Gesundheitsbonus
Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.
200 € für Ihre Fitness
Sie bemühen sich aktiv um Ihr Wohlbefinden? Gesundheitskurse und Gesundheitsreisen fördern wir mit bis 200 € pro Jahr.
Bargeld-Prämie
Sie brauchen von uns nur Vorsorgeleistungen? Dann belohnen wir Sie mit unserem Wahltarif.
Osteopathie
Wir verhelfen Ihnen zu sanfter Heilung durch Osteopathie und zahlen Ihnen dafür bis 240 € pro Jahr.
Mitglied werden – so geht's
Wir erklären Ihnen, wie schnell und einfach Sie bei uns Mitglied werden können:
- Mitgliedschaftserklärung ausfüllen und zusenden
- Wir senden Ihnen umgehend Ihre Mitgliedschaftsbescheinigung zu.
Sie haben einen Arbeitgeber? Bitte informieren Sie die Personalabteilung über den Kassenwechsel. Bei anderen Meldestellen übernehmen wir die Mitteilung.
Grundsätzlich kann jeder Mitglied der BKK ZF & Partner werden, außer Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnen und arbeiten. Für Privatversicherte gelten besondere Anforderungen. Wir beraten Sie gern dazu.
Mitgliedschaftserklärung ausfüllen
Sie können die Mitgliedschaftserklärung ganz einfach online ausfüllen und absenden.
Ihre Familienangehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei uns mitversichern: Informationen zur Familienversicherung lesen
Sie brauchen mehr Informationen? Dann fordern Sie Ihr kostenfreies Infopaket an!
Wenn Ihnen Papier lieber ist, können Sie auch so vorgehen:
Einfach Mitgliedschaftserklärung als PDF herunterladen, bequem am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail, Fax oder Post an uns senden.
Krankenkassenwechsel leicht gemacht
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Sie können jederzeit zu uns wechseln.
Wir benötigen Ihre Mitgliedschaftserklärung, die Kündigung übernehmen wir dann für Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Die Kündigung wird 2 Monate später (zum Monatsende) wirksam:
Mitgliedschaftserklärung: 15.03.
Mitgliedschaft beginnt: 01.06.
Sie haben bei Ihrer jetzigen Krankenkasse eine Bindungsfrist von 12 Monaten.
Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung! Sprechen Sie uns bitte an.
Bei einer Änderung Ihrer Mitgliedschaft (Statuswechsel), wie beispielsweise
• einem Arbeitgeberwechsel
• der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium
• oder dem Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Ende einer Beschäftigung
ist ein sofortiger Wechsel der Krankenkasse möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beitritt zu uns als neue Krankenkasse spätestens 14 Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht erfolgt. Die Bindungsfrist von 12 Monaten muss bei einem Statuswechsel nicht eingehalten werden.
Note 1,72 in der Kundenzufriedenheit
Das M+M Versichertenbarometer bestätigt: Unsere Versicherten sind zufrieden mit uns. In der Kategorie Gesamtzufriedenheit schneiden wir mit der Note „gut“ (1,72) ab.
Foto für Versichertenkarte hochladen
Wenn Sie bei uns versichert sind, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte mit Bild. Ihr Foto weist Sie schnell und zuverlässig als Karteninhaber aus und beugt beim Verlust der Karte einem eventuellen Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor. Personen unter 15 Jahren erhalten eine Versichertenkarte ohne Foto.
Sie können uns das Foto bequem online mit dem Upload-Tool zusenden.
25 € Belohnung für Ihre Empfehlung
Sie sind überzeugt von den vielfältigen Vorteilen der BKK ZF & Partner? Dann sagen Sie das doch weiter, beispielsweise an Ihre Kollegen, Freunde oder Familienmitglieder. Es lohnt sich! Denn wir schenken Ihnen eine Belohnung von 25 € für jedes neue Mitglied.