• Glückliches Seniorenpaar dank passender Versicherung und niedrigen Beiträgen
    Gesund und munter
    durch die besten
    Lebensjahre

Senioren

Versicherung & Beiträge für Senioren

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Versicherungs-Schutz zu günstigen Beiträgen. Wir erklären Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen. Damit Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können. 

Mehr Versicherungsinfos für Senioren

Bestens versorgt bei Arzt & Therapeut

Die ärztliche Behandlung bietet viele Möglichkeiten: Mit alternativen Heilmethoden, ambulanten Operationen, speziellen Arzt-Programmen und verschiedenen Therapien sind Sie bestens versorgt!

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Sie suchen einen Arzt, eine Klinik, Gesundheitskurse oder eine Pflege-Einrichtung? Wir helfen Ihnen mit unseren GesundheitsFindern!

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Vorteile für Senioren

Gerade im Ruhestand ist es wichtig, aktiv und fit zu bleiben. Wir unterstützen Sie mit umfangreichen Gesundheitsleistungen. Und wenn Sie doch einmal zum Arzt müssen: Mit unseren besonderen Behandlungsprogrammen sind Sie bestens versorgt!

Service & Geldprämien

  • Gesundheitsbonus: Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.

Für eine gesunde Lebensweise

Für besondere Behandlungen

Wichtige Infos für Senioren

Befreiung von Zuzahlungen

Wann ist eine Befreiung möglich?

Zuzahlungen müssen Sie kalenderjährlich nur bis zu einem Betrag von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bezahlen. Wer chronisch krank ist und an einer schwerwiegenden Krankheit leidet, bei dem liegt die sogenannte „Belastungsgrenze" bei 1 %. Die Zuzahlungsgrenze wird aus den jährlichen Familienbrutto-Einnahmen Ihres Haushalts berechnet. Das heißt: aus den Einnahmen von Ihnen und Ihren Angehörigen. Dieser Wert wird gegebenenfalls um Freibeträge für Kinder oder den Ehe- oder Lebenspartner gemindert. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Das bedeutet: Für das Kalenderjahr der Befreiung müssen Sie keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten.

Um zu berechnen, ob Sie mit den geleisteten Zuzahlungen Ihre Belastungsgrenze bereits erreicht haben, sind alle Zuzahlungen zusammenzurechnen. Zuzahlungen sind grundsätzlich von jedem Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen. Für Fahrkosten gibt es eine Ausnahme-Regelung.

Unser Zuzahlungsrechner hilft Ihnen bei der Ermittlung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze. 

Wann liegt eine „schwere chronische Krankheit“ vor?

Damit wir Ihre chronische Erkrankung bei der Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigen können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Krankheit muss ein volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein. Man spricht dann von einer sogenannten "Dauerbehandlung".

Außerdem muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3 bis 5 vor.
  • Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein muss.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität wegen dieser Erkrankung zu erwarten ist.

Die Entscheidung zum Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung wird auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung getroffen. Auf die Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes kann verzichtet werden, wenn Sie – oder Ihr Angehöriger – seit mindestens einem Jahr in den Pflegegrad 3 (oder höher) eingestuft sind.

Das müssen Sie beachten

Bitte lassen Sie sich geleistete Zuzahlungen unbedingt quittieren. Anerkannt werden auf Ihren Namen ausgestellte Original-Quittungsbelege sowie Sammelnachweise von Apotheken. Nicht berücksichtigt werden Zuzahlungen für nicht anrechnungsfähige Fahrkosten, Leistungen, die einen Festbetrag oder Vertragspreise übersteigen sowie Kosten für Arzneimittel, die nicht verordnungsfähig oder ausgeschlossen sind.

Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht, werden Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Hierfür senden Sie uns bitte einen Antrag, Einkommensnachweise und Quittungen im Original zu.

Zuzahlungen auf einen Blick

Bestens versorgt bei Arzt & Therapeut

Die medizinische Behandlung bietet vielseitige Möglichkeiten: Mit alternativen Behandlungsmethoden, ambulanten Operationen oder auch speziellen Behandlungsprogrammen sowie Therapie bei psychischen Erkrankungen sind Sie bestens versorgt.

Hier finden Sie alle passenden Leistungen:

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GesundheitsFinder

Sie suchen einen Arzt, eine Klinik, Gesundheitskurse oder eine Pflege-Einrichtung? Wir helfen Ihnen mit unseren GesundheitsFindern!

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Vorsorgeuntersuchungen & Früherkennung

Nutzen Sie die Chance, vorbeugend etwas gegen Krankheiten zu unternehmen. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Vorsorgeleistungen und Maßnahmen zur Früherkennung. Auch Kuren und unser Angebot an Präventions-Kursen helfen Ihnen, gesund zu bleiben.

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Krankenhaus-Behandlung

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, gibt es einiges zu planen, beispielsweise:

  • die Auswahl der richtigen Klinik
  • die Hin- und Rückfahrt
  • die anschließende Versorgung und Weiterbehandlung

Wir unterstützen Sie mit umfangreichen Leistungen rund um Ihren Krankenhaus-Aufenthalt.

Infos zur Krankenhaus-Behandlung lesen

Medikamente, Heil- & Hilfsmittel

Gut, dass es bei Beschwerden „kleine Helfer“ gibt. Medikamente können Schmerzen lindern, Heilmittel beispielsweise Verspannungen lösen und Hilfsmittel erleichtern den Alltag, wenn körperliche Einschränkungen gegeben sind. Damit es für Sie einfacher geht, übernehmen wir die Kosten für die ärztlich verordneten Mittel. 

Jetzt alle Infos zu Medikamente, Heil- & Hilfsmittel lesen

Versicherung & Beiträge für Senioren

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Wir erklären Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen. Damit Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können.

Als Senior mit Rentenbezug werden Sie in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen. Da dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, gibt es für Personen, die dies nicht erfüllen, die Möglichkeit, sich über den Ehegatten oder als freiwilliges Mitglied zu versichern. Um in der Krankenversicherung der Rentner versichert zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Rentenanspruch muss bestehen
  • Rente ist beantragt und 
  • Vorversicherungszeit ist erfüllt

Als krankenversicherter Rentner haben Sie bei uns natürlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie alle anderen Mitglieder. Nur das Krankengeld ist hiervon ausgenommen.

Ihr Versicherungsschutz

Rentenantrag und Versicherung

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, haben Sie ab dem Rentenantrag Anspruch auf eine Versicherung als Rentenantragsteller. In der Regel sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch über eine Beschäftigung versichert. Die Versicherung bleibt bestehen, bis Ihr Arbeitgeber Sie abmeldet. Ab dem Folgetag werden Sie automatisch als Rentenantragssteller oder als Rentner versichert.

Pflichtversicherung als Rentner

Die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner haben Sie erfüllt, wenn Sie fast vollständig während Ihrer Erwerbstätigkeit bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Zusätzlich zu den Versicherungszeiten werden seit dem 01.08.2017 auch Erziehungszeiten mit angerechnet. Hier werden pauschal für jedes leibliche Kind, Adoptivkind, Stiefkind und Pflegekind 3 Jahre angerechnet.

Die Rente beginnt. Muss dies der BKK mitgeteilt werden?

Nein. Die Rentenversicherung übermittelt uns automatisch nach Eingang Ihres Rentenantrags eine Meldung. Sobald Ihre Rente bewilligt wurde, erhalten Sie einen Fragebogen von uns. Bitte füllen Sie diesen aus und senden ihn zeitnah an uns zurück. Vielen Dank.

Freiwillige Versicherung als Rentner

Als Rentner sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben und wegen der Höhe Ihrer Einnahmen keinen Anspruch auf eine Familienversicherung besteht. Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn Ihre Gesamteinnahmen unter 505,00 € liegen.

Beginn der Krankenversicherung als Rentner

Die Versicherung als Rentner beginnt mit Bewilligung Ihrer Rente, allerdings frühestens mit dem Tag Ihrer Rentenantragsstellung.

Familienversicherung als Rentner

Eine Familienversicherung als Rentner ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben und Ihre monatlichen Einnahmen unter 505,00 € liegen. 

Ihre Beiträge

 Als pflichtversicherter Rentner sind folgende Einkünfte beitragspflichtig:

  • die gesetzliche Rente
  • sogenannte Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten, Pensionen, Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung)
  • Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
  • ausländische gesetzliche Renten

Damit wir Ihre Beiträge richtig berechnen können, benötigen wir eine Einkommenserklärung.

Unterschreiten Ihre Einnahmen aus Versorgungsbezügen und nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit den Gesamtbetrag von 176,75 € gelten Ihre Einnahmen als geringfügig und es müssen keine Beiträge gezahlt werden. Wird dieser Betrag überschritten, gilt er als Freibetrag in der Krankenversicherung. Einkünfte über 5.175,00 € pro Monat werden nicht mehr berücksichtigt.

Freiwillig versicherte Rentner zahlen Beiträge aus dem gesamten Einkommen, das zum Lebensunterhalt verwendet wird. Hierzu zählen neben den oben genannten Einnahmen auch Gewinne aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Beitragssätze

Aus der Rente und den Versorgungsbezügen zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 16,29 % und für alle weiteren Einnahmen den ermäßigten Beitragssatz von 15,69 %. Die angegebenen Sätze sind inklusive des kassenindividuellen Beitragssatzes.

Beitragszahlung bei 538,00 €-Jobs als Rentner

Sind Sie als Rentner pflichtversichert, dann kommen keine weiteren Beiträge durch den 538,00 €-Job auf Sie zu.

Sind Sie als Rentner freiwillig versichert, dann wird das Einkommen für die Beiträge der Pflegeversicherung berücksichtigt. Für die Krankenversicherung brauchen auch hier keine Beiträge entrichtet werden.

Berufstätigkeit und Rente

Sind Sie beschäftigt und bekommen gleichzeitig eine Rente, dann sind Sie in erster Linie über Ihre Beschäftigung versichert. Beiträge werden allerdings sowohl aus der Beschäftigung als auch aus der Rente erhoben. Ein Nachteil entsteht Ihnen hieraus nicht. Zahlen Sie monatlich insgesamt aus über 5.175,00 € Beiträge, erstatten wir Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurück.

Beitragsanteil der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrer gesetzlichen Rente.

Als pflichtversicherter Rentner wird dieser Betrag direkt einbehalten. Als freiwillig versicherter Rentner können Sie diesen Betrag als Zuschuss beantragen.

Zahlung der Beiträge

Sind Sie als Rentner pflichtversichert, dann werden die Beiträge aus der gesetzlichen Rente vom Rentenversicherungsträger direkt an uns gezahlt. Freiwillig versicherte Rentner zahlen ihre Beiträge in voller Höhe selbst an uns. 

Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden in den meisten Fällen direkt von der Zahlstelle an uns gezahlt. Nur in Einzelfällen müssen Sie die Beiträge an uns direkt überweisen (hierzu informieren wir Sie rechtzeitig).

Die Beiträge für ausländische Renten und nebenberuflich selbstständige Tätigkeiten zahlen Sie selbst an uns.

Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Beschäftigung in die Rente) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

 

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Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu einem sehr fairen Preis. Mitglied werden ist ganz einfach:

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