Versicherung & Beiträge für Waisen-Rentner
Sie beziehen eine Waisenrente? Dann sind Sie grundsätzlich über den Rentenbezug versichert. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Versicherungs-Schutz.
Versicherung für Arbeitslosengeld-Bezieher
Wenn Sie arbeitslos werden gibt es jede Menge Veränderungen. Wir helfen Ihnen, damit Sie weiterhin gut versichert sind.
Versicherung für Künstler & Publizisten
Sie üben eine künstlerische und / oder publizistische Tätigkeit aus? Wir beraten Sie über Ihren Versicherungs-Schutz
Vorteile für weitere Personenkreise
Ganz egal wie Sie bei uns versichert sind: Wir haben für jede Lebensphase die passende Versicherung, und das mit günstigen Beiträgen & vielseitigen Leistungen!
Für eine gesunde Lebensweise
- Gesundheitskurse/-reisen: 100 % Kosten-übernahme bis 200 € jährlich
- empfohlene Reise-Schutzimpfungen: bis 250 € Kostenbeteiligung
- Barmenia ExtraPlus: wichtige Zusatz-Versicherungen mit günstigen Tarifen
Für besondere Behandlungen
- klassische Homöopathie: 100% Kostenübernahme für Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und für Beratung durch Apotheken
- alternative Arznei: 100 % Kostenübernahme bis 100 € jährlich
- Osteopathie: Kostenübernahme bis 240 € jährlich
Service & Geldprämien
- kein Callcenter: individuelle persönliche Beratung
- Online-Filiale & Service-App: Papierkram schnell und einfach digital erledigen
- Mitglieder werben Mitglieder: 25 € Geldprämie pro Mitglied
- Gesundheitsbonus: Wir belohnen Sie für die Teilnahme an Vorsorge-Untersuchungen und für Ihre gesunden Aktivitäten mit je 10 €
Wichtige Infos für weitere Personenkreise
Versicherung für Arbeitslosengeld-Bezieher
Wenn Sie arbeitslos werden gibt es jede Menge Veränderungen. Wir helfen Ihnen, damit Sie weiterhin gut versichert sind.
Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit
In dieser Zeit sind Sie weiter bei der BKK ZF & Partner kranken- und pflegeversichert. Auch während einer Sperrfrist sind Sie kranken- und pflegeversichert. Selbst wenn Sie am Anfang kein Arbeitslosengeld erhalten.
Wenn Sie bisher privat versichert sind, müssen Sie die private Versicherung weiterführen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.
Muss die BKK darüber informiert werden?
Informieren Sie uns umgehend, wenn Sie arbeitslos sind, damit Ihr Versicherungsschutz nahtlos weitergeführt werden kann.
Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie sich nicht gesetzlich versichern. Sie haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit uns in Verbindung, um Ihnen die Vorteile einer Mitgliedschaft bei uns näherzubringen.
Versicherungsschutz bei ALG II
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, sind Sie weiter bei uns kranken- und pflegeversichert.
Versichertenkarte
Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.
Versicherung als Künstler oder Publizist
Sie üben eine künstlerische und / oder publizistische Tätigkeit aus? Wir beraten Sie über Ihren Versicherungs-Schutz.
Sind Sie als Künstler oder Publizist selbstständig tätig, dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich als Versicherungspflichtiger über die Künstlersozialkasse bei uns zu versichern.
Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Tarifen wenden Sie sich bitte direkt an die Künstlersozialkasse.
Wenn Sie bereits über eine Beschäftigung oder einen Arbeitslosengeldbezug versichert sind, besteht keine Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse zu versichern.
Versicherung & Beiträge für Waisenrentner
Sie beziehen eine Waisenrente? Dann sind Sie grundsätzlich über den Rentenbezug versichert. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Versicherungsschutz.
Versicherung als Waisenrentner
Sie beziehen eine Halb- / Vollwaisenrente, dann sind Sie grundsätzlich über diesen Rentenbezug pflichtversichert. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie bereits eine Beschäftigung (außer Minijob) ausüben, eine Ausbildung absolvieren oder Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten.
Ebenfalls von der Versicherung ausgenommen sind Studenten, die über 25 Jahre alt sind. Bis zum 25. Geburtstag besteht die Versicherung als Waisenrentner, danach wird die Versicherung in eine Krankenversicherung der Studenten umgestellt. Falls Sie Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben, lässt sich die Versicherung als Waisenrentner um die Dienstzeit (längstens aber bis zum 26. Geburtstag) verlängern.
Beiträge für Waisenrentner
Wenn Sie als Waisenrentner versichert sind, dann zahlen Sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Beiträge. Eine Verlängerung der Beitragsfreiheit ist für längstens 12 Monaten möglich, wenn Sie einen Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben.
Ausgenommen von dieser Beitragszahlung können Personen sein, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Üben Sie eine Beschäftigung aus (außer Minijob), befinden sich in der Ausbildung oder erhalten Leistungen der Agentur für Arbeit, zählt die Waisenrente zu Ihrem beitragspflichtigen Einkommen und es müssen daraus Beiträge gezahlt werden.
Aus der Waisenrente zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 18,00 %. Die angegebenen Sätze sind inklusive des kassenindividuellen Beitragssatzes.
Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrer Waisenrente.
Diese Beiträge werden direkt von der Rentenversicherung einbehalten und an uns gezahlt.
Versichertenkarte
Durch einen Statuswechsel (z. B. von Familienversicherung in die Waisenrente) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.
Versicherung & Beiträge für Anwartschafts-Versicherungen
Ruht während eines beruflich bedingten Auslandaufenthalts der Leistungsanspruch, besteht für freiwillige Mitglieder die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung mit verminderten Beiträgen.
Ausschließlich freiwillig versicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, während einer Entsendung oder einem Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten ihre Versicherung in eine Anwartschaft umzustellen.
Die Anwartschaft bietet keinen Leistungsanspruch. Sie haben dadurch lediglich die Möglichkeit, sich problemlos nach der Rückkehr wieder in Deutschland gesetzlich zu versichern.
Eine Anwartschaft ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller pflichtversichert ist oder er selbst familienversicherte Angehörige hat, die während seinem Auslandsaufenthalt in Deutschland bleiben.
Anwartschaftsversicherung 2025
Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 374,50 €
- Beitragssatz: 18,00 %
- Monatlicher Beitrag: 65,16 €
Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 374,50 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,60 %
- Monatlicher Beitrag: 13,48 €
- Pflegeversicherung erhöht: 4,20 %*
- Monatlicher Beitrag: 15,73 €
Versicherungsschutz & Beiträge für sonstige Freiwillig Versicherte
Sie gehören nicht zu einer der vorab genannten Personenkreise? Freiwillige Versicherungen sind aufgrund von verschiedensten Konstellationen möglich: beispielsweise nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung / der Krankenversicherung der Studenten oder wenn Sie als Hausfrau keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben.
Beitragspflichtig ist Ihr gesamtes Einkommen, das zum Lebensunterhalt verwendet wird und verwendet werden könnte. Hierzu zählen zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Gewinne aus Kapitalvermögen oder auch Unterhaltsleistungen. Auch Einnahmen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist, werden berücksichtigt. Wenn keine höheren Einnahmen vorliegen, werden 2025 Beiträge aus 1.248,33 € berechnet. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt im Jahr 2025 ein maximaler Betrag in Höhe von 5.512,50 €.
Nachweis der Einnahmen
Einnahmen müssen in der Regel immer mit dem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden. Sollten Sie keine Steuererklärung machen, ist es auch möglich, dass Sie uns andere Nachweise bringen, die Ihre Einnahmen bestätigen.
Versichertenkarte
Durch einen Statuswechsel (z. B. von einer Beschäftigung in die freiwillige Versicherung) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.
Freiwillige Versicherung sonstiger Personen 2025
Mindestbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 1.248,33 €
- Beitragssatz: 17,40 %
- Monatlicher Beitrag: 217,21 €
Mindestbeitrag Pflegeversicherung:
- Bemessung aus: 1.248,33 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,60 %
- Monatlicher Beitrag: 44,94 €
- Pflegeversicherung erhöht: 4,20 %*
- Monatlicher Beitrag: 52,43 €
Höchstbeitrag Krankenversicherung:
- Bemessung aus: 5.512,50 €
- Beitragssatz: 17,40 %
- Monatlicher Beitrag: 959,18 €
Höchstbeitrag Pflegeversicherung
- Bemessung aus: 5.512,50 €
- Pflegeversicherung allgemein: 3,60 %
- Monatlicher Beitrag: 198,45 €
- Pflegeversicherung erhöht: 4,20 %*
- Monatlicher Beitrag: 231,53 €
Noch nicht bei uns versichert?
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu einem sehr fairen Preis. Mitglied werden ist ganz einfach:
Natürlich beraten wir Sie auch persönlich. Anruf oder E-Mail genügt!