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Kostenerstattung

Osteopathie

Osteopathie unterstützt die natürlichen Selbstheilungs-Kräfte. Besonders für Babys und Kinder ist sie zu einer fast unverzichtbaren Behandlungs-Methode geworden. Daher übernehmen wir für Groß und Klein bis 240 € jährlich!

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Kurse & Reisen für Ihre Gesundheit

Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun? Dann nehmen Sie an unseren vielseitigen Gesundheits-Angeboten teil! Ob Gesundheitskurs oder Gesundheitsreise: Wir unterstützen Sie jedes Jahr mit 200 € Zuschuss für Ihre Fitness.

Gesundheitsangebote finden

Erkrankung im Ausland

Auch im Urlaub kann es passieren, dass Sie krank werden oder einen Unfall erleiden. Wir erklären Ihnen, wie Sie für den Fall einer Kranken-Behandlung gut abgesichert sind und was Sie beachten müssen.

Infos zur Absicherung im Ausland

Hier gibt es Geld zurück!

Die meisten Leistungen werden direkt über Ihre Versicherungskarte abgerechnet. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen. Bei einigen Angeboten, beispielsweise bei unseren Mehrleistungen wie Gesundheitskurse, Osteopathie und Reise-Impfungen, erstatten wir Ihnen die Kosten.

Alternative Arznei

Natürliche, homöopathische Arzneimittel sind aktuell sehr gefragt. Das gilt auch für Mittel der Anthroposophie und Phytotherapie.

Wir erstatten Ihnen die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneien in voller Höhe, bis zu einem Betrag von 100 € pro Kalenderjahr. Und das auch für jeden bei uns versicherten Familienangehörigen!

Zur Erstattung legen Sie uns bitte eine spezifizierte Rechnung der Apotheke und die ärztliche Verordnung vor. Beantragen Sie die Erstattung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.
Die Verordnung eines Heilpraktikers kann nicht akzeptiert werden.

Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

Zusatzversicherung finden

Erkrankung im Ausland

Auch im Urlaub kann es passieren, dass Sie krank werden oder einen Unfall erleiden. Wir erklären Ihnen, wie Sie für den Fall einer ärztlichen Behandlung gut abgesichert sind und was Sie beachten müssen.

Wie bin ich im Ausland versichert?

In der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz sichert die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt ab. EWR Staaten sind: Island, Lichtenstein und Norwegen. Die EHIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Für die Abkommens-Staaten Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei gelten spezielle Auslandskrankenscheine. Diese erhalten Sie in Ihrer Geschäftsstelle oder bestellen Sie diese in Ihrer Online-Filiale. Detaillierte Informationen und Merkblätter für Ihr Urlaubsland erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.

Gilt die EHIC noch nach dem Brexit?

Wer während eines Aufenthalts in Großbritannien erkrankt, kann sich dort weiterhin unter Vorlage der EHIC behandeln lassen. Dafür wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021 ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen.

Was passiert, wenn die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht verwendet werden kann oder vom Arzt / Krankenhaus nicht benutzt wird?

In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie uns anschließend einreichen. Wir prüfen dann, ob und in welcher Höhe eine Beteiligung / Kostenerstattung möglich ist. Damit Krankheitskosten im Ausland nicht von Ihnen privat getragen werden müssen, empfehlen wir Ihnen eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern.

Weiter zu Barmenia BKK Reiseversicherung

Wie bin ich versichert, wenn ich nicht in die EU oder einen Abkommens-Staat gehe?

Kommt es in diesen Ländern zu einer ärztlichen Behandlung, dürfen wir keine Erstattung vornehmen. Wir empfehlen daher, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland arbeitsunfähig werde?

Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden. Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Agentur für Arbeit und teilen Sie den Beginn und das voraussichtliche Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit. Die ärztliche Bescheinigung senden Sie uns und Ihrem Arbeitgeber / Agentur für Arbeit innerhalb einer Woche zu.

Wird ein Rücktransport übernommen?

Wir dürfen diese Kosten nicht erstatten Sie sollten deshalb immer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Kann ich mich gezielt für eine Behandlung ins Ausland begeben?

Wenn Sie beispielsweise wegen einer Zahnbehandlung nach Polen oder zur Physiotherapie nach Österreich gehen, kann in der Regel eine Kostenbeteiligung durch uns erfolgen. Dies gilt allerdings nur für die EU, die Schweiz und die EWR-Staaten und auch nur für Leistungen, die auch in Deutschland zugelassen sind. Sie planen eine Behandlung im Ausland? Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an.

Diese Regelung gilt nicht für die Türkei, Tunesien oder Bosnien-Herzegowina. In diesen Staaten ist keine Kostenbeteiligung möglich. 

Fahrkosten

Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn Sie zu einer stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können in Ausnahmefällen erstattet werden.

Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär) bezahlen wir Ihre Fahr- und andere Reisekosten, wenn wir Kostenträger dieser Maßnahme sind.

Bitte setzen Sie sich nach Möglichkeit vor der Fahrt mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten können. 

Für Fahrkosten sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.

Damit Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall gut versorgt sind, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe.

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?

Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 12 Jahren (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) nicht sichergestellt werden kann, aufgrund 

  • stationärer Krankenhausbehandlung 
  • medizinischer Vorsorgeleistungen oder Reha

Darüber hinaus erhalten Sie auch dann Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen

  • einer schweren Krankheit 
  • einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung

nicht möglich ist. Auch bei Schwangerschafts-Beschwerden und Entbindung übernehmen wir die Kosten, wenn noch kein Kind im Haushalt lebt!

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

Welche Kosten werden übernommen?

Wir beraten Sie gern über die Höhe der möglichen Erstattungssätze bei Verdienstausfall oder die Kostenübernahme für Dienstleister (beispielsweise Sozialstation). Der Antrag auf Kostenübernahme oder Erstattung soll nach Möglichkeit vor Beginn der Haushaltshilfe gestellt werden. Wichtig ist, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns eingereicht wird. Fordern Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung bei Bedarf gern bei uns an.

zum Kontakt-Formular

Für die Haushaltshilfe sieht der Gesetzgeber eine Zuzahlung vor.

Impfungen für Ihren Urlaub

Impfungen verhindern viele Infektionskrankheiten. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Schutz durch den „kleinen Piks“: zu Hause und auch für Ihre Urlaubsreise! Für alle von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen für Ihr Reiseland beteiligen wir uns: mit bis  250 € jährlich.
Nicht nur für Einzelpersonen, auch für die Allgemeinheit sind Impfungen wichtig: Je mehr Menschen sich gegen eine Erkrankung impfen lassen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man Krankheitserreger eindämmen oder sogar ausrotten kann.

Die Malaria-Prophylaxe wird mit 50 %, maximal 25 € bezuschusst.

Für eine Erstattung reichen Sie bitte eine spezifizierte Rechnung und die ärztliche Verordnung bei uns ein. Schnell und einfach geht das mit Ihrer Online-Filiale.

Beim Centrum für Reisemedizin können Sie nachlesen, welche Impfungen für Ihr Reiseland empfohlen werden:

Jetzt Ihre Urlaubs-Impfempfehlung checken

Kieferorthopädie

Wir übernehmen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei bestimmten Indikationsgruppen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Kieferorthopäde vorab einen Behandlungsplan aufstellt. Dieser muss vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden. Die Behandlung muss vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden.

80 % der Kosten werden sofort mit uns abgerechnet. Die restlichen 20 % werden Ihnen mit jeder Quartalsabrechnung vom Kieferorthopäden in Rechnung gestellt. Diesen Anteil erstatten wir Ihnen gern nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung.

Haben Sie 2 Kinder, die gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung sind, bezahlen wir für das 2. Kind von Anfang an 90 % der Kosten. Die restlichen 10 % erhalten Sie dann ebenfalls nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von uns zurück.

Kurse & Reisen für Ihre Gesundheit

Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun? Dann nehmen Sie an unseren vielseitigen Gesundheits-Angeboten teil! Ob Gesundheitskurs oder Gesundheitsreise: Wir unterstützen Sie jedes Jahr mit 200 €! Unser Zuschuss für Ihre Fitness.

Gesundheitskurse

Wir übernehmen für qualifizierte Gesundheitskurse in der Nähe Ihres Wohnortes 100 % der Kosten – bis 200 € pro Kalenderjahr. Pro Kalenderjahr können entweder 2 Gesundheitskurse (wohnortnahe Präventions-Angebote) oder eine Gesundheitsreise (wohnortfernes Präventions-Angebot) bezuschusst werden. Diese Angebote müssen bestimmten Qualitätskriterien entsprechen und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die Kurse in der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.

Die Kurse werden nach erfolgreicher Durchführung (mindestens 80 % Kursteilnahme) und Vorlage der Teilnahmebescheinigung erstattet. Beantragen Sie die Erstattung schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.

Sie suchen einen Gesundheitskurs vor Ort? Für jede Region gibt es ein passendes Angebot.

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Gesundheitskurse Ihrer BKK ZF & Partner

Prävention über die Deutsche Rentenversicherung: RV Fit

Unabhängig von unseren Gesundheitsangeboten haben Berufstätige die Möglichkeit, Leistung zur Prävention auch durch die Deutsche Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website RV Fit der Deutschen Rentenversicherung.

Gesundheitsreisen

Haben Sie schon einmal einen aktiven Gesundheitsurlaub ausprobiert? Nutzen Sie unsere vielseitigen Angebote! Von Tirol bis zur Nordsee stehen viele wunderschöne Reiseziele zur Auswahl.

Entscheiden Sie außerdem, ob Sie alleine, mit Freunden oder mit der ganzen Familie reisen möchten. Wählen Sie aus zwischen Basis- und vielen Spezialprogrammen: zum Beispiel für Familien, Ernährung oder Rückengesundheit. Auch die Dauer Ihrer Reise bestimmen Sie selbst. Sie erhalten von uns einen Zuschuss bis 200 € für Ihre Gesundheitsreise.

Wählen Sie aus unseren Angeboten:

Osteopathie

Osteopathie unterstützt die natürlichen Selbstheilungskräfte. Besonders für Babys und Kinder ist sie zu einer fast unverzichtbaren Behandlungsmethode geworden. Daher übernehmen wir für Groß und Klein bis 240 € jährlich!

Was ist Osteopathie?

Ziel ist es, mit Hilfe gezielter Zug- und Drucktechniken, Blockaden und Verspannungen im Körper aufzuspüren und zu lösen. Die Osteopathie ist ein Verfahren der manuellen Medizin, das der Chiropraktik stark ähnelt. Während sich die Chiropraktik aber mit der Wirbelsäule beschäftigt, behandelt die Osteopathie Bänder, Gelenke, Knochen und Muskeln. Über die Verbesserung der Beweglichkeit werden die Blut- und Lymphzirkulation, der Stoffwechsel, die Entgiftung und damit die Gesamtregulation des Körpers angeregt.

Was ist für die Kostenerstattung zu beachten?

Der Behandler muss Mitglied im Berufsverband der Osteopathen sein oder eine entsprechende Ausbildung haben. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde. Zur Erstattung reichen Sie uns eine schriftliche, formlose ärztliche Empfehlung der osteopathischen Behandlung und eine spezifizierte Rechnung ein. Beantragen Sie die Erstattung auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Wir übernehmen für Sie einen großen Teil der Kosten für 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis 40 € pro Sitzung. Das bedeutet, wir bezuschussen die osteopathische Behandlung pro Versicherten im Jahr bis 240 €! 

Gern helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem zugelassen Osteopathen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Diesen Schutz können Sie mit einer Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., erweitern

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Zahn-Behandlung im Ausland

Zahn-Tourismus ist in aller Munde. Ein Grund dafür ist die erhoffte Kostenersparnis beim Zahnersatz, beispielsweise in Ungarn oder Tschechien.

Sie können Zahnärzte innerhalb der Europäischen Union (EU) in Anspruch nehmen. Patienten erhoffen sich durch eine Behandlung im Ausland Kosten-Ersparnisse bei Zahnersatz-Behandlungen. Worauf Sie im Einzelnen achten müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Ablauf der Kostenerstattung

Bitte setzen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Behandlung mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie, wie eine Erstattung der Kosten der Zahn-Behandlung reibungslos möglich ist.

Eine Versorgung mit Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, der vor der Behandlung bei uns zur Genehmigung und Berechnung des Festzuschusses eingereicht werden muss. Diese Bedingung ist auch bei einer Zahnersatzversorgung in einem EU-Mitgliedsstaat zu erfüllen!

Bei einem Zahnarzt-Besuch im EU-Ausland erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst begleichen. Wir erstatten die Kosten für Behandlungen, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Und das bis zu der Höhe, die wir für die gleiche Behandlung im Inland übernehmen würden.

Notfall-Versorgung

Wie Sie bei einer akuten Zahn-Behandlung abgesichert sind, erfahren Sie auf unserer Seite Erkrankung im Ausland.

BKK ZF & Partner Kontakt und Beratung

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