• Zuzahlungen – Eigenanteile für bestimmte Leistungen

Zuzahlungen

Eigenanteile für bestimmte Leistungen

Für bestimmte Leistungen hat der Gesetzgeber für Personen ab 18 Jahren eine Eigenbeteiligung, die „Zuzahlungen“, vorgesehen. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick, für welche Leistungen Zuzahlungen anfallen und in welcher Höhe diese entrichtet werden müssen.

Übersicht Zuzahlungen

Leistung Zuzahlung
Arznei- und Verbandmittel 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €. Einige besonders preisgünstige Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit (siehe Hinweis im Anschluss dieser Tabelle *)
Fahrkosten zur stationären Krankenhaus-Behandlung 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder abgekürzt wird 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Fahrkosten je einfache Fahrt mit dem Kranken- oder Rettungswagen 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen) 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel/Verbrauchsmittel (z. B. Rollstuhl) 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Krankenhausbehandlung: für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung 10 € täglich
Medizinische Vorsorge-/Rehabilitationsleistung: bei Anschluss- bzw. Indikations-Reha für maximal 28 Tage je Kalenderjahr 10 € täglich
Häusliche Krankenpflege: für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Haushaltshilfe/Soziotherapie: je Kalendertag der Leistung 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Ernährungsberatung: je Beratungseinheit 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €

*Einige Arzneimittel sind zuzahlungsfrei

Zur Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel

Damit Sie nicht zu hoch durch Zahlungen belastet werden, gibt es die Möglichkeit der Befreiung.

Link-Tipp: Befreiung von Zuzahlungen

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