Medikamente
Im Krankheitsfall lässt es sich häufig nicht vermeiden: Sie benötigen ein Medikament. Wir bezahlen Ihre ärztlich verordneten, verschreibungspflichtigen Arznei- & Verbandmittel.
Heilmittel
Nicht immer reicht bei einer Krankheit die Behandlung mit Medikamenten aus. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Wir übernehmen die Kosten für die auf Kassenrezept empfohlene medizinische Therapie.
Hilfsmittel
Bei manchen Krankheiten oder Behinderungen werden Hilfsmittel zur Unterstützung benötigt. Wenn das Hilfsmittel vom Arzt verordnet wurde, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Festbetrags.
Kleine Helfer mit großer Wirkung
Gut, dass es bei Beschwerden „kleine Helfer“ gibt. Medikamente können Schmerzen lindern, Heilmittel beispielsweise Verspannungen lösen und Hilfsmittel erleichtern den Alltag, wenn körperliche Einschränkungen gegeben sind. Damit es für Sie einfacher geht, übernehmen wir die Kosten für die ärztlich verordneten Mittel.
Alternative Arznei
Natürliche, homöopathische Arzneimittel sind aktuell sehr gefragt. Das gilt auch für Mittel der Anthroposophie und Phytotherapie.
Wir erstatten Ihnen die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneien in voller Höhe, bis zu einem Betrag von 100 € pro Kalenderjahr. Und das auch für jeden bei uns versicherten Familienangehörigen!
Zur Erstattung legen Sie uns bitte eine spezifizierte Rechnung der Apotheke und die ärztliche Verordnung vor. Beantragen Sie die Erstattung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.
Die Verordnung eines Heilpraktikers kann nicht akzeptiert werden.
Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.
Zusatzversicherung finden
Arznei- & Verbandmittel
Im Krankheitsfall lässt es sich häufig nicht vermeiden: Sie benötigen ein Medikament. Wir bezahlen Ihre ärztlich verordneten, verschreibungspflichtigen Arznei- & Verbandmittel.
Für Mittel, für die ein Festbetrag festgesetzt ist, bezahlen wir die Kosten bis zur Höhe dieses Betrags. Für andere Arznei- oder Verbandmittel die vollen Kosten, jeweils abzüglich der vom Versicherten zu leistenden Zuzahlung. Einige Arzneimittel gibt es zuzahlungsfrei. Ihr Arzt oder Apotheker gibt Ihnen gern Auskunft darüber, ob es für Sie eine zuzahlungsbefreite Alternative gibt.
Eine Übersicht der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie auf der Website des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen.
Jetzt Arzneimittel ohne Zuzahlung finden
Link-Tipps: Alternative Arznei
Befreiung von Zuzahlungen
E-Rezept
Das Rezept wird digital! Zum 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) zur Ausstellung für verschreibungspflichtige Arzneimttel verpflichtend.
Weitere Informationen, insbesondere zum Einlösen des E-Rezept, finden Sie unter www.gematik.de/anwendungen/e-rezept.
Befreiung von Zuzahlungen
Wer krank ist, muss für bestimmte Leistungen eine Eigenbeteiligung, die sogenannte „Zuzahlung“, leisten. Damit Sie nicht zu hoch durch diese Zahlungen belastet werden, gibt es die Möglichkeit der Befreiung.
Wann ist eine Befreiung möglich?
Zuzahlungen müssen Sie kalenderjährlich nur bis zu einem Betrag von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bezahlen. Wer chronisch krank ist und an einer schwerwiegenden Krankheit leidet, bei dem liegt die sogenannte „Belastungsgrenze" bei 1 %. Die Zuzahlungsgrenze wird aus den jährlichen Familienbrutto-Einnahmen Ihres Haushalts berechnet. Das heißt: aus den Einnahmen von Ihnen und Ihren Angehörigen. Dieser Wert wird gegebenenfalls um Freibeträge für Kinder oder den Ehe- oder Lebenspartner gemindert. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Das bedeutet: Für das Kalenderjahr der Befreiung müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.
Um zu berechnen, ob Sie mit den geleisteten Zuzahlungen Ihre Belastungsgrenze bereits erreicht haben, sind alle Zuzahlungen zusammenzurechnen. Zuzahlungen sind grundsätzlich von jedem Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen. Für Fahrkosten gibt es eine Ausnahme-Regelung.
Unser Zuzahlungsrechner hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze.
Wann liegt eine „schwere chronische Krankheit“ vor?
Damit wir Ihre chronische Erkrankung bei der Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigen können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Krankheit muss ein volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein. Man spricht dann von einer sogenannten "Dauerbehandlung".
Außerdem muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3 bis 5 vor.
- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität wegen dieser Erkrankung zu erwarten ist.
Die Entscheidung zum Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung wird auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung getroffen. Auf die Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes kann verzichtet werden, wenn Sie – oder Ihr Angehöriger – seit mindestens einem Jahr in den Pflegegrad 3 (oder höher) eingestuft sind.
Das müssen Sie beachten
Bitte lassen Sie sich geleistete Zuzahlungen unbedingt quittieren. Anerkannt werden auf Ihren Namen ausgestellte Original-Quittungsbelege sowie Sammelnachweise von Apotheken. Nicht berücksichtigt werden Zuzahlungen für nicht anrechnungsfähige Fahrkosten, Leistungen, die einen Festbetrag oder Vertragspreise übersteigen sowie Kosten für Arzneimittel, die nicht verordnungsfähig oder ausgeschlossen sind.
Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht, werden Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Hierfür senden Sie uns bitte einen Antrag, Einkommensnachweise und Quittungen im Original zu.
Brillen & Kontaktlinsen
Wenn Ihr Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Brille benötigt, zahlen wir einen Festzuschuss direkt an den Optiker beziehungsweise den Augenarzt. Dafür sind verschiedene gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen, die wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Kostenbeteiligung nur in einigen Ausnahmen möglich. Diese sind gesetzliche festgeschrieben. Wir beraten Sie gern.
Informieren Sie sich auch über unsere Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen. Unser Kooperationspartner, die Barmenia, hat für Sie ein passendes Angebot zu vergünstigten Tarifen.
Heilmittel
Nicht immer reicht bei einer Krankheit die Behandlung mit Medikamenten aus. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Wir übernehmen die Kosten für die auf Kassenrezept empfohlene medizinische Therapie.
Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Dienstleistungen. Zu den Heilmitteln zählen
- physikalische Therapie (beispielsweise Massagen, Krankengymnastik)
- podologische Therapie (beispielsweise bei diabetischem Fußsyndrom)
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Ergotherapie
- Ernährungstherapie
Damit ein schneller Behandlungsbeginn gewährleistet ist, hat jede Verordnung eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Die Maßnahmen müssen deshalb innerhalb eines festgelegten Zeitraums beginnen, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.
Eine Genehmigung von ärztlich verordneten Heilmitteln ist nicht erforderlich. Sie können mit der Verordnung direkt einen zugelassenen Therapeuten aufsuchen.
Für Heilmittel sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.
Hilfsmittel
Bei manchen Krankheiten oder Behinderungen werden Hilfsmittel zur Unterstützung benötigt. Wenn das Hilfsmittel vom Arzt verordnet wurde, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Festbetrags.
Hilfsmittel sind beispielsweise Krankenlifter, Hörgeräte, Rollstühle oder Inhalationsgeräte. Wir haben mit Lieferanten Verträge geschlossen, die Ihnen Hilfsmittel zu günstigen Konditionen und in ausgezeichneter Qualität liefern. Die Kostenabwicklung erfolgt direkt mit dem Vertragspartner.
Wir haben den gesetzlichen Auftrag, die Versorgung durch Vertragspartner sicherzustellen. Über unsere Vertragspartner- / Vertrags-Suche können Sie für einige verordnete Hilfsmittel sehen, wer Sie damit versorgen kann. Für Hilfsmittel sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.
Sie benötigen weitere Informationen? Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.
Leistung & Versorgung
Otto-Lilienthal-Straße 10
88046 Friedrichshafen
Telefon: 07541 3908-8131
Telefax: 07541 3908-1191
Reise-Apotheke
Gerade im Ausland ist unser Körper ungewohnten Einflüssen ausgesetzt: Beispielsweise starker Hitze, lästigen Moskitos oder pikant gewürzten Speisen. Darauf können Sie mit Unwohlsein bis hin zur starken Beschwerden reagieren. Oft kann eine gut ausgestattete Reise-Apotheke ein schneller Helfer sein oder schlimmere Erkrankungen verhindern.
Ihre Checkliste
Wir haben eine Liste mit den wichtigsten Mitteln zusammengestellt, damit Sie die schönste Zeit des Jahres unbeschwert genießen können:
Arzneimittel
- Schmerzmittel: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, welches Präparat sich für Sie eignet
- Gel gegen Juckreiz: für eine Anwendung bei Ausschlag, Insektenstichen und Sonnenbrand
- Durchfallmittel: zur akuten Behandlung und ein Präparat zum Elektrolytersatz
- Mittel gegen Reisekrankheit
- Fiebermittel & Fieberthermometer
- Magenmittel: gegen Sodbrennen oder andere Magenbeschwerden
- Erkältungsmittel: Präparate gegen Husten, Schnupfen und Halsschmerzen
Verbandmaterial
- Pflaster, Mullbinden, Wundkompressen
- Desinfektionsspray
Sonstiges
- Repellents: zum Schutz vor Mücken und Zecken
- Individuelles: Denken Sie an Arzneimittel gegen Beschwerden für die Sie besonders anfällig sind.
Darauf sollten Sie vor allem bei Flug- & Fernreisen achten
- Arzneimittel im Handgepäck verstauen: So haben Sie wichtige Medikamente immer griffbereit. Auch für den Fall, dass der Koffer länger auf sich warten lässt.
- Ersatzbrille nicht vergessen: Auch im Urlaub kann die Brille zu Bruch gehen! Kontaktlinsenträger sollten immer Ersatz im Gepäck haben.
- Atteste besorgen: Damit Sie mit Arzneimitteln (auch Insulinspritzen) die Sicherheitsschleusen an Flughäfen passieren können benötigen Sie gegebenenfalls ein ärztliches Attest oder eine beglaubigte Rezeptkopie, jeweils auch in englischer Sprache. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt oder Apotheker. Wenn Sie Medikamente aus der Gruppe der Betäubungsmittel einnehmen, sollten Sie sich vor der Abreise über die Bestimmungen des Urlaubslandes informieren und gegebenenfalls auch hierfür ein ärztliches Attest mitführen.
- Krankheiten & Wirkstoffe aufschreiben: Wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden notieren Sie sich am besten die lateinische Bezeichnung ihrer Erkrankung und die lateinischen Wirkstoffnamen der erforderlichen Medikamente auf. Im Notfall können Ärzte oder Apotheker dann schneller helfen.
- Vorsicht beim Sonnenbaden: Manche Medikamente können eine verstärkte Lichtempfindlichkeit der Haut verursachen. Lesen Sie den Beipackzettel Ihres Arzneimittels oder Fragen Sie bei Ihrem Apotheker nach.
- Zeitverschiebung beachten: Wenn Sie Medikamente zu einer bestimmten Uhrzeit einnehmen müssen lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Apotheker vor der Abreise ein Einnahmeschema für die Zeit Ihres Urlaubs empfehlen.
- Achtung bei Leitungswasser: Nehmen Sie vor allem in südlichen Ländern Medikamente auf keinen Fall mit Leitungswasser ein. Es könnte mit Krankheitserregern verunreinigt sein.
An alles gedacht? Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub!
Versand-Apotheken
Arzneimittel-Versand spart bares Geld. Die einfache Bestellung von Zuhause aus und der kostengünstige Einkauf machen die Online-Apotheken attraktiv.
Sie können bequem, schnell und kostengünstig nicht verschreibungspflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehen. Im Internet stehen Ihnen hierzu diverse Preisvergleichsportale zur Verfügung.
Für bestimmte Leistungen hat der Gesetzgeber für Personen ab 18 Jahren eine Eigenbeteiligung, die „Zuzahlungen“, vorgesehen. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick, für welche Leistungen Zuzahlungen anfallen und in welcher Höhe diese entrichtet werden müssen.
Übersicht Zuzahlungen
Leistung | Zuzahlung |
---|---|
Arznei- und Verbandmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Einige besonders preisgünstige Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit (siehe Hinweis im Anschluss dieser Tabelle *) |
Fahrkosten zur stationären Krankenhaus-Behandlung | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder abgekürzt wird | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Fahrkosten je einfache Fahrt mit dem Kranken- oder Rettungswagen | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen) | 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung |
Hilfsmittel/Verbrauchsmittel (z. B. Rollstuhl) | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Krankenhausbehandlung: für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung | 10 € täglich |
Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung: bei Anschluss- bzw. Indikations-Reha für maximal 28 Tage je Kalenderjahr | 10 € täglich |
Häusliche Krankenpflege: für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr | 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung |
Haushaltshilfe/Soziotherapie: je Kalendertag der Leistung | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Ernährungsberatung: je Beratungseinheit | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
*Einige Arzneimittel sind zuzahlungsfrei
Zur Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel
Damit Sie nicht zu hoch durch Zahlungen belastet werden, gibt es die Möglichkeit der Befreiung.
Link-Tipp: Befreiung von Zuzahlungen