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Weitere Personenkreise

Versicherung & Beiträge für Waisen-Rentner

Sie beziehen eine Waisenrente? Dann sind Sie grundsätzlich über den Rentenbezug versichert. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Versicherungs-Schutz.

Wichtige Infos für Waisen-Rentner

Versicherung für Arbeitslosengeld-Bezieher

Wenn Sie arbeitslos werden gibt es jede Menge Veränderungen. Wir helfen Ihnen, damit Sie weiterhin gut versichert sind. 

Mehr lesen zur Versicherung bei Arbeitslosigkeit

Versicherung für Künstler & Publizisten

Sie üben eine künstlerische und / oder publizistische Tätigkeit aus? Wir beraten Sie über Ihren Versicherungs-Schutz

Informationen für Künstler & Publizisten

Vorteile für weitere Personenkreise

Ganz egal wie Sie bei uns versichert sind: Wir haben für jede Lebensphase die passende Versicherung, und das mit günstigen Beiträgen & vielseitigen Leistungen!

Für eine gesunde Lebensweise

Für besondere Behandlungen

Service & Geldprämien

  • Gesundheitsbonus: Wir belohnen Ihre Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und gesunde Aktivitäten mit einer Geld-Prämie.

Wichtige Infos für weitere Personenkreise

Versicherung für Arbeitslosengeld-Bezieher

Wenn Sie arbeitslos werden gibt es jede Menge Veränderungen. Wir helfen Ihnen, damit Sie weiterhin gut versichert sind.

Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

In dieser Zeit sind Sie weiter bei der BKK ZF & Partner kranken- und pflegeversichert. Auch während einer Sperrfrist sind Sie kranken- und pflegeversichert. Selbst wenn Sie am Anfang kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wenn Sie bisher privat versichert sind, müssen Sie die private Versicherung weiterführen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.

Muss die BKK darüber informiert werden?

Informieren Sie uns umgehend, wenn Sie arbeitslos sind, damit Ihr Versicherungsschutz nahtlos weitergeführt werden kann. 

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie sich nicht gesetzlich versichern. Sie haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit uns in Verbindung, um Ihnen die Vorteile einer Mitgliedschaft bei uns näherzubringen. 

Versicherungsschutz bei ALG II

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, sind Sie weiter bei uns kranken- und pflegeversichert.

Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Versicherung als Künstler oder Publizist 

Sie üben eine künstlerische und / oder publizistische Tätigkeit aus? Wir beraten Sie über Ihren Versicherungs-Schutz.

Sind Sie als Künstler oder Publizist selbstständig tätig, dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich als Versicherungspflichtiger über die Künstlersozialkasse bei uns zu versichern.

Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Tarifen wenden Sie sich bitte direkt an die Künstlersozialkasse.

Wenn Sie bereits über eine Beschäftigung oder einen Arbeitslosengeldbezug versichert sind, besteht keine Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse zu versichern.

Versicherung & Beiträge für Waisenrentner

Sie beziehen eine Waisenrente? Dann sind Sie grundsätzlich über den Rentenbezug versichert. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Versicherungsschutz.

Versicherung als Waisenrentner

Sie beziehen eine Halb- / Vollwaisenrente, dann sind Sie grundsätzlich über diesen Rentenbezug pflichtversichert. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie bereits eine Beschäftigung (außer Minijob) ausüben, eine Ausbildung absolvieren oder Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten.

Ebenfalls von der Versicherung ausgenommen sind Studenten, die über 25 Jahre alt sind. Bis zum 25. Geburtstag besteht die Versicherung als Waisenrentner, danach wird die Versicherung in eine Krankenversicherung der Studenten umgestellt. Falls Sie Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben, lässt sich die Versicherung als Waisenrentner um die Dienstzeit (längstens aber bis zum 26. Geburtstag) verlängern.

Beiträge für Waisenrentner

Wenn Sie als Waisenrentner versichert sind, dann zahlen Sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Beiträge. Eine Verlängerung der Beitragsfreiheit ist für längstens 12 Monaten möglich, wenn Sie einen Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben.

Ausgenommen von dieser Beitragszahlung können Personen sein, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Üben Sie eine Beschäftigung aus (außer Minijob), befinden sich in der Ausbildung oder erhalten Leistungen der Agentur für Arbeit, zählt die Waisenrente zu Ihrem beitragspflichtigen Einkommen und es müssen daraus Beiträge gezahlt werden. 

Aus der Waisenrente zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 16,29 %. Die angegebenen Sätze sind inklusive des kassenindividuellen Beitragssatzes.

Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrer Waisenrente.
Diese Beiträge werden direkt von der Rentenversicherung einbehalten und an uns gezahlt.

Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (z. B. von Familienversicherung in die Waisenrente) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Versicherung & Beiträge für Anwartschafts-Versicherungen

Ruht während eines beruflich bedingten Auslandaufenthalts der Leistungsanspruch, besteht für freiwillige Mitglieder die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung mit verminderten Beiträgen.

Ausschließlich freiwillig versicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, während einer Entsendung oder einem Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten ihre Versicherung in eine Anwartschaft umzustellen.

Die Anwartschaft bietet keinen Leistungsanspruch. Sie haben dadurch lediglich die Möglichkeit, sich problemlos nach der Rückkehr wieder in Deutschland gesetzlich zu versichern.

Eine Anwartschaft ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller pflichtversichert ist oder er selbst familienversicherte Angehörige hat, die während seinem Auslandsaufenthalt in Deutschland bleiben.

Anwartschaftsversicherung 2024

Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 353,50 €
  • Beitragssatz: 16,29 %
  • Monatlicher Beitrag: 57,59 €

Pflegeversicherung:

  • Bemessung aus: 353,50 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 12,02 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 14,14 €

Versicherungsschutz & Beiträge für sonstige Freiwillig Versicherte

Sie gehören nicht zu einer der vorab genannten Personenkreise? Freiwillige Versicherungen sind aufgrund von verschiedensten Konstellationen möglich: beispielsweise nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung / der Krankenversicherung der Studenten oder wenn Sie als Hausfrau keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben.

Beitragspflichtig ist Ihr gesamtes Einkommen, das zum Lebensunterhalt verwendet wird und verwendet werden könnte. Hierzu zählen zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Gewinne aus Kapitalvermögen oder auch Unterhaltsleistungen. Auch Einnahmen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist, werden berücksichtigt. Wenn keine höheren Einnahmen vorliegen, werden 2024 Beiträge aus 1.178,33 € berechnet. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt im Jahr 2024 ein maximaler Betrag in Höhe von 5.175,00 €.

Antrag auf freiwillige Versicherung

Nachweis der Einnahmen

Einnahmen müssen in der Regel immer mit dem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden. Sollten Sie keine Steuererklärung machen, ist es auch möglich, dass Sie uns andere Nachweise bringen, die Ihre Einnahmen bestätigen.

Versichertenkarte

Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Beschäftigung in die freiwillige Versicherung) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Freiwillige Versicherung sonstiger Personen 2024

Mindestbeitrag Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 1.178,33 €
  • Beitragssatz: 15,69 %
  • Monatlicher Beitrag: 184,88 €

Mindestbeitrag Pflegeversicherung:

  • Bemessung aus: 1.178,33 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 40,06 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 47,13 €

Höchstbeitrag Krankenversicherung:

  • Bemessung aus: 5.175,00 €
  • Beitragssatz: 15,69 %
  • Monatlicher Beitrag: 811,96 €

Höchstbeitrag Pflegeversicherung

  • Bemessung aus: 5.175,00 €
  • Pflegeversicherung allgemein: 3,40 %
  • Monatlicher Beitrag: 175,96 €
     
  • Pflegeversicherung erhöht: 4,00 %*
  • Monatlicher Beitrag: 207,00 €

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Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu einem sehr fairen Preis. Mitglied werden ist ganz einfach:

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