Für den Weg zur Behandlung
Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn Sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können in Ausnahmefällen erstattet werden.
Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär) bezahlen wir Ihre Fahr- und andere Reisekosten, wenn wir Kostenträger dieser Maßnahme sind.
Bitte setzen Sie sich nach Möglichkeit vor der Fahrt mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten können.
Für Fahrkosten sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.