• Tablet wird von einer Hand gehalten.

Digitale Gesundheitsanwendungen

Apps für Ihre Gesundheit

Viele Patienten nutzen bereits digitale Anwendungen um ihre Gesundheitsaspekte zu dokumentieren oder kontrollieren. Mit einer ärztlichen Bescheinigung / Verordnung ist es nun möglich, digitalen Gesundheitsanwendungen bei uns zur Erstattung einzureichen. Die Daten und Auswertungen werden dann regelmäßig mit Ihrem Arzt analysiert und besprochen. 

Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
  • Eine DiGA dient der Erkennung, Behandlung, Überwachung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.
  • Die Hauptfunktion beruht auf digitalen Technologien.
  • Es handelt sich um ein Medizinprodukt der Klasse I oder IIa (geringes Risiko) nach MDR.

Eine DiGA dient der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten sowie Behinderungen. Apps, die der Prävention dienen (wie beispielsweise Apps, welche die eigene Fitness unterstützen oder Kalorien tracken) zählen  nicht zu den klassischen DiGAs. Weiterhin zählen Apps, die lediglich Daten auslesen oder ein Gerät steuern nicht dazu.

Was ist das DiGA-Verzeichnis?

Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen können diese durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Anwendung dann in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Wir erstatten alle digitalen Gesundheitsanwendungen, welche durch das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurden. 

Im Verzeichnis finden Sie Informationen zu:

  • der Zielsetzung, der Wirkungsweise, dem Inhalt und der Nutzung der DIGA
  • den Funktionen der jeweiligen DiGA
  • dem Datenschutz und der Informationssicherheit
  • der Checkliste der Qualitätsanforderungen
  • eventuellen Mehrkosten

Weiterhin können Sie verschiedene Apps vergleichen und gezielt nach Anwendungen zu einem bestimmten Krankheitsbild suchen. 

Zum DiGA-Verzeichnis

 
Wie kann ich eine DiGA einreichen?
1. Ärztliche Unterlagen anfordern und einreichen

Beantragen Sie die DiGA durch Einreichung einer ärztlichen Verordnung bei uns. Eine Genehmigung ist auch ohne ärztliche Verordnung durch einen formlosen Antrag möglich. Hierzu benötigen wir einen Nachweis mit medizinischer Indikation. Senden Sie uns die Unterlagen per Post, E-Mail oder über Ihre Online-Filiale.

2. Prüfung der Unterlagen

Wir prüfen die Unterlagen und die digitale Gesundheitsanwendung. Wenn die Kriterien erfüllt sind, generieren wir einen Freischaltcode und lassen Ihnen diesen zukommen. 

3. Installation der DiGA 

Sie installieren die verordnete Gesundheitsanwendung auf Ihrem Endgerät und geben bei der Registrierung den zugeschickten Freischaltcode ein.

Häufig gestellte Fragen zu den DiGAs

Die Kosten für DiGAs fallen unterschiedlich aus. Diese liegen im Ermessensspielraum der Hersteller. Im Zuge der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis setzt der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen" Vergütungsbeiträge für die jeweiligen Anwendungen fest. Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen sind somit für alle Krankenkassen gleich hoch. 

Der Hersteller muss einen Nachweis über die Anforderungen an die Sicherheit, die Funktionstauglichkeit, die Qualität, den Datenschutz und einen positiven Versorgungseffekt ihrer Anwendung erbringen. 

Die Hersteller reichen die für die Aufnahme erforderlichen Nachweise beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeinsam mit einem Antrag auf Aufnahme ein. Das BfArM prüft innerhalb von 3 Monaten, ob die Anwendung den Kriterien entspricht und ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen ist (durch Studien, Datenauswertungen, etc.). Bei Bestätigung aller Bedingungen wird die Anwendung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und steht anschließend zur Abrechnung bereit. 

Um digitale Gesundheitsanwendungen zu fördern, wurde zudem eine Möglichkeit der zügigen Zulassung für Hersteller neuer Apps geschaffen. Entwickeln die Hersteller eine neue Anwendung können sich diese für ein Jahr befristet in das Verzeichnis aufnehmen lassen. Innerhalb dieses Jahres werden Daten gesammelt, analysiert und ausgewertet, um anschließend einen positiven Versorgungseffekt nachzuweisen.

Das Thema Datenschutz und Informationssicherheit spielt insbesondere im Hinblick auf das Teilen von Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle. Daher schützt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Versicherten durch verschiedene Maßnahmen:

  • Der erstellte Code, welchen Sie in der Anwendung eingeben oder einscannen, enthält keinerlei persönliche Daten, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Änderungen innerhalb der Anwendungen müssen dem BfArM unverzüglich mitgeteilt werden und werden umgehend geprüft.
  • Der Datenschutz geht über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinaus.
  • Das Bundesministerium für Sicherheit und Informationstechnik hat eine Richtlinie zu den Sicherheitsanforderungen an DiGAs erstellt.

Sie finden alle weiteren Information zu digitalen Gesundheitsanwendungen auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Sie haben weitere Fragen zu DiGAs? Dann kontaktieren Sie unsere Geschäftsstellen.
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