• Kinderwunsch, Schwangerschaft & Geburt

Kinderwunsch, Schwangerschaft & Geburt

Für Ihren Kinderwunsch

Werdende Mütter genießen bei uns besonderen Schutz. Dabei beginnen unsere Leistungen schon beim möglichen unerfüllten Kinderwunsch. Wenn der Natur ein wenig nachgeholfen werden muss, unterstützen wir Sie.

Jetzt Kinderwunsch erfüllen

Während Ihrer Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft und zur Geburt Ihres Kindes sind Sie bei uns bestens geschützt und versorgt. Selbstverständlich übernehmen wir die anfallenden Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt. 

Genießen Sie Ihre Vorfreude

Zur Geburt Ihres Babys

Wenn man das erste Mal Mutter wird, bringt das einige Neuigkeiten mit sich: Der Körper verändert sich, das Baby strampelt im Bauch und das Leben wird auf den Kopf gestellt. Und dann ist da ja auch noch die Geburt. Damit Sie in dieser Zeit bestens betreut sind, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum.

Sorglos-Leistungen nutzen

Rundum sorglos vom Kinderwunsch bis zur Geburt

Von der Erfüllung Ihres Kinderwunsches mittels künstlicher Befruchtung über die optimale Schwangerschaftsvorsorge bis hin zu umfangreichen Leistungen bei der Geburt – wir sind immer an Ihrer Seite. Entdecken Sie unsere Angebote für werdende Mütter und genießen Sie das Rundum-sorglos-Gefühl.

Für Ihren Kinderwunsch

Künstliche Befruchtung

Die moderne Medizin kann helfen, wenn der Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht in Erfüllung geht. An den Kosten für die künstliche Befruchtung beteiligen wir uns mit 50 %. Die Kostenübernahme richtet sich nach der jeweils geplanten Behandlungsmaßnahme. Der Arzt rechnet den Kassenanteil direkt mit uns ab. Vor Behandlungsbeginn ist ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen.

Damit wir uns an den Kosten beteiligen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Die Eheleute haben das 25. Lebensjahr vollendet – die Ehefrau hat das 40. Lebensjahr und der Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Es besteht hinreichende Aussicht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.

Neue Mehrleistung seit 2022: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen erstatten wir bis 500 € Ihres Eigenanteils.

Bei allen Fragen zur Kostenübernahme beraten wir Sie gern persönlich.

Unser Tipp: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können für eine Kinderwunschbehandlung gegebenenfalls eine staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch.

Kryokonservierung  

Unter Kryokonservierung versteht man das Einfrieren von Ei- und Samenzellen oder Keimzellgewebe. Durch die Behandlung von bestimmten Erkrankungen (z.B. Strahlenbehandlung bei einer Krebserkrankung) können das Keimzellgewebe (Eierstöcke bzw. Hoden) oder die Ei- oder Samenzellen geschädigt und die Fruchtbarkeit hierdurch beeinträchtigt werden. Wenn diese keimzellschädigende Behandlung medizinisch notwendig war übernehmen wir grundsätzlich die Kosten der Kryokonservierung. Dadurch soll Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt die Erfüllung des Kinderwunsches ermöglicht werden.

Ein Anspruch auf Leistungen besteht für Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und für Männer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Der Leistungsanspruch umfasst die vollständige Übernahme der Kosten der Kryokonservierung von Ei- / Samenzellen oder von Keimzellgewebe, einschließlich der notwendigen medizinischen Maßnahmen (insbesondere die Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und ein späteres Auftauen). Die Leistungen werden über Ihre Versichertenkarte mit uns abgerechnet. Einen Eigenanteil haben Sie grundsätzlich nicht zu entrichten.

Vor einer potentiellen keimzellschädigenden Therapie ist eine ärztliche Beratung der Versicherten vorgesehen. Wenn eine Kryokonservierung medizinisch angezeigt ist, erfolgt zudem eine ausführliche Beratung zu den einzelnen Maßnahmen.

Während Ihrer Schwangerschaft

Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft

Risiken oder Krankheiten von Mutter und Baby rechtzeitig zu erkennen, ist vor allem während der Schwangerschaft wichtig. Deswegen unterstützen wir werdende Mütter mit unserem umfangreichen Mehrleistungspaket im Wert von 300 €. Die Leistungen können Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf auswählen. Folgende von Ärzten durchgeführte oder veranlasste Leistungen bekommen Sie von uns erstattet:

  • Toxoplasmose-Test
  • B-Streptokokken-Test
  • Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter bei einer zugelassenen Hebamme
  • Hebammenrufbereitschaft in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche bei einer zugelassenen Hebamme, ab 01.01.2024: Hebammenrufbereitschaft in der 30 bis 42. Schwangerschaftswoche
  • nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel in der Schwangerschaft, sofern die Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherte in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde
  • Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 100 % bis maximal 50 € einmalig während einer Schwangerschaft (Leistungen bis 31.12.2023)
  • Zytomegalie-Test
  • Antikörper-Feststellung auf Ringelröteln / Windpocken
  • zusätzliche Beratungsleistungen bei einer zugelassenen Hebamme nach der Geburt des Kindes
  • Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlung) bei Schwangerschafts-Leibbinden

Reichen Sie die spezifizierte Rechnungen bei uns ein. Beantragen Sie die Erstattung auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.

Hebammen

Eine Hebamme gibt Sicherheit. Wann immer es nötig ist, können Sie auf die Hilfe einer Hebamme zurückgreifen. Zu den Leistungen gehören Mutterschaftsvorsorge, Schwangerenbetreuung, Geburtsvorbereitungskurs, Geburtshilfe und Unterstützung während der Zeit des Wochenbetts und danach.

Sie suchen eine Hebamme? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder nutzen Sie online die Hebammen-Suche des GKV-Spitzenberbands.

Hebammen-Rufbereitschaft

In der letzten Phase der Schwangerschaft möchte man gern eine vertraute Person um sich haben. Damit sie Ihnen auch zur Seite steht, wenn die Geburt losgeht, muss die Hebamme rund um die Uhr auf Abruf bereitstehen.

Diese sogenannte „Hebammen-Rufbereitschaft" ist grundsätzlich eine Leistung, die Sie selbst bezahlen müssen. Wir beteiligen uns im Rahmen unseres Mehrleistungspakets bei Schwangerschaft an den Kosten bis 300 €. Reichen Sie zur Erstattung einfach die Originalrechnungen ein.

Beratungsprogramm „Kinderheldin“ – der schnelle Weg zur Hebamme

Außerhalb der Vorsorge-Termine stellen sich immer Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett oder – wenn das Baby schon auf der Welt ist – zu Säuglingspflege oder zum Stillen. Für eine kompetente und schnelle Antwort wenden Sie sich per Chat, Telefon oder Video-Call - auch an Wochenenden und Feiertagen - täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr an das unabhängige Hebammen-Team von „Kinderheldin“. Die Beratung ist auch auf Englisch möglich. Videokurse sowie Live-Kurse können Sie im vollen Umfang nutzen.

Dieses Angebot können Sie wahrnehmen, wenn eine ärztlich festgestellte Schwangerschaft vorliegt. Idealerweise ab dem 7. Monat der Schwangerschaft, für eine Dauer von 6 Monate.

So nehmen Sie teil: Fordern Sie den Zugangs-Code und den Informationsflyer zum Programm „Kinderheldin“ bei uns an. Dann registrieren Sie sich auf der Seite kinderheldin.de/bkk um Ihren vollen Service im Wert von 125 € in Anspruch zu nehmen.

Online "Geburtsvorbereitungs-Kurs" von viMUM

Ab sofort können werdende Eltern den Online-Geburtsvorbereitungskurs von viMUM nutzen. Und die gute Nachricht: Wir übernehmen die Kosten für den Online-Kurs oder alternativ den Besuch des herkömmlichen Kurses vor Ort. Dies eröffnet vielen werdenden Müttern und deren Partnern die Möglichkeit sich perfekt und selbstbestimmt auf die Geburt vorzubereiten – wann und wo sie es möchten.

Ihre Vorteile:

  • Die Kursinhalte können gemeinsam mit dem Partner genutzt werden – wann, wo und wie oft Sie möchten.
  • Der modulare Kursaufbau garantiert einen klar strukturierten und tiefen Einblick in alle wichtigen Themen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Bewegung und Entspannung.
  • Die relevanten Informationen werden von Experten sicher vermittelt: Hebammen-, Gynäkologie- und Kinderarztwissen, Ernährungstipps, Coaching, Aromatherapie, Yoga und Pilates.
  • Das große viMUM-Expertenteam bestehend aus Hebammen, Gynäkologen, Kinderärzten, Psychologen und Ernährungsberatung garantiert die hohe Kursqualität.
  • Mitmachübungen, Vor-Ort-Aufnahmen von Kreißsaal und Vorsorgeuntersuchungen bereiten optimal auf die Geburtssituation vor.
  • Elemente wie Schlagwortsuche, Übersicht über den Lernfortschritt und Checklisten stellen sicher, dass alle wichtigen Kursinhalte gelernt werden.
  • Eine begleitende Beratung steht Ihnen während des gesamten Kurses zur Verfügung.

Möchten Sie daran teilnehmen? Dann fordern Sie den Teilnahmecode für ViMUM bitte bei uns an. Mit dem viCODE können Sie auf der viMUM Website schnell, kostenlos und bequem den Kurs direkt starten. 

Link-Tipp:  Hebammen-Leistungen

Online Papa-Kurs „viDad" von viMUM

Wir als BKK ZF & Partner denken auch an die Papas. Mit unseren Vertragspartnern von viMUM haben wir spezielle Onlinekurse für die werdenden Väter im Angebot.

Die Online-Kurse bestehen aus drei Teilen:

  • vor der Geburt des Kindes
  • die Geburt und
  • nach der Geburt des Kindes.

Mit Lösungsvorschlägen, Massagetechniken oder mit den Tipps für die ersten Tage, sind Sie bestens für Ihr Neugeborenes vorbereitet.

Möchten Sie daran teilnehmen? Dann fordern Sie den Teilnahmecode für viDad bitte bei uns an. Mit dem Code können Sie den Kurs direkt auf der Seite www.vimum.com/vidad schnell, kostenlos und bequem starten. 

Vorsorge-Programm „BabyCare"

BabyCare unterstützt Sie in der aufregenden Zeit der Schwangerschaft – damit Sie diese möglichst entspannt durchleben und nach 9 Monaten ein gesundes Baby in den Armen halten.

Mit wissenschaftlich gesicherten Informationen, individuellen Auswertungen und auf Sie persönlich zugeschnittenen Empfehlungen hilft Ihnen BabyCare, Ihr Leben während der Schwangerschaft gesund zu gestalten, mögliche Risiken zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

BabyCare wird von dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. unterstützt und empfohlen.

Die Teilnahme an BabyCare beinhaltet:
  • Handbuch „BabyCare – gesund & schwanger“ mit integriertem Tagebuch und Rezeptbeihefter für eine mikronährstoffoptimierte Ernährung
  • Nutzung der BabyCare-App
  • Möglichkeit, den BabyCare-Fragebogen auszufüllen – online oder in der BabyCare-App (Kategorie „Ausführliche Analyse“) – und ein persönliches Gesundheitsprofil erstellen zu lassen

Fordern Sie Ihr BabyCare-Programm bei uns an! Die Kosten in Höhe von 39,90 € übernehmen wir für Sie. Oder bestellen Sie direkt im Online-Shop online unter babycare.de. Natürlich können Sie das Handbuch auch bequem über die App anfordern.

BabyCare-App: Ihr digitaler Begleiter in der Schwangerschaft

Die BabyCare-App ergänzt das Vorsorgeprogramm. In der App können Sie unter anderem:

  • Mit vielen Kurztests herausfinden, welche Themen in der aktuellen Schwangerschaft wichtig sind und einer besonderen Beachtung bedürfen
  • Erfahren, was in jeder Schwangerschaftswoche passiert
  • Prüfen, ob Sie mit wichtigen Nährstoffen gut versorgt sind und ob Ihre Medikamente für Ihr Baby unbedenklich sind
  • In einer umfangreichen Fragen- & Antworten-Datenbank stöbern
  • Das BabyCare-Handbuch anfordern
  • Den BabyCare Fragebogen ausfüllen
  • Nach der Geburt eine Grußkarte erstellen und an Ihre Freunde und Familie versenden
  • Erinnerungen an wichtige Termine und Untersuchungen erhalten
  • Checklisten nutzen
  • Ihre Schwangerschaftsbeschwerden zu dokumentieren

Kostenfrei können Sie die App über Google Play sowie den App Store (Stichwort: BabyCare - Gesund und Schwanger) beziehen.

Vorsorge-Programm „Hallo Baby"

Das Vorsorge-Programm hilft Ihnen, mögliche Risiken einer Frühgeburt zu senken. Damit Sie die Vorfreude auf Ihren Nachwuchs möglichst sorgenfrei genießen.

Deshalb sollten Sie teilnehmen

Trotz verbesserter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden kommen immer noch rund 9 % der Babys zu früh zur Welt. Dabei ist ein Teil der Risikofaktoren vermeidbar. Denn für eine gesunde Entwicklung des Babys spielen die Lebensgewohnheiten, die Ernährung oder auch mögliche Erkrankungen der Mutter eine entscheidende Rolle. Daher ist uns die Frühgeburten-Prävention ein wichtiges Anliegen.

In Ihrem kostenfreien Programm sind folgende Leistungen enthalten:

  • Toxoplasmose-Suchtest und erneuter Test 8 - 10 Wochen nach Erst-Testung
  • Abstrich-Test auf Streptokokken-B
  • mikroskopische Beurteilung eines Abstriches auf bakterielle Scheidenbesiedelung
  • ausführliches Gespräch über individuelle Risikofaktoren mit dem behandelnden Frauenarzt
  • Trimenon: ärztliches Gespräch zur Förderung der natürlichen Geburt

Bitte sprechen Sie Ihren Frauenarzt auf „Hallo Baby" an! Er hält die Teilnahmeerklärung für Sie bereit. Wir beraten Sie auch gern ausführlich zu “Hallo Baby”.

Sie wollen mehr Informationen zu unserem Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft?

Jetzt Mehrleistungen für Schwangere finden

Eltern-Beratung U0

Mit dem exklusiven Angebot der U0 werden ab der 28. Schwangerschaftswoche viele Fragen zu den Themen Impfen, Vitamin D- und K-Prophylaxe, Stillen, Ernährung, Unfallverhütung und Schlafverhalten beim Kinderarzt geklärt. Die U0-Beratung hilft werdenden Eltern dabei, wichtige Entscheidungen schon vor der Geburt des Kindes vorzubereiten.

Um die U0 in Anspruch zu nehmen, müssen Sie am Programm "Hallo Baby" teilnehmen. Bei "Hallo Baby" berät der Gynäkologe werdende Eltern zur Inanspruchnahme der U0 und unterstützt dabei, einen geeigneten Kinderarzt zu finden.

Zusätzlich unterstützt die App „Mein Kinder- und Jugendarzt“ die künftigen Eltern, eine wohnortnahe Praxis zu finden. Anschließend wählen Sie einen teilnehmenden Arzt Ihres Vertrauens aus, registrieren sich dort für die U0 über das Programm BKK STARKE KIDS und vereinbaren einen Termin mit der Praxis.

Baby-Bonus

Hallo Baby, hallo Bonus! Während der Schwangerschaft bis zur Geburt Ihres Kindes sind Sie bei uns mit Ihrem Mehrleistungspaket bestens versorgt. Zusätzlich belohnen wir Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten: Für Ihre Teilnahme an Vorsorge-Maßnahmen erhalten Sie einen Bonus von 50 €.

So bekommen Sie Ihren Bonus

Diese Maßnahmen entsprechend der Mutterschafts-Richtlinie weisen Sie uns bitte durch die Vorlage Ihres Mutterpasses nach:

  • notwendige Untersuchungen (inklusive Test) und Beratungen zur Feststellung der Schwangerschaft
  • regelmäßige ärztliche gynäkologische Kontroll-Untersuchungen bzw. der Kontroll-Untersuchungen durch eine zugelassene Hebamme
  • 3 Ultraschall-Screenings
  • Beratung hinsichtlich HIV-Test, Ernährung, Zahngesundheit
  • Glukose-Belastungstest im Rahmen eines Screenings

Anspruch auf den Bonus haben alle Frauen, die während der Schwangerschaft und der Beantragung des Bonus bei uns versichert sind.

So beantragen Sie den Bonus

Fotografieren Sie die oben genannten Nachweise Ihres Mutterpasses. Diese laden Sie dann schnell und einfach in Ihrer Service-App oder Online-Filiale hoch.

Sie kennen unsere digitalen Service-Angebote noch nicht?

Wir informieren Sie unter www.bkk-zf-partner.de/online-filiale.

Wenn Sie Ihren Online-Service nicht nutzen können, senden Sie uns bitte eine Kopie des Mutterpasses mit Angabe Ihrer Bankverbindung.

Zur Geburt Ihres Babys

Online „Still-Kurs“ von viMUM

Ein Kurs mit vielen Praxis-Beispielen begleitet Sie durch die wichtige Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen. Das erwartet Sie:

  • Im Kurs werden alle wichtigen Fragen rund um das Stillen erklärt. Es werden Ausstattungsbeispiele gezeigt, die für die Stillzeit hilfreich sind.
  • Podcasts, beispielsweise mit exklusiven Interviews: Hebammen berichten über ihre jahrelange Betreuung von stillenden Müttern.
  • Informationen erhalten Sie zusammengefasst als Dokument zum Download.

Wir übernehmen die Kosten für das digitale Angebot im Wert von 49 €.

So nehmen Sie an den viMUM-Kursen teil: Fordern Sie den Teilnahme-Code bitte bei uns an. Mit dem viCODE können Sie auf der Website von viMUM schnell, kostenlos und bequem die Angebote nutzen. 

Online „Rückbildungs-Kurs“ von viMUM

Im Kurs erfahren Sie alles rund um die körperlichen Veränderungen und Maßnahmen nach Ihrer Schwangerschaft.

Das erwartet Sie:

  • Der Rückbildungskurs enthält neben einer Stunde Theorie 3 Stunden praktische Einheiten. Diese sind in verschiedene Trainingsstufen von leicht über mittel bis schwer gegliedert. Die einzelnen Trainingseinheiten dauern 30 bis 70 Minuten.
  • Es werden individuelle Fragen rund um das Thema Rückbildung von viMUM Expertin & Hebamme Claudia Kollofrath beantwortet.

Der Kurs kann ab der Geburt und soll spätestens bis zum 6. Monat nach der Geburt begonnen werden. Die Kurs-Dauer beträgt höchstens 6 Monate.

Wir übernehmen die Kosten für das digitale Angebot im Wert von 49 €.

So nehmen Sie an den viMUM-Kursen teil: Fordern Sie den Teilnahme-Code bitte bei uns an. Mit dem viCODE können Sie auf der Website von viMUM schnell, kostenlos und bequem die Angebote nutzen. 

UPlusE im Rahmen von Starke Kids

Etwa 15% der Mütter und 5% der Väter leiden in der Zeit rund um die Schwangerschaft und Geburt an Depressionen und Angststörungen. Bis zur Diagnose haben diese Familien oft einen langen Leidensweg hinter sich.

Damit Sie frühzeitig Unterstützung erhalten, ist eine über den Innovationsfonds geförderte Studie gestartet: UPlusE - eine Ergänzung der U-Untersuchung für Kinder mit zusätzlichem Eltern Screening auf psychische Erkrankungen und psychosoziale Belastungen.

Ziel ist es, die langfristige gesunde Entwicklung des Kindes zu fördern und eine Verbesserung der psychischen Gesundheit von Familien zu erreichen.

Voraussetzungen zur Studienteilnahme:

  • Sie haben bereits das 18 Lebensjahr vollendet
  • Sie sind bei uns versichert oder Ihr Kind ist bei uns versichert und nimmt bereits an dem Programm BKK Starke Kids teil

Anwendung:

Mehr über das Programm erfahren Sie unter www.upluse.de

Haushaltshilfe

Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall gut versorgt sind, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe.

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?

Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 12 Jahren (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) nicht sichergestellt werden kann, aufgrund 

  • stationärer Krankenhausbehandlung 
  • medizinischer Vorsorgeleistungen oder Reha

Darüber hinaus erhalten Sie auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen

  • einer schweren Krankheit 
  • einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung

nicht möglich ist. Auch bei Schwangerschafts-Beschwerden und Entbindung übernehmen wir die Kosten, wenn noch kein Kind im Haushalt lebt!

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Wir beraten Sie gern über die Höhe der möglichen Erstattungssätze bei Verdienstausfall oder die Kostenübernahme für Dienstleister (beispielsweise Sozialstation). Der Antrag auf Kostenübernahme oder Erstattung soll nach Möglichkeit vor Beginn der Haushaltshilfe gestellt werden. Wichtig ist, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns eingereicht wird. Fordern Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung bei Bedarf gern bei uns an.

zum Kontakt-Formular

Für die Haushaltshilfe sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.

Mutterschaftsgeld

Berufstätige Frauen werden von uns finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Damit soll vermieden werden, dass Frauen durch die Schwangerschaft ein finanzieller Nachteil entsteht.

Wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung) beschäftigt sind, erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts, bis 13 € je Kalendertag. Liegt Ihr Nettoarbeitsentgelt darüber, zahlt Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss.

Nach der Entbindung wird Mutterschaftsgeld für 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder der Geburt eines Kindes mit Behinderung für 12 Wochen gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Anspruchsdauer um die Tage, um die sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat. Damit ist sichergestellt, dass Ihnen immer ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld für mindestens 14 Wochen zusteht.

  • Waren Sie vor der Entbindung arbeitslos gemeldet, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
  • Frauen ohne Arbeitgeber, die bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen (beispielsweise freiwillig versicherte Selbstständige, Arbeitslose) erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Die Zeit des Mutterschaftsgeldbezugs ist grundsätzlich eine versicherungspflichtige Zeit in der Arbeitslosenversicherung. Die Beitragszahlung übernehmen wir aus dem Mutterschaftsgeldzahlbetrag für Sie.
  • Familienversicherte Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist eine geringfügige Beschäftigung ausüben, haben Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von maximal 210 €. Den Antrag für das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt finden Sie unter www.mutterschaftsgeld.de.
Was wir von Ihnen benötigen:
  • Vor der Entbindung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme eine „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ aus. Bitte ergänzen Sie dort Ihre persönlichen Angaben.
  • Wenn die Bescheinigung vorliegt, setzen wir uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, um weitere Informationen zur Berechnung des Mutterschaftsgelds einzuholen. Das Geld überweisen wir schnellstmöglich auf Ihr Konto.
  • Nach der Geburt Ihres Kindes benötigen wir die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes im Original. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten stellt Ihnen Ihr Arzt zusätzlich eine kostenfreie Bescheinigung aus. Reichen Sie diese bitte an uns weiter, Sie erhalten dann auch die Schlusszahlung des Mutterschaftsgeldes. Für die Beantragung von Elterngeld ist ein Nachweis über das gezahlte Mutterschaftsgeld erforderlich. Diesen senden wir Ihnen unaufgefordert nach der Schlusszahlung zu.

Beantragen Sie Ihr Mutterschaftsgeld auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.

Zur Online-Filiale

Kranken- und Pflegeversicherung

Und noch eine gute Nachricht für werdende Mütter: Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen sind bei uns beitragsfrei bei vollem Leistungsanspruch in der Kranken- und Pflegeversicherung weiterversichert. Dies gilt, solange ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Versicherungsschutz - Freiwillig versicherte Arbeitnehmerin

Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld sind Sie über diesen Bezug versichert. Bei Elterngeldbezug oder während der Elternzeit läuft die Versicherung wieder grundsätzlich über Ihren Arbeitgeber. Da dieser allerdings für diese Zeit keine Beiträge entrichtet, wird geprüft, ob Sie in dieser Zeit selbst Beiträge zu zahlen haben.

Sofern Sie während Ihrer Elternzeit einen fiktiven Anspruch auf eine Familienversicherung haben, sind Sie in dieser Zeit beitragsfrei versichert.

Ist Ihr Ehegatte über Sie familienversichert oder privat krankenversichert müssen Sie für diese Zeit Beiträge an uns zahlen. Die Beiträge richten sich nach Ihrem bzw. Ihrem gesamten Haushaltseinkommen.

Versicherungsschutz und Beiträge - Beschäftigung während der Elternzeit

Wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie während der Elternzeit beitragsfrei versichert.

Sind Sie als Arbeitnehmer freiwillig versichert, dann müssen Beiträge gezahlt werden, sofern Sie keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben. Die Beiträge richten sich analog zu denen von sonstigen freiwillig Versicherten nach Ihrem Einkommen. Ist Ihr Ehegatten privat krankenversichert muss das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt werden.

Familienversicherung für Ihren Nachwuchs

Wir heißen Ihr Baby bei uns herzlich willkommen. Grundsätzlich ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich, wenn Sie (und gegebenenfalls Ihr Ehegatte) gesetzlich versichert sind. Ist Ihr Ehepartner privat versichert, müssen weitere Kriterien geprüft werden.

Der Anspruch auf die Familienversicherung besteht ab Geburt. Bitte reichen Sie uns gleich nach der Geburt den Fragebogen für die Familienversicherung und die Geburtsurkunde für die Krankenversicherung im Original ein. Noch einfacher stellen Sie den Antrag in Ihrer Online-Filiale. Die Geburtsurkunde wird beim Standesamt ausgestellt. Sie erhalten dann die Versichertenkarte für Ihr Neugeborenes. Damit kann Ihr Baby sofort die erforderlichen Vorsorge-Untersuchungen in Anspruch nehmen.

Alle Infos zur Familienversicherung lesen

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Während der Corona-Pandemie müssen Schwangere und frisch gebackene Mütter besonders auf sich aufpassen. Aber es ist auch wichtig, dass Sie mit Ihren Fragen und Bedürfnissen nicht alleine gelassen werden. Deshalb haben wir verschiedene digitale Angebote zusammengestellt - die Sie kostenfrei nutzen können.


Digitale Angebote im Überblick

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