Beiträge für Studierende
Als Student müssen Sie sich normalerweise gesetzlich krankenversichern. In der Kranken-Versicherung der Studenten profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen. Vorrangig ist ein bestehender Anspruch auf die beitragsfreie Familien-Versicherung.

Beiträge für Selbstständige
Gerade beim Beginn einer Selbstständigkeit sind Sie auf günstige Beiträge angewiesen, denn aller Anfang ist schwer. Wir unterstützen Selbstständige & Freiberufler mit fairen Beiträgen – egal ob Sie Existenzgründer oder schon langjähriger Profi sind.

Beiträge für Arbeitnehmer
Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge aus Ihrem vollen Arbeitsentgelt.
Sind Sie hingegen freiwillig versichert, ist Ihr Einkommen nur bis zur Beitrags-Bemessungsgrenze beitragspflichtig. Freiwillig versichert sind Arbeitnehmer durch das Überschreiten der Jahresarbeitsentgelt-Grenze.
Wir bieten allen einen günstigen Versicherungsschutz
Von Azubis über Studenten und Arbeitnehmer bis hin zu Selbstständigen und der ganzen Familie: Wir bieten für alle den passenden Versicherungsschutz mit günstigen Beiträgen.
Beitragssätze
Im Jahr 2021 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung 16,4 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem kassenindividuellen Beitragssatz von 1,80 % zusammen. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.
Für bestimmte Personenkreise, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz. Bei diesem verringert sich der allgemeine Beitragssatz auf 14,0 % – bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Zu den genannten Personenkreisen zählen u. a. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis auf weniger als 10 Wochen befristet ist, oder Beschäftigte, die bereits eine Alters- oder eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Beitragssätze ab 2021
Krankenversicherung allgemein: 14,6 %
Krankenversicherung ermäßigt: 14,0 % (ohne Krankengeldanspruch)
kassenindividueller Beitragssatz: 1,80 %
Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
Rentenversicherung: 18,60 %
Arbeitslosenversicherung: 2,40 %
Bemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze des Einkommens, bis zu dem die Sozialversicherungsträger Beiträge erheben. Der Wert wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
Bemessungsgrenzen 2021
Kranken- und Pflegeversicherung: 4.837,50 € mtl. 58.050,00 € jährl.
Renten- und Arbeitslosenversicherung West: 7.100,00 € mtl. 85.200,00 € jährl.
Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: 6.700,00 € mtl. 80.400,00 € jährl.
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige: 1.096,67 € mtl.
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte: 1.096,67 € mtl.
Anwartschaftsversicherung bei berufsbedingten Auslandsaufenthalt: 329,00 € mtl.
Beiträge für Arbeitnehmer
Unser Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 2021 16,4 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem kassenindividuellen Beitragssatz von 1,80 % zusammen. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.
Ihr Beitrag wird anhand unserer Beitragssätze aus Ihrem Arbeitsentgelt errechnet. Ihr Arbeitsentgelt sind Ihr Gehalt und andere regelmäßige Zahlungen Ihres Arbeitgebers an Sie. Mehr als 4.837,50 € monatlich werden Ihrem Beitrag jedoch nicht zugrunde gelegt (Höchstbeitrag).
Beiträge zu allen Sozialversicherungszweigen müssen nur bis zu einem bestimmten Einkommensbetrag bezahlt werden. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze legt die Obergrenze dafür fest. Ist das Einkommen höher als dieser Wert, steigt der Beitrag deshalb nicht weiter an. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers über diesem Betrag, wird der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Beitragsbemessungsgrenze errechnet und nicht vom tatsächlichen Einkommen.
Höchstbeitrag 2021
Krankengeldanspruch gesetzlich ausgeschlossen:
- Krankenversicherung: 764,33 €
- Pflegeversicherung allgemein: 147,54 €
- Pflegeversicherung erhöht: 159,64 €
Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag:
- Krankenversicherung: 793,36 €
- Pflegeversicherung allgemein: 147,54 €
- Pflegeversicherung erhöht: 159,64 €
Beiträge für Studierende
Wenn Sie bei Ihren Eltern oder über Ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichert sind, zahlen Sie als Studierender keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen zur Familienversicherung.
Können Sie nicht (mehr) familienversichert sein, dann sind Sie bei uns selbst versichert. Meistens werden Sie als Studierender pflichtversichert. Dann zahlen Sie für die Kranken- und Pflegeversicherung den günstigen Tarif für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Dieser orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz und wird gesetzlich festgelegt (aktuell = 752,00 €).
Beiträge für Studierende
- Krankenversicherung: 12,02 %
- Monatlicher Beitrag: 90,39 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 22,94 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 24,82 €
Beiträge für Selbstständige
Ihren Beitrag errechnen wir anhand der aktuellen Beitragssätze und Ihres beitragspflichtigen Gesamteinkommens. Als beitragspflichtiges monatliches Einkommen setzen wir höchstens 4.837,50 € pro Monat an. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Mindestens setzen wir die sogenannte „Mindestbemessungsgrundlage" an. Im Jahr 2021 sind das 1.096,67 € pro Monat.
Antrag auf freiwillige Versicherung
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 2021
Mindestbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 1.096,67 €
- Beitragssatz: 15,8 %
- Monatlicher Beitrag: 173,27 €
Mindestbeitrag Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 1.096,67 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 33,45 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 36,19 €
Höchstbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 4.837,50 €
- Beitragssatz: 15,8 %
- Monatlicher Beitrag: 764,33 €
Höchstbeitrag Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 4.837,50 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 147,54 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 159,64 €
Selbstständige mit Krankengeldanspruch 2021
Mindestbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 1.096,67 €
- Beitragssatz: 16,4 %
- Monatlicher Beitrag: 179,85 €
Mindestbeitrag Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 1.096,67 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 33,45 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 36,19 €
Höchstbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 4.837,50 €
- Beitragssatz: 16,4 %
- Monatlicher Beitrag: 793,36 €
Höchstbeitrag Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 4.837,50 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 147,54 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 159,64 €
Corona-Krise: Schnelle und unbürokratische Beitragsreduzierung für Selbstständige
Von der gegenwärtigen Corona-Krise sind auch Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige besonders hart betroffen. Im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten können wir Ihren Beitrag nun reduzieren, sofern sich die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit um mindestens 25 % verringert haben.
Wir unterstützen Sie hier, indem wir die Formalitäten auf ein Mindestmaß reduzieren, sowie auf weitere Nachweise verzichten. Ausreichend ist ein kurzer formloser Antrag, in dem Sie sich auf die Corona-Pandemie beziehen, wodurch sich Ihre Einkünfte um mindestens 25 % verringert haben. Bitte geben Sie dabei auch eine eigene Schätzung an, wie hoch die monatlichen Einkünfte (Gewinn) derzeit etwa sein werden oder ob Sie momentan keine Einkünfte haben.
In der Regel dürfen derartige Anpassungen erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen. Aber auch hier kommen wir Ihnen entgegen und passen den Beitrag bereits ab dem Folgetag an. In Ausnahmefällen, wie etwa bei kompletter Schließung eines Betriebes (z.B. Restaurants) ist auch eine rückwirkende Anpassung ab dem Datum der Schließung möglich.
Mit diesem Verfahren möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Sie in dieser schwierigen Zeit nicht zusätzlich mit bürokratischen Hürden konfrontiert werden, sondern sich um die wesentlichen Dinge kümmern können.
Den Antrag zur Beitragsminderung können Sie formlos stellen per E-Mail (beitraegebkk-zf-partnerde), per Fax (07541 3908-1291) oder schriftlich an die BKK ZF & Partner, Team Privatkunden, Otto-Lilienthal-Str. 10, 88046 Friedrichshafen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem persönlichen Kundenberater oder unter Telefon 07541 3908-8121.
Beiträge für weitere Personenkreise
Sie gehören nicht zu einer der vorab genannten Personenkreise? Freiwillige Versicherungen sind aufgrund von verschiedensten Konstellationen möglich: beispielsweise nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung / der Krankenversicherung der Studenten oder wenn Sie als Hausfrau keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben.
Beitragspflichtig ist Ihr gesamtes Einkommen, das zum Lebensunterhalt verwendet wird und verwendet werden könnte. Hierzu zählen zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Gewinne aus Kapitalvermögen oder auch Unterhaltsleistungen. Auch Einnahmen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist, werden berücksichtigt. Wenn keine höheren Einnahmen vorliegen, werden 2021 Beiträge aus 1.096,67 € berechnet. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt im Jahr 2021 ein maximaler Betrag in Höhe von 4.837,50 €.
Freiwillige Versicherung sonstiger Personen 2021
Mindestbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 1.096,67 €
- Beitragssatz: 15,8 %
- Monatlicher Beitrag: 173,27 €
Mindestbeitrag Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 1.096,67 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 33,45 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 36,19 €
Höchstbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 4.837,50 €
- Beitragssatz: 15,8 %
- Monatlicher Beitrag: 764,33 €
Höchstbeitrag Pflegeversicherung
- Bemessung aus: 4.837,50 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 147,54 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 159,64 €
Versicherung & Beiträge für Anwartschafts-Versicherungen
Ruht während eines beruflich bedingten Auslandaufenthalts der Leistungsanspruch, besteht für freiwillige Mitglieder die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung mit verminderten Beiträgen.
Ausschließlich freiwillig versicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, während einer Entsendung oder einem Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten ihre Versicherung in eine Anwartschaft umzustellen.
Die Anwartschaft bietet keinen Leistungsanspruch. Sie haben dadurch lediglich die Möglichkeit, sich problemlos nach der Rückkehr wieder in Deutschland gesetzlich zu versichern.
Eine Anwartschaft ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller pflichtversichert ist oder er selbst familienversicherte Angehörige hat, die während seinem Auslandsaufenthalt in Deutschland bleiben.
Anwartschaftsversicherung 2021
Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 329,00 €
- Beitragssatz: 16,4 %
- Monatlicher Beitrag: 53,95 €
Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 329,00 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,05 %
- Monatlicher Beitrag: 10,03 €
- Pflegeversicherung erhöht: 3,30 %*
- Monatlicher Beitrag: 10,86 €
Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Beiträge für das Finanzamt?
Sie erhalten diese unaufgefordert im Februar des Folgejahres per Post. Sie können diese aber auch mit unserem Kontaktformular erneut anfordern.
Informationen zu den Beiträgen
*Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % ab dem 23. Lebensjahr. Dieser ist vom Mitglied alleine zu tragen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen (1,525 %), außer im Bundesland Sachsen. Hier besteht die Sonderregelung, dass der Arbeitgeber nur 1,025 % zahlen muss.
Für Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und nebenberuflichem Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 16,4 % (inklusive kassenindividueller Beitragssatz in Höhe von 1,80 %).
Beihilfeberechtigte Mitglieder bezahlen in der Pflegeversicherung den halben Beitragssatz (1,525 %) und ggf. zusätzlich den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder (0,25 %).
Besondere Personengruppen, Selbständige sowie Künstler und Publizisten können sich für den Wahltarif Krankengeld entscheiden. Informationen über die Bemessungsgrundlage und die Mindestbindungsfrist senden wir Ihnen gern zu.