Beitrags- & Erstattungssätze
U1: Zum Ausgleich der Kosten bei Arbeitsausfällen aufgrund von Krankheit (Entgeltfortzahlungskosten) führen wir das Umlageverfahren für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern durch.
Erstattung bei Krankheit 2022
U1 Erstattungssatz 60 % (allgemein): 1,80 %
U1 Erstattungssatz 50 % (ermäßigt): 1,20 %
U1 Erstattungssatz 80 % (erhöht): 3,20 %
U2: Zum Ausgleich der Kosten bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten von Schwangeren nehmen alle Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Größe, am Umlageverfahren teil.
Für alle Arbeitgeber 2022
U2 Erstattungssatz 100 %: 0,55 %
Insolvenzgeldumlage: 0,09 %
Für die Feststellung der Umlagepflicht nutzen Sie als besonderen Service unseren Umlagerechner.