• Im Krankheitsfall gut abgesichert

Im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall gut abgesichert

Wir bieten Ihnen ein breites Leistungs-Spektrum: Ob Schulmedizin, alternative Behandlungen, Krankengeld oder wenn Sie ins Krankenhaus müssen. Wir unterstützen Sie, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen! Fachlich geprüfte und verlässliche Informationen zu Krankheiten und weitere interessante Gesundheitsinformationen finden Sie auf der Seite gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit.

Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, erhalten Sie normalerweise eine 6-wöchige Entgelt-Fortzahlung des Arbeitgebers. Damit Sie auch anschließend finanziell abgesichert sind, zahlen wir Ihnen im Anschluss Krankengeld.

Alle Infos zum Krankengeld

Reha & Rehasport

Wenn Ihre Krankenbehandlung nicht ausreicht, um die Beschwerden zu verbessern, kann für Sie eine Reha-Maßnahme angezeigt sein. Diese erbringen wir, wenn kein anderer Träger (beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung) vorrangig zuständig ist.

Mehr Infos zur Reha

Bestens versorgt bei Arzt & Therapeut

Die ärztliche Behandlung bietet viele Möglichkeiten: Mit alternativen Heilmethoden, ambulanten Operationen, speziellen Arzt-Programmen und verschiedenen Therapien sind Sie bestens versorgt!

Alle Leistungen anzeigen

Haushaltshilfe

Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall gut versorgt sind, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe. Auch hier bieten wir Ihnen mehr Unterstützung, als der Gesetzgeber vorsieht.

Alles zur Haushaltshilfe

Fahrkosten

Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn Sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können in Ausnahmefällen erstattet werden.

Mehr Infos zu Fahrkosten

Erkrankung im Ausland

Auch im Urlaub kann es passieren, dass Sie krank werden oder einen Unfall erleiden. Wir erklären Ihnen, wie Sie für den Fall einer ärztlichen Behandlung gut abgesichert sind und was Sie beachten müssen.

Mehr zur Absicherung im Ausland erfahren

Zuzahlungen

Für bestimmte Leistungen hat der Gesetzgeber für Personen ab 18 Jahren eine Eigenbeteiligung, die „Zuzahlungen“, vorgesehen. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick, für welche Leistungen Zuzahlungen anfallen und in welcher Höhe diese entrichtet werden müssen.

Zuzahlungen auf einen Blick

Häusliche Krankenpflege

Es kann vorkommen, dass man beispielsweise nach einem Krankenhaus-Aufenthalt auf Hilfe angewiesen ist – sei es beim Waschen und Anziehen, bei der Medikamentengabe oder beim Einkaufen. Dann stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Alles zur häuslichen Krankenpflege lesen 

Selbsthilfe-Förderung

Selbsthilfegruppen geben einen Rahmen, in dem sich Kranke und ihre Angehörigen treffen und gegenseitig helfen. Wir unterstützen Selbsthilfegruppen gern bei ihren Projekten. 

Jetzt Selbsthilfe-Förderung beantragen

BKK ZF & Partner Kontakt und Beratung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern!