ihrem geplanten Gesamteinkommen berechnet. Hierfür benötigen wir Nachweise wie z. B. Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung. Sie erhalten dann den Beitragsbescheid unter Vorbehalt, bis Sie uns mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr des Beginns Ihrer Selbstständigkeit die tatsächlichen Einkünfte nachweisen können.

Sie machen sich nebenberuflich selbstständig?

Bei Beginn einer nebenberuflichen Selbständigkeit muss dies von uns geprüft werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie entgegen dem Steuerrecht hauptberuflich selbstständig sind, sobald Sie einen festen Angestellten beschäftigen. Ein einzelner Minijobber wird in einem solchen Fall nicht berücksichtigt.

Fälligkeit der Beiträge

Die Fälligkeit der laufenden Beiträge ist immer der 15. des Folgemonats, z. B. Beitrag für Januar wird fällig am 15. Februar. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Überweisungen und Daueraufträgen. Wenn Sie uns eine SEPA-Lastschriftmandat erteilen, buchen wir den Beitrag pünktlich zur Fälligkeit von Ihrem Konto ab.

Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Beschäftigung in die Selbstständigkeit) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Benötigen Sie eine Bescheinigung über gezahlte Beiträge für das Finanzamt, dann fordern Sie diese per E-Mail oder telefonisch bei uns an.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie auch als Selbstständiger nutzen. Wir bieten Ihnen eine attraktive freiwillige Versicherung mit vollem Leistungs- und Service-Angebot. 

Vergleiche Sie wichtige Kriterien für die Wahl zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (KV).

Ausgewählte Leistungen im Vergleich gesetzliche KV private KV
Werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, ist also bei geringerem Einkommen auch ein geringerer Beitrag zu zahlen? Beiträge werden in der gesetzlichen KV maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet ja nein
Kann bei Versicherungsbeginn ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt werden? nein ja
Sind Familienangehörige ohne zusätzlichen Beitrag familienversichert? (Ehegatten bzw. Lebenspartner bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Kinder, die im Inland leben, nicht selbst versichert oder versicherungsfrei sind und nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind.) ja nein
Ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld der volle Krankenversicherungsbeitrag weiterzuzahlen? (Krankengeld: ob Krankengeld im Versicherungsschutz eingeschlossen ist, richtet sich nach unserer aktuellen Satzung. Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld: freiwillig Versicherte nur dann, wenn eine Familienversicherung möglich wäre.) nein ja
Ist von älteren Menschen bei Versicherungsbeginn ein höherer Beitrag zu zahlen? nein ja
Sind generell Wartezeiten für Leistungsansprüche vorgesehen? nein ja
Ist die Mitbestimmung der Versicherten über Beiträge, Leistungen und Geschäftsführung in jedem Fall gegeben? ja nein
Wird ein Mutterschaftsgeld gezahlt? ja nein
Wird Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes gezahlt? ja nein
Kann im Streitfall der kostengünstige Klageweg über das Sozialgericht genommen werden? ja nein

Sie brauchen mehr Informationen für Ihre Entscheidung über Ihren zukünftigen Versicherungsschutz? Dann fordern Sie unsere Broschüre „Privat versichert? Besser BKK!" an.

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